strato/schimmelpfeng/adiuvo

7. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
cyberstallion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
strato/schimmelpfeng/adiuvo

durch 3 Lastschriftrückgaben habe ich jetzt die Kombination schimmelpfeng/adiuvo am Hals und ich muss sagen: die verwirren mich!

Vorgang 1:

08.08.0212 schimmelpfeng
hauptforderung 4,90€
unverzinsliche kosten: 37,00€
Zinsen auf Hauptforderung: 0,04€
Summe: 41,94€

29.08.2012 ADIUVO
Hauptforderung: 4,90€
Rechtsanwaltsvergütung: 32,50€
Rechtliche Auslagen 6,50€
Inkassogebühren: 22,00
Unverzinsliche Kosten: 15,00€
Summe: 80,95€

09.10.2012 Schimmelpfeng
Wir erwarten die vollständige Zahlung der Forderung!
(Ähm? Welche?)

31.10.2012 ADIUVO
...nochmals Gelegenheit die Forderung zu begleichen.
Hauptforderung: 4,90€
Unverzinsliche Kosten: 76€
zzgl Zinsen aus 4,90
Summe: 80,99€

Vorgang 2:

15.08.0212 schimmelpfeng
hauptforderung 4,90€
unverzinsliche kosten: 37,00€
Zinsen auf Hauptforderung: 0,04€
Summe: 41,92€

05.09.2012 ADIUVO
Hauptforderung: 4,90€
Rechtsanwaltsvergütung: 32,50€
Rechtliche Auslagen 6,50€
Inkassogebühren: 22,00
Unverzinsliche Kosten: 15,00€
Summe: 80,93€

16.10.2012 Schimmelpfeng
Wir erwarten die vollständige Zahlung der Forderung!
(Again; Ähm? Welche?)

Vorgang 3:

19.09.0212 schimmelpfeng
Hauptforderung 64,60€
unverzinsliche Kosten: 74,00€
Zinsen auf Hauptforderung: 0,55€
Summe: 139,15€

10.10.2012 ADIUVO
Hauptforderung: 64,60€
Rechtsanwaltsvergütung: 32,50€
Rechtliche Auslagen 6,50€
Inkassogebühren: 59,00
Unverzinsliche Kosten: 15,00€
Zinsen auf Hauptforderung: 0,73€
Summe: 178,33€


Wenn ich alles richtig Verstanden habe sind die doppelte Veranschlagung von Rechtsanwaltsvergütung und Inkassogebühren eine miese Masche. Ich bin grundsätzlich zur Zahlung bereit, da ich die Rücklastschriften zu verantworten habe, jedoch nicht dazu diesen Herrschaften mehr als rechtens zu zugestehen.

Kann mir jemand konkret sagen was ich zu tun und zu überweisen habe um diese Sache elegant aus der Welt zu schaffen? Besten Dank im vorraus.

Markus

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es sind drei getrennte Vorgänge? Also drei getrennte Hauptforderungen?
Du hast bisher noch nichts davon bezahlt oder wurden die Hauptforderungen bezahlt, wenn ja, wann?

quote:
Kann mir jemand konkret sagen was ich zu tun und zu überweisen habe um diese Sache elegant aus der Welt zu schaffen?

Auf jeden Fall die aus deiner Sicht unstrittigen Teile der Forderung.
Da du wegen der Rücklastschriften eine Verantwortung zu tragen hast, kommen neben der jeweiligen Hauptforderung auch die Verzugskosten in Frage.

Als Verzugskosten sind in jedem Fall Mahnkosten, Zinsen und Ermittlungskosten (beispielsweise Adressermittlung, falls du unbekannt verzogen bist) zu nennen, sowie Rücklastschriftgebühren.
Mahnkosten sind Briefporto, Papier, Druckerschwärze und Co. Hier sind die Kosten also auch begrenzt (beispielsweise 3€ pro Brief o.ä.), je nach Richter etwas unterschiedlich, kann man in Urteilen nachlesen.
Rücklastschriftgebühren sind in der Regel bis zu 5€. Das ist das, was die Bank dem Unternehmen für die Rücklastschrift in Rechnung stellt.
Zinsen sind eh nur wenige Cent, wie du an der hoffentlich richtigen Berechnung siehst.

Die zeitgleiche Beauftragung eines Anwalts und eines Inkassobüros verstößt gegen so ziemlich alle Prinzipien der Schadensminderung, die die Gerichte hier beurteilen.

Darüber hinaus "Rechtliche Auslagen": Was soll das sein?

Erstattungsfähig sollte nur ein Posten sein. Da im Moment, wie du anhand der Briefe gut dokumentiert hast, zeitgleich sowohl Rechtsanwalt als auch Inkassobüro aktiv sind, suche dir einen aus. Im Zweifel der Rechtsanwalt, denn dessen Gebühren sind durchaus von dir zu bezahlen.

Bedeutet (jeweils auf erstes Anwaltsschreiben bezogen):
- Hauptforderung OK
- Rechtsanwaltsvergütung OK (rechnerisch durchaus OK nach RVG)
- Rechtliche Auslagen entfällt eigentlich solange nicht klar erklärt, was das sein soll
- Inkassogebühren entfallen (sind zudem, wenn sie erstattungsfähig wären falsch berechnet).
- Unverzinsliche Kosten entfallen, solange nicht klar erklärt, was das sein soll
- Zinsen auf Hauptforderung
Du solltest nun selbst Mahnauslagen für Porto etc. dazurechnen. Ggf. 3€ bis 6€ je Forderung, je nachdem, wieviel du als angemessen siehst.
- Rücklastschriftkosten von 3€ bis 5€ je Forderung, je nachdem, wieviel du als angemessen siehst. Falls dann ein Nachweis kommt über eine höhere Gebühr der Bank, schreibe nochmal hier, denn das dürfte die BaFin untersagen, da gibt es Richtlinien ;-)

Die Gegenrechnung dem Anwalt zuschicken sowie überweisen mit Verwendungszweck Rechnungsnummer und "Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Dann schauen.
Ggf. auch aufforderung, die gemäß BGB eine Forderungsaufstellung zukommen zu lassen und die für dich nicht nachvollziehbaren Posten zu erklären.

-----------------
""

-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 17:36

-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 17:37

-- Editiert mepeisen am 07.11.2012 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vorgang 1 und 2 :
Es handelt sich hierbei um 2 Stornos von 2 verschiedenen Monaten ?

Ich würde 2 Überweisungen tätigen

Ich würde jeweils nur eine 0,3 Geschäftsgebühr gem RVG anerkennen. (Einfaches schreiben ohne besondere rechtskenntnisse) Dazu 6 € an Bankkosten für den Rückläufer plus 5 € an Auslagen plus 20 cent an Zinsen
Die Inkassokosten fallen bekanntermasen ohnehin weg

Vorgang 1 und 2 : gerunded jeweils 30 € zweckgebunden an den RA überweisen ( Nur Hauptforderung plus Gebühr RVG 0,3)

----------------------------
Vorgang 3

Was ist das das eine Forderung ?



-----------------
"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "



-- Editiert thehellion am 07.11.2012 21:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich würde jeweils nur eine 0,3 Geschäftsgebühr gem RVG anerkennen.

Als ergänzung: Wären 10€.
Die 32,50€ wären eine 1,3 Gebühr.

Zur Erläuterung: Die Gebührentabelle setzt sich nach Streitwert (hier alles unter 300€) und nach Art der Tätigkeit zusammen. 1,3 Gebühr ist in der Tat etwas zu hoch angesetzt. Man kann also deutlich niedrigere Gebühren mal ansetzen und warten wie die Kanzlei reagiert und wie sie eine höhere Gebühr begründet :)

Mir arbeitens gut zusammen :neck:

-- Editiert mepeisen am 08.11.2012 06:52

0x Hilfreiche Antwort

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