pvz unwissentlich 2 Jahresvertrag unterzeichnet

24. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tho5mas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
pvz unwissentlich 2 Jahresvertrag unterzeichnet

Hallo erstmal
ich und ein Kumpel sind am 13.4.2015 in Gera angesprochen worden ob wir Interesse an einem Gutscheinheft hätten...
dazu brauchten die natürlich meine Adresse, die ich denen genannt hab, die die frau dort auf den Durchschreibeblock geschrieben hat. Danach hat der Typ dort gesagt er braucht Jetz noch eine eine unterschrift von mir, das er mir Erklärt hat das er meine Daten nicht weitergibt... "Datenschutz und so weiter" die hab ich ihm auch auf dem Durchschreibeblock gegeben...danach wollte er mir ne Auslandsreiseversicherrung andrehen, da hab ich gesagt er kann mich mal, er hat mir durchschrift gegeben und ich bin wütend gegangen.(bis dahin wuste ich nicht das es sich um ein 2-Jahresvertrag handelt Bzw Das hab ich erst heute von der Anwältin am Telefon erfahren...)
auf der durchschrift stand das es sich um eine Sepa- Lastschriftverfahren für ein Zeitungsabbo handelt...(wiederrufsbelehrung auf der Rückseite...) ob das auf auf der Deckseite stand weis ich nicht die hab ich dummerweise nicht gelesen sondern nur unterschrieben.
etwas stäter kam ein großer Brief, wahrscheinlich mit den Vertragsinfos und der ersten Zeitschrift, den ich mit Annahme verweigert beantwortet habe... (hab also die Vertragsbedingungen nicht bekommen...)
nach etlichen Mahnungen, die ich Ignoriert habe, kam Jetzt die "lezte ausergerichtliche Mahnung" mit ner Gesamtsumme von 186,73€ bestehend aus:
Bezugsgebür hefte 4,80€
fäll. Vorausgebühr 120,00 € bis Abrill 2016
Mahngebühr 7,91€
Kostenrechnung 54,00€
Verzugszinsen 0,02€

Frage:
1. Warum soll ich Jetz die Vorausgebür bezahlen wenn die in den Mahnungen davor nie erwähnt wurde... Bzw wie kann ich dagegen vorgehen...
2. besteht die Möglichkeit das ich den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" anfechten kann ?

über eine schnelle Antwort würde ich mich Freuen... Danke im voraus
Lg. Tho5mas

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast die Durchschrift noch? Hast du jemals Zeitschriften bekommen?

Ich würde dem Inkasso schreiben und mich etwas dumm stellen. "Wertes Inkasso. Ich bestreite, dass ich einen Abovetrag abgeschlossen habe. Sie wollen mir unverzüglich erklären, wann und wo ich diese Vertrag abgeschlossen habe, sowie eine Kopie samt Unterschrift vorlegen (§11a RDG ). Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Im übrigen habe ich bis heute keine Zeitschrift erhalten. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei Ihrer Forderung um Betrug handelt."

Und dann mal abwarten. Natürlich kann man das wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das würde ich dann, wenn die Unterlagen kommen, tun. Nach dem Motto "Nun erinnere ich mich an die Szene in Gera. Ich habe eine Unterschrift für kostenlose Gutscheinhefte gegeben. Die Unterschrift war zur Bestätigung, dass meine Daten nicht weitergegeben werden und nicht unter ein SEPA-Mandat. Wie kommt die da hin? Das hier ist doch Betrug und Urkundenfälschung, ich gehe nun zur Polizei."

Zum Glück bist du nicht alleine und genau deswegen sollte dir auch ein Richter glauben, wenn es denn jemals soweit kommt, dass es vor Gericht landet.

Soweit meine Meinung.

-- Editiert von mepeisen am 24.07.2015 19:49

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Ergänzend zu dem Vorposter:

Zitat:
wahrscheinlich mit den Vertragsinfos und der ersten Zeitschrift, den ich mit Annahme verweigert beantwortet habe...

Hätte man die Wiederrufsbelehrung gelesen, wüsste man das das keine "Beantwortung" ist und schon gar kein Widerruf (zumindest nicht nach dem 13. Juni 2014).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie alt warst Du bei "Vertragsabschluss" ?
Sind Hefte zugeschickt worden ?
Schon nachweisbar schriftlich mit dem Abo Laden kommuniziert ?

-- Editiert von thehellion am 24.07.2015 21:38

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tho5mas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ich war 19 ...
Das 1 heft das in dem großen Briefumschlag war ging ungeöffnet mit Annahme verweigert zurück
ich hab bis Jetz nur Mahnungen von den Leuten bekommen... /ein unnötiges Telefonat der der alten in der Anwaltskanzlei, die hat gemeint sie kann mir da keine Auskunft geben...
also nein es gab noch keinen nachweisbaren Schriftverkehr

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde die Forderung vollumfänglich und kommentarlos schriftlich zurückweisen

Etwa so

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen - - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Es ist jedoch sehr wahrscheinlich das das Inkassobüro / RA das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Am Besten Du postest dann wieder hier

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind halt unter Provisionsdruck stehende Drücker

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Merkste selbst, wie doof diese Ausrede ist, oder?

Das ist keine Ausrede, sondern die Wahrheit.
Man hört in vielen Fällen, dass die Drücker dort die Zettel geschickt abdecken und am Ende wundert man sich stets, was man plötzlich unterschrieben hat, weil man ursprünglich ganz andere Zettel gesehen hat, auf denen man unterschrieben hatte.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Florian
Du bist wahrscheinlich deutlich älter als 19
Mit 19 ticken die ticken Uhren anders

Man ist Teenager und denkt nicht sofort an Abzocke bzw daran das die Gegenseite einen über den Tisch ziehen will

Über die oft ominösen Drückermethoden der PVZ gibt es im Netz Erfahrungsberichte bis zum Abwinken

-- Editiert von thehellion am 26.07.2015 10:17

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Ach Mepeisen, wenn einer kommt und sagt, du sollst was unterschreiben, damit er deine Daten nicht weitergibt und du machst das dann, dann ist das nur eines: Dumm und unglaubwürdig!

Dumm? Ja, sicher. Unglaubwürdig? Nein. Hatte genau den Fall selbst schon in der Familie und die Person war deutlich älter als 19.

Hier war noch das Glück, dass der Drücker eine Zeitschrift ausgewählt hat, die schon abonniert war. Da konnte man über den Verlag ein wenig Druck machen, so dass die PVZ vom Vertrag Abstand genommen hat.

Die sind durchaus für genau solche Methoden bekannt.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119385 Beiträge, 39716x hilfreich)

Das PVZ bzw. deren Vertriebskolonnen sind für deren zweifelhafte Methoden bekannt.



Ich würde daher so vorgehen wie von mepeisen beschrieben.
Eine gerichtliche Aufarbeitung der Vertriebsmethoden wird von der Firma in der Regel nicht angestrebt. Man beschränkt sich auf Schreiben mit den wildesten Drohungen und den schwärzesten Zukunftsaussichten. Da heist es Nerven behalten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ach Mepeisen, wenn einer kommt und sagt, du sollst was unterschreiben, damit er deine Daten nicht weitergibt und du machst das dann, dann ist das nur eines: Dumm und unglaubwürdig!

Packe einen lebenden Frosch in kochendes Wasser und er hüpft sofort raus.
Packe ihn in kaltes Wasser und erhitze es langsam und er wird drinbleiben, bis er tot gekocht ist.

Schönes Filmzitat. Nein, das ist keine Anleitung für Froschsuppen oder Katastrophen, sondern Anleitungen, wie ich als Betrüger vorgehen kann. Wenn bei dir sofort die Alarmglocken schrillen, gibt es auch Situationen, wo du trotzdem unterschreiben würdest, weil du langsam an den Betrug rangeführt wirst, so dass du ihn nicht sofort bemerkst. Wo du gezielt abgelenkt wirst von allem.
Oder durchschaust du jeden Trick der "Magier" in Las Vegas sofort und kannst dich deswegen nicht wundern?

Was ich damit sagen will: Die Maschen sind bekannt. Sie finden statt, dazu gibt es zu viele Opfer dieser Maschen. Das nun so abzutun, als sei das reine Fiktion ist Blödsinn. Und eigentlich solltest du es auch besser wissen.

Im übrigen ist es auffällig, dass gerade dann die Betrüger nie aufzufinden sind und Strafanzeigen immer wieder ergebnislos deswegen eingestellt werden. Die wollen ja Provisionen kassieren und insofern MUSS PVZ ja wissen, um welchen Drücker es sich im konkreten Fall handelt. Trotzdem tut man da seit Jahren so, als wisse man nie, wer das sei. Da sage ich doch "Blödsinn". Auffälliger geht es doch kaum. Erst Leuten mit Seminaren zeigen, wie man möglichst kreativ zu Unterschriften kommt und sie sich erschleicht und dann die Leute schützen. Scheint ein lukratives Geschäft insgesamt zu sein.
Und die Verlage sind dann sowieso unschuldig, die können ja am wenigstens dazu, wie die Drücker arbeiten.

-- Editiert von mepeisen am 26.07.2015 12:25

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tho5mas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

hab jetzt nach langer Warterei und 3 lezten Mahnungen
der anwalt der pvz hat eine geschrieben und in dem schreiben stand das er der pvz empfiehlt sich an ein Inkassobüro zu wenden ... würde der nicht eigentlich direkt ans Gericht wenden...? (von dem Inkassobüro sin die anderen beiden Mahnungen)

ich hab bei denen auch das Original des vertragen angefordert und hab die Kopie bekommen, allerdings stimmt die nicht mit meiner Durchschrift überein ...
-die haben nachträglich den preis eingetragen
-haben bei meiner Bankverbindung ( die ich nicht angegeben habe) ein paar zahlen Reingestempelt
-meine unterschrift hat es nicht auf den Durchschlag geschafft die is nur auf den original zu sehen
-die haben auch keine Bestätigung von mir das ich den Durchschlag erhalten habe

an den Tag an dem ich das bekommen hab war auch der Brief vom Inkassobüro im Briefkasten.
die haben geschrieben das sie mir bei meinen Zahlungsschwierigkeiten halfen wollen und mir ne Ratenzahlung angeboten...

Das kommt mir so vor als würden die verzweifelt versuchen mir das Geld abzunehmen...
stimmt das oder muss ich von denen wirklich noch was schlimmes erwarten


-- Editiert von Tho5mas am 05.09.2015 14:04

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
der anwalt der pvz hat eine geschrieben und in dem schreiben stand das er der pvz empfiehlt sich an ein Inkassobüro zu wenden ... würde der nicht eigentlich direkt ans Gericht wenden...? (von dem Inkassobüro sin die anderen beiden Mahnungen)

Das hat der Anwalt echt geschrieben?
1. Dann würde ich das Aufsichtsgericht des Inkassos informieren und mich beschweren. Tenor: Das Inkassobüro ist zwingend auf die Zuarbeit eines Anwalts angewiesen, schaltet diesen noch außergerichtlich ein. Das beweist, dass das Inkasso die gebotene Sachkunde und Fachkunde nicht vorweisen kann und von Amts wegen ist denen dann die Lizenz zu entziehen.
2. Die für den Anwalt zuständige Anwaltskammer ausfindig machen und ebenfalls beschweren, wegen ständigem Anwalts-/Inkasso-PingPong einzig zum Zwecke des Druckaufbaus und zur Kostentreiberei. Der Anwalt hat offensichtlich keine Kenntnisse um ordnungsgemäß Rechtdienstleistungen auszuführen, wenn er seinen Mandanten empfiehlt, sich an Inkassobüros zu wenden, nachdem er erfolglos war.

Da kann man dann ein lustiges Schauspiel beobachten, mit welchen Ausreden die sich herausreden.

Zitat:

ich hab bei denen auch das Original des vertragen angefordert und hab die Kopie bekommen, allerdings stimmt die nicht mit meiner Durchschrift überein ...
-die haben nachträglich den preis eingetragen
-haben bei meiner Bankverbindung ( die ich nicht angegeben habe) ein paar zahlen Reingestempelt
-meine unterschrift hat es nicht auf den Durchschlag geschafft die is nur auf den original zu sehen
-die haben auch keine Bestätigung von mir das ich den Durchschlag erhalten habe

Ab zur Polizei. Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und gewerblichen Betrugs, sowie gegen Inkasso und Anwalt wegen Beihilfe.
Dass du den Durchschlag erhalten hast, ist Gold wert. Da hat der Drückeberger wohl ziemlich geschlampt.

An diesem Punkt kannst du denen mächtig Probleme machen. Gerade weil sie einen Preis nachgetragen haben und die Nummer mit der Unterschrift bestätigt eigentlich aus meiner Sicht deine Geschichte, dass sie dir ein völlig anderes Formular vorgelegt haben und sich deine Unterschrift erschlichen haben. Dass sie nachträglich Sachen dann ergänzt haben.

Signatur:

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