seiler&kollegen - beglichenene hauptforderung

12. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
querulant
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
seiler&kollegen - beglichenene hauptforderung

...kurz nach dem bereits angemahnten bezahlen einer telekom-rechnung bekam ich eine "letzte außergerichtliche zahlungsaufforderung" von seiler &kollegen über die hauptforderung in höhe von etwas mehr als 40.-€ und die rechtsanwaltsgebühr (2400vv) + auslagepauschale (7002 vv) in höhe von 30.-€. zwei tage später dann eine aufforderung mit identischer su-nr. über 30.-€. offensichtlich versuchen die jetzt also trotz bereits beglichener hauptforderung noch ihre gebühren zu kassieren.
nur aus reiner neugier: ist der betragvon 30.- € nicht ohnehin viel zu hoch angesetzt ?? bzw. liege ich richtig in der annahme, dass die mir aufgrund der beglichenen haupforderung eh' nix mehr können ?
mfg
der querulant

-- Editiert von querulant am 12.01.2006 14:20:36

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind nur automatisierte Computerprogramme ;)


Hier ein Auszug aus einem Stern Bericht 2005

"Besonders schlechte Beispiele waren die Callcenter der Deutschen Telekom. Der Staatskonzern hatte nach der Privatisierung aus Angst vor Konkurrenz hektisch Kunden mit Verträgen an sich gefesselt und sich hinterher nach dem Motto „Vertrach is Vertrach” miserabel um sie gekümmert.
Massenhaft passierten Dinge wie dieser Fall: Ein ahnungsloser Telekom-Kunde bekommt eine Rechnung über einen weder bestellten noch installierten Internetanschluss, ruft die Hotline an und weist auf den Irrtum hin. „Das bedauern wir sehr, Herr Meier, wir kümmern uns drum.” Stattdessen kommt die erste Mahnung. Zweiter Anruf: gleiches Ergebnis. Dritter Anruf: dito. Schließlich kommt ein Schreiben der Anwaltskanzlei „Seiler und Kollegen” aus Heidelberg. Die treibt mit einer kaum endenden Flut von automatisch erstellten Mahnbriefen Abertausende von Kunden bis zur Weißglut. Und mit Sicherheit viele dazu, aus Angst vor einer Klage etwas zu bezahlen,was sie weder bestellt noch bekommen haben.
In dutzenden Internetforen beschäftigen sich wütende Kunden mit dieser Kanzlei. Seiler und Kollegen sind das letzte Glied in den Callcenter-Ketten der Telekom, in denen die Daten der Kunden registriert sind. Wenn jemand nicht zahlt, egal, ob zu Recht oder zu Unrecht, werfen die Anwälte ihre Computer an. Die Rechner gehören der Inkassofirma SAF (Servicegesellschaft für automatisierten Forderungseinzug), einer hundertprozentigen Telekom-Tochter. Auf ihrer Internetseite www.saf-inkasso.de rühmt sie sich, selbst kleinste Forderungen mit einem Bombardement an juristischen Drohszenarien eintreiben zu können."
:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo

Hier habe ich etwas über den rechtlichen Hintergrund von I-Büros .
Liest sich doch einigermassen gut .

http://193.23.168.59/Diplomarbeiten/FB6/Diplom/t3_4-7.htm .

thehellion kennst du diese Seite schon ?

Hoffentlich funktionierts auch

Freundlichen Gruß

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.994 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen