probleme mit andreas schneider

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
freche-shisha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
probleme mit andreas schneider

hallo mein name ist nicole komme aus berlin und es geht um meine 18jährige tochter....sie hatte mal bei o2 einen Vertrag wo noch eine rechnung offen war...dann kam unser umzug und anscheinend kam dann keine post an die neue adresse weil man uns sagte man hätte uns angeschrieben bzw.meine tochter.....
dann kam der 23.12.2009 und das konto von meiner tochter wurde von einem rechtsanwalt andreas schneider aus gütersloh gepfändet...also von der bank erfuhren wir ja erst wer das konto pfänden ließ...mehrmals versuchte ich telefonisch den rechtsanwalt an zu rufen...man stellte mich nie durch...immer wurde mir was anderes gesagt...einmal war er bei einem gerichtstermin...beim nächsten anruf war er krank....dann noch ein anruf da war er im urlaub:(und es wurde einfach aufgelegt..nicht schön...wir riefen dann bei O2 an warum man eine kontopfändung bei meiner tochter macht ohne ein schreiben vorher dann hätte man ja eine ratenzahlung machen können....O2 sagte dann zu uns das die keine kontopfändung beauftragt haben und nicht mit ein andreas schneider zusammen arbeiten:(ups was nun?wie kann es sein das ein anwalt im namen von O2 einfach ein konto pfändet ohne den auftrag zu haben?man riet meine r tochter eine anzeige zu machen und gingen auch dann zur polizei und schilderten dort alles noch einmal...es wurde eine anzeige wegen betrug aufgenommen...doch wie bekomme ich das konto meiner tochter wieder frei denn das amtgericht wo wir waren hat uns nicht geholfen sagte nur da kann man nix machen sind wir selber schuld:(möchte nicht das meine tochter noch weiteren ärger bekommt weil sie schon angst hat vor den anwalt weil sie nicht weiß was nun noch kommt und sie ihr konto nie mehr frei bekommt weil sie die anzeige gemacht hat....kann uns jemand tips geben was wir noch machen könnten?ganz lieben dank und gruß aus berlin:)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Als erstes mal beim Amtsgericht Antrag auf Pfändungsschutz stellen.

Am besten die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts um Hilfe bitten einen Antrag zu erstellen.
So sichert man sich bis zur Klärung schonmal die Grundbeträge!

lg actrostom

ps: wenn sie nie einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben könnte man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Amtsgericht /
Vollstreckungsgericht beantragen


-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 15.01.2010 14:15

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Man könnte als erste Maßnahme auch ein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnen und alle Zahlungen dort hin gehen lassen.


Beim Anwalt anrufen bringt nichts, man wird abegwimmelt und das gesprochene Wort ist nicht nachweisbar.

Ich würde ihn per Einschreiben-Rückschein unter Fristsetzung auffordern seine Ansprüche zu belegen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Man könnte als erste Maßnahme auch ein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnen und alle Zahlungen dort hin gehen lassen.


Dann hat man 2x Gebühren und muss alles umleiten ! Auch die Lastschriften die dann in der Folge zurückgebucht würden vom Konto1 was unter umständen noch zusätzliche Kosten verursacht.

Dann lieber den gepfändeten Betrag unter Vorbehalt vom Konto freigeben! Dann wäre das Konto auch wieder frei.Übrigens muss der Bank ja auch eine Kopie der Pfändung vorliegen.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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