schuldner insolvent- wie rette ich meine "waren"

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
lex barker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)
schuldner insolvent- wie rette ich meine "waren"

hallo liebe forenleser,
ch habe vor kurzer zeit ein geschäft verkauft:
den namen, das inventar und mit dem käufer auch gleich einen mietvertrag geschlossen.

der käufer führte das unternehmen, fuhr es gegen die wand und hat bis heute nicht gezahlt. der erlass eines mahnbescheides ist bereits beantragt.
nun meldet der käufer plötzlich insolvenz an.
daher lautet meine frage:
wie kann ich mein inventar vor einer auflösung in der insolvenz retten? muss ich warten bis es einen insolvenzverwalter gibt?
wie ist die eigentumssituation angesichts des nicht erfüllten vertrages?
wer kann mir konkrete oder generelle ratschläge bei diesem problem geben?
woher erfahre ich den finanziellen zustand des schuldners?
haus, andere geschäfte, schufa .....?
ich bin für jede hilfe dankbar

viele grüße
lex barker

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

How.........

um es mit den worten deines Blutsbruders zu sagen: Es werden viele Monde vergehen bis mein weißer Bruder Gerechtigkeit von Manitu bekommt.

Soll heißen: Wenn dein Vertragspartner bei Gericht Insolvenz angemeldet hat, so ist er ab diesem Zeitpunkt vor Gläubigerzugriff geschützt.
Dir wird nichts weiter über bleiben als zu warten, und dich wenn es einen Insolvenzwerwalter geben sollte dich mit diesem zu einigen.
Mahnbescheide oder Anwaltliches Vorgehen ist jetzt eine Kostenpflichtige Masnahme die nicht mehr greift.

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#2
 Von 
lex barker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)

vielen dank für deine "rauchzeichen" qwasi,
es gibt demnach keine möglichkeit, verkaufte aber nicht bezahlte güter vor zugriff zu schützen?
hm, ich suche mich mal noch etwas durch's web.
vielen dank bis hierhin :)

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#3
 Von 
ragus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm...

... wenn die Ware noch vor Ort beim Schuldner
ist und es noch Dein "Eigentum" wäre (d.h.
im Kaufvertrag steht entsprechendes), hast
Du Glück und kannst diese zurückverlangen.
Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner
nur anschliessen: Abwarten & Abschreiben!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bumbum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

wen dem so ist, dass du der Vermieter bist, kannst du auch sofort das Vermieterpfandrecht gegenüber dem Mieter/Käufer geltend machen. Damit sicherst du zumindest die Waren, die noch im Laden stehen. Und ansonsten solltest du ja im Kaufvertrag ein wirksames Eigentumsvorbehaltsrecht vereinbart haben?!

Sollte das alles nicht mehr gehen oder nicht vereinbart sein, bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren unbedingt eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung feststellen lassen. Dann entfällt für diese Forderung die Restschuldbefreiung.

Viel Erfolg

Bumbum

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lex barker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)

vielen dank ragus und bumbum,
eure tipps helfen mir hoffentlich weiter.
leider wurde kein eigentumvorbehalt ausgemacht.
im vertrag stand lediglich, dass er erst mit kaufpreiszahlung, die ja nicht erfolgt ist, rechtskräftig wird.
der hinweis mit dem vermieterpfandrecht ist wirklich gut, bumbum. ich werde mich dahingehend mal schlau lesen.
"waren" ist übrigens der falsche begriff:
es handelte sich um den verkauf eines kleinen unternehmens samt inventar.
vielen dank nochmals
lex barker

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