titulierte forderung - kann man dem ganzen noch nach 5 jahren widersprechen?

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
titulierte forderung - kann man dem ganzen noch nach 5 jahren widersprechen?

folgender fall:

man erfährt nach 5!!! jahren, dass mein damaliger freund einen telfonischen vertrag mit einem anbieter, gehen wir mal von premiere aus, abgeschlossen hat. da die person damals mit dem herrn zusammenlebte, hat der sowohl mahnungen und vollstreckungsbescheid verschwinden lassen und erst jetzt bei abschluss eines handyvertrags überhaupt kenntnis davon erlangt. kann man dem ganzen noch nach 5 jahren widersprechen? expartner ist geständig, hat aber auch kein geld durch arbeitsunfähigkeit und insolvenz???

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

in welchem Namen wurde der Vertrag geschlossen?

aus welchem Konto wurde die Beträge abgebucht?

ein vertrag, welcher per Fernabsatz( Internet, telefon, etc.) geschlossen wurde, muß auch schriftlich bestätigt werden. D.H. jemand hat der Vertrag auch schriftlich schon unterschrieben. Wenn du das nicht warst, dann kannst du die erschrift widersprechen.

Aber so einfach wird das auch nicht. denn z.b. Prämiere kann auch nachweisen, daß in deine Wohnung den Anschluß war, wenn die Wohnung unter deinen Namen gemietet ist.
Dann dürfte das als strafrechtliche Umgehungsgeschäft betrachtet werden. Denn jeder lässt einen Vertrag durch Freund oder Verwandte schließen und am Ende behauptet, daß er bzw. sie nicht war.

Also du kannst den vertrag widersprechen, aber als Konsquenz, könnte der Vertragspartner eine Anzeige wegen Betrug stellen

-----------------
"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen