hallo zusammen
ich habe eine frage , wie macht mann eine privatinsolvenz??
ich bin schon bei einem insolvenzberater gewesen aber bevor er etwass macht will er erst 1500 euro sehen
die ich net habe also kann ich es vergessen
kann ich einfach zum gericht hingehen und beantragen??
oder wie geht das??
mfg,
privatinsolvenz - wie macht man eine privatinsolvenz?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
gehe zu einer Schuldnerberatungsstelle
Das Thema ist viel zu umfassend.
Das mit einfach zum Gericht hingehen und Beantragen ist nicht möglich. Ggf. ist jedoch auch die Schuldnerbartungsstelle der falsche oder zumindest der nicht 100 %ig richtige Ansprechpartner. Ich habe nämlich die Erfahrung gemacht, dass jemand, der von einer Privatinsolvenz spricht nicht unbedingt die Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO
meint, sondern einfach danach abgrenzt Firmeninsolvenz und Insolvenz einer privaten = natürlichen Person.
Vor diesem Hintergrund müsste erstmal geklärt werden, ob ein Verbraucher- oder Kleininsolvenzverfahren vorliegt. Das regelt § 304 InsO
. Der lautet:
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätgkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nicht anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann handelt es sich entweder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren (keine selbständige wirtschafliche Tätigkeit) oder um ein Kleinverfahren (zwar selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, aber die einschränkenden Voraussetzungen keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen und weniger als 20 Gläubiger vorliegen). In diesem Fall muss zwingend gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
vor Beantragung der Insolvenz ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Dieses muss durch eine geeignete Person (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar) oder Stelle (z.B. Schuldnerberatung) durchgeführt werden. Hat man das Geld für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht, dann bleiben nur die Schuldnerberatungen.
Handelt es sich jedoch um ein sog. Regelinsolvenzverfahren, ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nicht notwendig. In diesem Fall kann man direkt bei Gericht den Insolvenzantrag stellen. Hierzu sind jedoch unbedingt die Vordrucke zu verwenden. In NRW gibt es diese z.B. im Internet.
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sorry versteh nur bahnhof
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@ suppentopf
Bist du Arbeitnehmer und warst nie selbständig tätig?
Wenn ja, musst du, um eine Insolvenz beantragen zu können, erst das sog. außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen. Dazu musst eine geeignete Person oder Stelle aufsuchen. D.h. du musst zurerst z.B. zu einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle. Vorher kannst du keine Insolvenz beantragen.
Hallo, was ist das für ein Berater? Geh am besten zum zuständigen Amtsgericht und laß dich dort beraten. Warst du freiberuflich tätig oder angestellt? Du kannst dir aber auch einen Anwält nehmen der darauf spezialisiert ist, der kostet bei Weitem nicht soviel. Am kostengünstigsten wäre der Gang zum Amtsgericht oder zur Schuldnerberatung(lange Wartezeiten). Viel Glück
nein war nie selbständig er so
wie ist das wenn ich zur schuldnerberatung gehe und ich 6 wochen warten muss
was soll ich dann mit dem gläubiger machen??
ich habe denen schon gesagt das ich arbeuitslos bin und net zahlen kann ich wollte denen 5 euro im monat zahlen bis ich wieder arbeit habe aber das wollten die net
mfg,
Hallo Suppentopf,
das Privatinsolvenzverfahren kann erst eröffnet werden, wenn eine aussergerichtliche Einigung gescheitert ist. D.h. Du musst alle Gläubiger anschreiben, Deine Situation darlegen und einen Vergleich schliessen.
Etnweder hast Du etwas Geld über, welches Du nach einer Quotenregelung (%-ual nach Schuldenhöhe) den Gläubigern anbietest, oder, wenn nichts da ist und von Deinem Einkommen nichts pfändbar ist, dann gibt es einen 0-Plan, denn jeder Gläubiger erhält 0-EUR. Wenn Die Gläubiger Deinem Plan zustimmen, dann ist alles ok und das Verfahren erübrigt sich. Wenn einer der Gläubiger ablehnt, dann musst Du ein Insolvenzverfahren beantragen. Schuldnerberatung kostet nichst, bis zum Termin kannst Du schon mal alles sortieren und die aussergerichtliche Einigung in Gang bringen.
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dank dir erst mal
also ich schreibe die gläubiger an
schildere meine situation das ich arbeitslos bin
und gebe denen das schreiben mit was ich m0onatlich bekomme ( oder soll ich es nicht mitgeben)
und wie macht mann einen 0-plan??
soll ich meine ausgaben und so mit reinschreiben?? weill dann sehen die ja das ich im monat nur noch 30 euro habe
oder wie soll mann sowas schreiben??
mfg,
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