unerlaubte Zeitschriftenlieferung

24. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hannes Deutsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
unerlaubte Zeitschriftenlieferung

Ich bitte dringend um eine Auskunft, wie ich bei nachfolgend geschildertem Sachverhalt weiter verfahren kann und danke Ihnen dafür im Voraus.

Ich war im Oktober 2006 Gast der "Automeile" in Rostock. Es gab viel zu sehen und auch einen Stand, der ein Preisausschreiben anbot und die Gäste zum Mitmachen animierte. Ich ließ mich darauf ein, denn neben dem Gewinn eines Mercedes sollten außerdem Geldgewinne möglich sein. Ich habe mir nichts dabei gedacht und die für dieses Preisausschreiben notwendigen Angaben gemacht. (Name, Adresse, Handynummer)

Einige Zeit danach erhielt ich einen Anruf. Eine Frau (Namen nicht genannt) teilte mir mit, dass ich auf Grund der Auslosung zu den ersten 150 Personen gehöre, die für einen Gewinn infrage kommen. In diesem Gespräch meinte sie, wenn ich mich für Autos interessiere, wäre es doch angebracht, sich in entsprechenden Zeitschriften darüber zu informieren. Ich hätte die Möglichkeit, das Angebot für eine Testlieferung mehrerer Zeitschriften zu nutzen. Gleichzeitig würden mir mit dieser Testlieferung Reisegutscheine im Wert von 100,- € zugehen. Ich habe mich erkundigt, was ich tun kann, wenn ich die Zeitschriften nicht haben möchte oder ob dieses auch gleichzeitig dazu führt, dass ich zum Abbonent werde. Sie erwiderte, dass es wie bei jeder Lieferung sei, man könne alles innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurücksenden. Zum Abbonent wird man nicht automatisch, sondern dieses bedarf einer gesonderten Bestätigung. Diese Auskunft reichte mir aus und ich nannte - dummerweise - zusätzlich zu den bekannten Daten meine Kontoverbindung --> für den Fall, dass mir ein Geldgewinn überwiesen werden kann.
Anfang November 2006 kam die Testsendung mit folgenden Zeitschriften:

"Auto, Motor, Sport" und "Hör zu", die Reisegutscheine lagen ebenfalls dabei.

Ich hatte mir inzwischen überlegt, dass ich auf gar keinen Fall Zeitschriften im Abbonement liefern lassen möchte und habe am Liefertag das gesamte Testangebot mit den Reisegutscheinen auf meine Kosten per Brief an den Absender zurück geschickt.

Ich dachte, das Thema wäre damit abgetan. Doch mein nächster Gang zum Kontoauszugsdrucker war mit einem Schreck verbunden, denn durch die Pressevertriebszentrale (PVZ) waren 40,- € abgebucht worden.

Ich nutzte meine Möglichkeit, dieses Geld zurück zu buchen und das Konto für die PVZ zu sperren. Danach erfolgte ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der PVZ, der mir ziemlich unfreundlich mitteilte, dass die Rücksendung zwar erfolgte, aber ohne Begründung nun die regelmäßige Lieferung der beiden Zeitschriften für 1 Jahr erfolgen würde. Ich lehnte dieses ab. Um meinen Unwillen zu bekunden, schrieb ich aber noch einen Brief, in dem ich mitteilte, dass ich das Testangebot bereits zurück geschickt habe und gab als Begründung an, dass ich als Student kein Einkommen hätte und ein Abbonement sowieso nicht bezahlen könne.

Ich bekam Post mit Datum 27.11.06, in dem ich aufgefordert wurde, mein "Studentsein" zu beweisen und schickte die aktuelle Studienbescheinigung an die Adresse, gleichzeitig die neue Lieferung an Zeitschriften, diesmal auf Kosten der PVZ, denn diesen Rat erhielt ich während des letzten Anrufes durch den betreffendne Mitarbeiter.

Mit dem Datum 12.01.07 erhielt ich, für jede Zeitschrift gesondert, eine Mahnung, jeweils 28,90 € (Bezugsgebühr, Mahngebühr, Bankgebühr) mit der Androhung , die Zahlung innerhalb der nächsten 10 Tage zu tätigen, sonst würde ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ich habe mich innerhalb dieses Zeitraumes per E-Mail an die PVZ gewandt und darum gebeten, mir einen Nachweis zu schicken, der bestätigt, dass ich einen Vertrag eingegangen bin, denn ich wüßte ganz genau, dass ich nichts dergleichen unterschrieben habe. Ich bekam aber keinen Nachweis, wo und wann ich was unterschrieben hatte. Im Gegenteil, Die PVZ meint, es handele sich um einen fernabsatzvertrag, wonach die Zusendung einer schriftlichen Vereinbarung nicht möglich ist. Da beim Fernabsatzvertrag aber auch eine Zusage von mir erforderlich ist, diese aber nicht erfolgte, scheint dieser Vertrag einseitig zu sein. Mir blieb bisher nur die Möglichkeit, Zeitschriftenlieferungen aus meinem Briefkasten zu "zerren" und auf Kosten der PVZ zurück zu schicken, bzw. einmal die Lieferung als verweigerte Annahme anzusehen.

Mit dem Datum 20.02.07 erhielt ich zwei Briefe von dem Anwalt der PVZ mit mehreren Informationen, z.B., dass der PVZ ein gültiger Bestellvertrag vorliegt, dass ich entgegen meiner vertraglichen Verpflichtungen trotz Erinnerung und Abmahnung diesen nicht nachgekommen bin und die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen jeweils 123,97 € (Bezugs-, fällige Voraus-, Mahn-, Bankgebühr, Anwaltskostenrechnung) zu zahlen und die Androhung, mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens rechnen zu müssen, falls der Gesamtbetrag nicht fristgemäß bezahlt wird.
All das ist unwahr, denn die ganze Angelegenheit endete eigentlich mit der Rücksendung der testsendung und der Reisegutscheine.

Was kann ich als nächsten Schritt tun, damit nicht mit irgendeinem Gericht oder noch höheren Kosten zu tun bekomme. Für eine schnelle Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.



Mit freundlichem Gruß

H.D.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die PZV ein höchst unseriöser Laden ist.
Warum schickst du Zeitungen zurück?
Ich würde überhaupt nicht mehr unternehmen und nur noch einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen, der wahrscheinlich nicht kommen wird.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das geht nie vor Gericht ;)

Falls MB . widerspruch komplett und begründungslos
Diesen Widerspruch auch nicht wieder zurücknehmen

Nicht reinfallen !

lg

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#3
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

Habe die Sache nur überflogen.

Hilfreich könnte evtl. auch das sein:

Einige Internetseiten scheinen auf den ersten Blick kostenlos zu sein. Irgendwo im Kleingedruckten steht dann aber, dass die Nutzung doch etwas kostet. Eine derart irreführend gestaltete Seite ist wegen Täuschung nicht rechtens. Die Forderung (Rechnung/Mahnung) des Anbieters kann daher nach § 123 BGB angefochten werden. In dem BGH, Urteil vom 22. 2. 2005 mit dem Aktenzeichen X ZR 123 / 03 wird festgestellt, dass es keine Rolle spielt, ob der Kunde fahrlässig gehandelt hat, also ob der Kunde bei genauem Studium die versteckten Kosten hätte entdecken können. Ferner muss der Kunde auch nicht nachweisen, dass der Anbieter eine Täuschungsabsicht hatte. Falls man in so eine Falle getappt ist, sollte man unter Hinweis auf dieses Urteil dem Rechnungssteller antworten, dass man die Forderung nach § 123 BGB anfechtet.
Bei Gericht kann übrigens Beratungs- und Gerichtskostenbeihilfe beantragt werden.
Dem Anwalt und bei einem Mahnverfahren dem Gericht, sollte man das ganze Urteilzukommen lassen. Es findet sich unter: www.lexetius.com/2005,665

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hannes Deutsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst eimal für die Reaktionen. Ich habe dem Anwalt jetzt erst einmal gefaxt, dass seine Forderungen unbegründet sind, denn die von ihm getätigten Aussagen treffen nicht zu. Es gibt keinen Bestellvertrag, weder schriftlich noch mündlich. Es dürfte also auch gar keine Kundennummern geben.
Falls er weitere Auskünfte wünscht, erteile ich diese gegen Vorauszahlung eines angemessenen Honorars.

Ich hatte mich auch an die Verbraucherzentrale gewandt und eine Antwort bekommen, die hier vielleicht auch von Interesse sein könnte.
Man schrieb mir:
"Sie sollten das Vertragsverhältnis anfechten, da dies unter falschen
Voraussetzungen entstanden ist. Dabei müssen Sie auch sehr hartnäckig
sein, da die PVZ gegenüber Verbrauchern eine sehr harte Linie vertritt.
Anders wenn wir die Rechtsbesorgung für Sie übernehmen, in der Regel
werden unsere Einwendungen zu den Vertragsverhältnissen zu 90 %
anerkannt und die Verbraucher aus den Verträgen ohne
Zahlungsverpflichtung entlassen.
Gern übernehmen wir diese Rechtsbesorgung für Sie. Allerdings würden
dabei Kosten in Höhe von 25,- € auf Sie zukommen."

Das bleibt mir dann ja immer noch, ich hoffe jetzt erst einmal, dass Ruhe einkehrt.

Gruß --> Hannes Deutsch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hannes Deutsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht würdet Ihr es gut finden, wenn ich schreibe, wie die Sache ausgegangen ist.Der Anwalt hat sich eine Woche nach meinem FAX noch einmal per Brief gemeldet und mir mitgeteilt, dass es sich nach den ihm zur Verfügung stehenden EDV-Unterlagen um einen Fernabsatzvertrag handelt. Er würde den Vorgang aber an seine Mandantschaft (PVZ) zur sachdienlichen Klärung weiterleiten --> bla, bla, --> zwischezeitliche Forderungsabtretungen sollte ich als gegenstandslos betrachten.

Mit Datum 16.03. schreibt mir tatsächlich die Kundenbetreuung der PVZ,
dass das Abbonement sofort storniert wird,
dass die Lieferungen eingestellt werden,
dass, falls weiter geliefert wird, Annahmeverweigerungen erfolgen sollen,
dass alle Rechnungen gegestandslos sind.

Es war alles richtig, denn ich habe zum rechten Zeitpunkt diese Seite gefunden, alles richtig "angeleiert" und dann Eure Ratschläge befolgt.
Danke dafür, und ich hoffe, weil ich so ausführlich geschrieben habe, kann auch jemand davon profitieren.

Gruß --> Hannes Deutsch :)

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