ugv inkasso provea

12. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
ugv inkasso provea

moin,

hat jemand erfahrungen mit dem *** inkasso?
die haben eine forderung von 97€, ursprünglich sollen es 20€ gewesen sein. die firma provea hat die 20€ forderung abgetreten und nun sitzt *** inkasso bei mir im nacken.

im ersten brief wollten die das ich eine einverständnisserkärung über die forderung unterschrieben einreiche. desweiteren konnte man ein kreutzchen machen ob man ratenzahlung will oder aber unter sonstiges sein eigenen text verfassen.

ich strich dann den mittig fett gedruckten satz über die schuldanerkenntnis fett durch und unter sonstiges schrieb ich das ich nie im leben bei denen bestellt habe. hier keine ware ankam und bat sie doch meine daten nach dem bdsg zu löschen.

nun kam heute wieder post, 2 monate später....diesmal war eine aufstellung dabei. da stand aufgelistet was wieviel kostete und wann gemahnt wurde.

da ich keine unterhosenabo unterzeichnet habe könnte ich die doch schreiben lassen und gegen die wand fahren lassen, oder?

erst bei gerichtlichen mahnbescheid reagieren und falls mal einer von denen klingeln sollte, vom hof jagen?

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

Post vom Inkassobüro?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
richtig! Dem MB widersprechen! Der Rest wird dann ggf. vor Gericht geklaert!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

ticker mal provea hier in die Suchfunktion an ...


Merkwürdigerweise gibt es bei dieser Firma unglaublich viele 'Besteller' die noch nie etwas von der Firma gehört haben ...


Inklusiver mir.
Nur das ich die Typen komplett ignoriert habe ...


Zuerst kam die
Mahnung
dann die
letzte Mahnung
eine
dringende Mahnung
die
letzte dringende Mahnung
und ging über die
allerletzte dringende Mahnung
allerallerletzte dringende Mahnung
letzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
allerletzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
nun aber die letzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
zur
nun aber echt die allerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts

Derzeit erwarte ich täglich die
nun aber die wirklich allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts

:grins:

Und wenn Sie morgen noch nicht gestorben sind, so mahnen sie morgen und übermorgen auch noch ...



Erst dem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb längstens 14 Tagen widersprechen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

danke sehr :)

habe nur mal gegoogelt und da war schon einiges...

schon lustig, als wenn ich ein unterhosenabo brauchen würde:D

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Genau wie Harry gesagt hat -)

Also Widerspruch gegen Mahnbescheid fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) ans zuständige Mahngericht zurückschicken und den Widerspruch auf keinen Fall wieder zurückziehen.

-- Editiert am 12.02.2011 21:35

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Bei der Wahl der Unterhosen haben Männer icht immer ein glückliches Händchen. Da können auch Frauen mal Unterhosen kaufen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ich finde es persönlich einfacher, wenn alle ihre Unterwäsche selber kaufen, aber das ist sicher Geschmackssache...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Zitat:
Derzeit erwarte ich täglich die
nun aber die wirklich allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts




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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

-- Editiert am 12.02.2011 23:43

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Hach Gott, da ist er ja schon ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Wir hatten hier im Forum schon mehrere Fällen bzgl. U GV und provea.

U GV ist wohl eines der unseriösesten Inkassounternehmen, bei denen man schon bezweifeln kann, dass sie auch nur einen einzige berechtigte Forderung eintreiben.
Der damalige Präsident der zuständigen Frankfurter Gerichtes begründete die Aufrechterhaltung der Inkassolizenz von UG V gegenüber ARD/Plusminus mit der skandalträchtigen Aussage, dass ein Entzug ja Arbeitsplätze kosten würde.

Im Grund brauchst du keinerlei Angst zu haben, aber solltest vorsichtig sein, denn UG V beantragt öfers Mahnbescheide, in der Hoffnung, dass einige sie doof sind und mangels Wissens oder aus Fahrlässigkeit nicht fristgerecht widersprechen.
Da U GV als besonders hartnäckig gilt und auch teilweise mehere Mahnbescheide beantragte und (so empfanden es viele Angeschriebene) regelrechter Mahnterror ausgeübt wird, kann man auch folgendes tun:
Erstmal die Forderung per Einschreiben (Rückschein) oder Fax widersprechen.
Bei weiteren Mahnungen, oder gar einen Mahnbescheid sich an einen Anwalt wenden und einen negative Fesstellungsklage durchziehen...dann ist Ruhe in der Sache.
Aber unabhängig davon, ob man nur selber sich gerichtlich wehren will, sollte man dabei nicht vergessen, die gerichtlichen Mahnbescheide hier IMMER fristgerecht zu widersprechen.

Unabhängig davon, würde ich Strafanzeige wegen versuchten Beruges gegen U GV erstatten. Vermutlich kommt nicht viel bei raus, aber um so mehr Verbraucher Strafanzeige erstatten, um so schneller wachen vielleicht die ständigen Ämter entziehen zumindest die Inkassozulassung.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Hallo Harry und hellion, gut, dass wir uns wenigstens nicht persönlich mit ihm oder Mixa oder sonst so einem "Kollegen" von ihm herumärgern müssen -)
Bis morgen
LG
Morgause

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
im Grund brauchst du keinerlei Angst zu haben, aber solltest vorsichtig sein, denn UG V beantragt öfers Mahnbescheide, in der Hoffnung, dass einige sie doof sind und mangels Wissens oder aus Fahrlässigkeit nicht fristgerecht widersprechen.
@seba79
Ich will niemanden zu nahe treten aber hier zeigt sich doch das man anscheinend davon ausgeht das die "Klientel" der *** Auftraggeber über besonders schwaches Allgemeinwissen verfügt
Tenor z.b :
Wer so doof ist und versucht einen Schufafreien Kredit bei unserem Auftraggber "Kredithai.Ag " zu beantragen ist bestimmt auch so doof und widersprucht dem MB nicht

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Errare humanum est. Manche haben erst später gemerkt, dass sie an die falschen Gegner gekommen sind. So nach dem Motto, Wissen ist Macht und wer zuletzt lacht, lacht am besten -)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12314.02.2011 08:24:42
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

wollte nur meine taktik im ersten post bestätigt haben.
war aber auch nicht sicher ob ich den rest ignorieren soll da ich denen nun schon mitgeteilt habe kein unterhosenabo bestellt zu haben und folglich auch nicht zahlen muß...was den auch wenn nichts bestellt wurde.
irgendwie hab ich da immer glück...vor rund 2 jahren hörte ich etwas von der günter. da sagte ich noch zur frau, warte ab, da bekomme ich auch post von.... und was war? nicht mal eine woche hats gedauert... :)
das war aber mit 2 schreiben erledigt...eines ging an die rechtsanwaltskammer und ruhe war.
der oli wollte auch schon was... pustekuchen war... und so ne abmahnanwälte aus münchen wollten auch was. hätte etwas gedownloadet... das programm kannte ich noch nicht einmal und ruhe war nach einem schreiben...

irgendwie probiert jeder etwas...komische welt...

:)


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Im ewigen Gedenken."

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12314.02.2011 08:24:42
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

nun war heute wieder eine zahlungsaufforderung mit 101€ im briefkasten. zahlbar bis 22.3.11 , ansonsten gerichtliche schritte usw.... dazu kam noch ein Zettel mit der überschrift " annerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung"

dieser kostet nochmal 37,50€

da kann ich ankreuzen wie ich zahlen will, falls ich ratenzahlung wünsche.
ich werd ein teufel tun diesen zettel zu unterschreiben.da können die lange warten...

ich habe denen beim erstemal mitgeteilt das ich kein unterhosenabo bestellt habe. das recht freundlich. würde nun eine unfreundliche ansage vieleicht mehr bringen? so ein mist geht mir auf den pinsel.... kann mann sich irgendwo beschweren? oder lasse einfach machen und nur bei mb widersprechen und fertig. also so wenig aktion wie möglich meinerseits, schließlich ist es meine zeit und geld das dabei draufgeht.


:)


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Im ewigen Gedenken."

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Widerspruch bei Mahnbescheid fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) beim zuständigen Mahnbescheid einlegen und nicht wieder zurückziehen, genügt eigentlich vollauf.



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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einfach auf den MB warten und dann widersprechen
Punktum

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fridolin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Moin!
Ich habe auch Erfahrung mit der ***!
ich warte mit größter Gelassenheit seit 4 Monaten auf den Mahnbescheid!

Viele Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Elchinho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo allerseits!

Mich hat es jetzt auch erwischt!!!

Habe mittlerweile den zweiten Brief von diesem Inkasso-Betrüger-Verein bekommen. Werde darauf auch vorerst nicht reagieren bis ich einen Mahnbescheid bekomme.

Meine Frage nun zum Mahnbescheid: Soll er widerrufen werden, oder vielleicht doch besser, wie ich meine, eine Zurückweisung?

Danke im voraus schon für die Antwort(en)

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3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Meine Frage nun zum Mahnbescheid: Soll er widerrufen werden, oder vielleicht doch besser, wie ich meine, eine Zurückweisung?

Machen wir es kurz: Auf dem Formular, was das Mahngericht mitschickt, gibt es nur das Feld "Ich widerspreche " (Feld Nummer 2). Widerruf gibt es genauso wenig wie eine Rückweisung beim Mahnbescheid.

Den Widerruf gibt es nur für einen etwaigen Vertrag selbst. Wenn aber kein Vertrag geschlossen wurde, gibt es auch nichts zu widerrufen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Elchinho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Info! Dann heißt es jetzt abwarten :grins:

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1x Hilfreiche Antwort

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