steuererstattung bei insolvenz des ehegatten

30. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
baccardi78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
steuererstattung bei insolvenz des ehegatten

Hallo. Hab da mal ne Frage und hoffe auf Hilfe.

Ich bin verheiratet, und mein Frau befindet sich in der Privatinsolvenz wegen Schulden, die sie mit ihrem Exmann zusammen aufgenommen hat. Wegen dieser Schulden kann ich ja nicht herangezogen werden, soweit so klar. Nun haben wir allerdings das erste mal zusammen einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, weil wir ja nun zusammen veranlagt werden. Ich verdiene die Brötchen. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen, mal abgesehen vom Kindergeld und Unterhalt für die Kinder. Nun kam heraus, dass wir beide eine Steuererstattung von 2000€ bekommen sollen, die auf mein KOnto geht. Meine Frage ist nun, bekommt der Insolvenzverwalter meiner Frau dieses Geld, weil der Steuerbescheid ebenfalls an ihn geschickt wird??? Wir werden zwar gemeinsam veranlagt, aber die meisten Steuern zahl ja nunmal ich und deshalb kommt ja auch diese hohe Erstattung zustande.

MFG

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"baccardi78"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn seitens deiner Frau gar keine Steuern gezahlt wurden, dann wird der Treuhänder deiner Frau nichts bekommen. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man auch vom Finanzamt einen Bescheid zur Aufteilung der Steuerestattung beantragen.

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das kann man auch anders sehen:
Die Vergünstigung der Steuerklasse entsteht ja nur durch die gemeinsame Veranlagung. Somit erspart Ihre Frau Ihnen Steuern, erwirtschaftet also für den gemeinsamen Haushalt Gewinn ... :)
Ein schlauer Insolvenzverwalter könnte das wohl geltend machen?!

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#3
 Von 
baccardi78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten. Ich habe heute beim zuständigen Finanzbeamten angerufen, und der meinte, dass der Treuhänder auf die Erstattung keinen Zugriff hat, da es sich nur um mein Steuerguthaben handeln würde. Und das sei auf dem Steuerbescheid auch so ausgewiesen. Ich zitiere: "Der Betrag von ... (Erstattungsguthaben des Ehemannes) wird auf das bekannte Konto überwiesen. Aber wenn das so unmissverständlich ist, warum bekommt der Treuhänder dann überhaubt eine Kopie des Steuerbescheides?

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"baccardi78"

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Könnte ja sein, dass da noch was Interessantes zu Ihrer Frau auftaucht, was der Insoverwalter noch nicht wusste!? :augenroll:

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für sämtliche Erklärungen bzgl. der Ehefrau ist der IV zuständig. Sprich dieser könnte auch gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, wenn er meint, dass das FA die Steuern nicht richtig berechnet hat. Dafür muss ihm der Bescheid bekannt gegeben werden.

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