schuldanerkenntnis verjährung???????????

5. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
traumpaar-2009
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schuldanerkenntnis verjährung???????????

hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen ob er ähnliches schon mal erlebt hat oder mir weiter helfen kann?
folgendes problem....

ich hatte damals eine freundin der ich kontovollmacht gegeben hatte und ihr vertraut habe was die sachen überweisungen tätigen usw betrifft.

sie hat aber auf meinem namen und meiner anschrift weil wir zusammen gelebt haben bestellt....

ich habe damals ein schuldanerkenntnis abgegeben hatte aber keine zahlungsmöglichkeiten...

dies war 2006

jetzt 2010 hat sich das inkasso unternehmen gemeldet und mir geschrieben mit schuldanerkenntnis vom....möchten sie anfragen oder viel mehr sie nehmen an das sich meine finanzielle lage gebessert hat...was ja auch der fall ist und fordern jetzt diese alte rechnung mit schuldanerkenntniss?ist dies verjährt oder kann das überhaupt verjähren weil ich ja ein schuldanerkenntnis abgegeben hatte?

vielen dank im voraus.....



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Wurde das Schuldanerkenntnis 2006 abgegeben, oder stammen die Schulden von 2006?
Selbst wenn durch Abgabe des Schuldanerkenntnis ein Neubeginn der Verjährung in Kraft treten sollte, was je nach Art so sein kann, wäre bei einer Abgabe des Schuldanerkenntnis 2006 die Forderungen mitlerweile dennoch verjährt, so dass ich von der Einrede der Verjährung Gebrauch machen würde.

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-- Editiert am 05.06.2010 20:02

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hast du ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet, gilt hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren!

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Hast du ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet, gilt hier eine Verjährungsfrist von 30 Jahren!


nur, wenn es sich dabei um ein noterielles schuldanerkenntnis handeln sollte. bei einem einfachen schuldanerkennis liegt nach meinem wissen bereits seit vielen jahren die verjährung bei 3 jahren, vorher waren es auch dort 30 jahre.

-- Editiert am 05.06.2010 22:03

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
nur, wenn es sich dabei um ein noterielles schuldanerkenntnis handeln sollte.

So ist es

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#5
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Er meinte wahrscheinlich das notariell beglaubigte Schuldanerkenntis

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