hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen ob er ähnliches schon mal erlebt hat oder mir weiter helfen kann?
folgendes problem....
ich hatte damals eine freundin der ich kontovollmacht gegeben hatte und ihr vertraut habe was die sachen überweisungen tätigen usw betrifft.
sie hat aber auf meinem namen und meiner anschrift weil wir zusammen gelebt haben bestellt....
ich habe damals ein schuldanerkenntnis abgegeben hatte aber keine zahlungsmöglichkeiten...
dies war 2006
jetzt 2010 hat sich das inkasso unternehmen gemeldet und mir geschrieben mit schuldanerkenntnis vom....möchten sie anfragen oder viel mehr sie nehmen an das sich meine finanzielle lage gebessert hat...was ja auch der fall ist und fordern jetzt diese alte rechnung mit schuldanerkenntniss?ist dies verjährt oder kann das überhaupt verjähren weil ich ja ein schuldanerkenntnis abgegeben hatte?
vielen dank im voraus.....
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schuldanerkenntnis verjährung???????????
5. Juni 2010
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Frage vom 5. Juni 2010 | 19:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
schuldanerkenntnis verjährung???????????
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2010 | 20:00
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 570x hilfreich)
Wurde das Schuldanerkenntnis 2006 abgegeben, oder stammen die Schulden von 2006?
Selbst wenn durch Abgabe des Schuldanerkenntnis ein Neubeginn der Verjährung in Kraft treten sollte, was je nach Art so sein kann, wäre bei einer Abgabe des Schuldanerkenntnis 2006 die Forderungen mitlerweile dennoch verjährt, so dass ich von der Einrede der Verjährung Gebrauch machen würde.
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-- Editiert am 05.06.2010 20:02
#2
Antwort vom 5. Juni 2010 | 21:34
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1002x hilfreich)
Hast du ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet, gilt hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren!
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#3
Antwort vom 5. Juni 2010 | 22:02
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 570x hilfreich)
quote:
Hast du ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet, gilt hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren!
nur, wenn es sich dabei um ein noterielles schuldanerkenntnis handeln sollte. bei einem einfachen schuldanerkennis liegt nach meinem wissen bereits seit vielen jahren die verjährung bei 3 jahren, vorher waren es auch dort 30 jahre.
-- Editiert am 05.06.2010 22:03
#4
Antwort vom 5. Juni 2010 | 22:41
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6415x hilfreich)
quote:
nur, wenn es sich dabei um ein noterielles schuldanerkenntnis handeln sollte.
So ist es
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#5
Antwort vom 6. Juni 2010 | 08:33
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 62x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 6. Juni 2010 | 19:03
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6415x hilfreich)
Er meinte wahrscheinlich das notariell beglaubigte Schuldanerkenntis
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