ungerechtfertigte Forderung der DB

6. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
ungerechtfertigte Forderung der DB

Mir ist es dummerweise passiert meine tickets zu hause vergessen zu haben, aber ist erst im zug aufgefallen, also hab ich gleich 2 "knöllchen" bekommen für schwarzfahren.
gut hab ich dann eben meine tickets nachgereicht und jeweils 7 euro bezahlt für die bearbeitungsgebühr.

jetzt behauptet allerdings die deutsche bahn immer und immer wieder dass mir davon eine zone fehle, habe das inzwische sogar nochmal schriftlich inform einer ersatzquittung nachgereicht, dass ich diese zone aber auf dem ticket habe und habe mich geweigert zu zahlen.

inzwischen habe ich aber post von infoscore für den einen fall und vom rechtsanwalt haas für den anderen fall bekommen in denen die bahn ihre die restlichen 33 euro zum erhöhten beförderungsentgelt und gebühren für beide unternehmen verlangt werden.
gedroht wird bei beiden die sache vor gericht zu bringen, wenn ich nicht zahl und damit mehr kosten entstehen.

kann mir jemand sagen wie die chancen für mich liegen, wenn es vor gericht geht?
ich bin mir wirklich keiner schuld bewusst...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
jetzt behauptet allerdings die deutsche bahn immer und immer wieder dass mir davon eine zone fehle, habe das inzwische sogar nochmal schriftlich inform einer ersatzquittung nachgereicht, dass ich diese zone aber auf dem ticket habe und habe mich geweigert zu zahlen.


Offen gesagt versteh ich das nicht
:???:
Gib da mal etwas mehr Infos

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Wenden Sie sich doch damit an die Schlichtungsstelle.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1771 Beiträge, 698x hilfreich)

Wichtig ist, dass du infoscore (die auch zgl. eine Auskuntei darstellt) eine Weitergabe der Daten nach BDSG bis zur vollständigen Klärung untersagst.
Sowas kann leicht in der Schufa etc. landen und das ist gar nicht gut.

Einem gerichtl. MB solltest Du auch sofort widersprechen (vollumfänglich und ohne Begründung)

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#4
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@ thehellion: Der Zug fährt durch verschiedene Zonen des MDV, hier insgesamt 5. Die DB besteht nun darauf dass ich eine der Zonen nicht gehabt hätte. Aber ich habe alle Zonen, ich fahre fast täglich mit dem Zug.Ich habe dafür ein Azubi-abo der einen Stadt mit 3 der Zonen und ein Semesterticket der anderen Stadt mit den 2 restlichen Zonen. Die 2. Zone des Semestertickets erkennt die DB scheinbar nicht an, deswegen hab ich denen eine Ersatzquittung der örtlichen Verkehrsbetriebes zugesandt auf dem eindeutig diese Zone und der Zeitraum steht.

@Albarion: Würde sich infoscore auch daran halten? hab da schon einiges unseriöses gelesen über die....
und wie wäre es bei diesem Anwalt Haas, kann ich dem das auch untersagen?

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-- Editiert paulysoo am 07.09.2011 21:13

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)


Dann weise gegenüber Haas und infoscore die 2 Forderungen schriftlich vollumfänglich zurück und stelle der Auftrageberin den Klageweg anheim !
Untersage die Weitergabe Deiner daten gem BDSG sowie die Kontaktaufnahme per telefon ! Schriftlich machen
Einem evtl gerichtlichen mahnbescheid - sollte er kommen - fristgem widersprechen - am Besten Begründungslos
Nicht einknicken !



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1771 Beiträge, 698x hilfreich)

@thehellion: Irgendwie erwähnte ich das mit dem Widerspruch nach BDSG und MB...ist mal wieder ein starkes Echo vorhanden ;)

Der entsprechende § auf den Du Dich beziehen kannst ist § 28a BDSG .

also als Formulierunghilfe:

"Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,

nach ausführlicher Beratung und Konsultierung versch. Rechtsquellen muss ich ihre Forderung [leider] zurückweisen und verweise an dieser Stelle auf den Rechtsweg und untersage eine telef. Kontaktaunahme.
Eine Begründung habe ich bereits abgegeben und wird - auch aus ggf. zukünftigen prozessualen Gründen - nicht erneut abgegeben. Diese würden Sie dann ggf. im Rahmen der Klage gegen den Widerspruch des gerichtl. Mahnbescheides erhalten.

Ich untersage daher, bis zur VOLLSTÄNDIGEN KLÄRUNG, eine Weitergabe meiner Daten an s.g. Auskunfteien gemäß § 28a BDSG . Bei Nichteinhaltung werde ich rechtl. Schritte gegen Sie einleiten.

MfG
Max Mustermann"

Der erste Satz wird die meisten IBs/Anwälte zum einen zum Lachen bringen und zum anderen Verärgern, weil Du deren Forderung eher wie ein Bettelei aufgefasst hast und "ablehntest". Die werden sich zwar verarscht vorkommen, aber dennoch hast Du denen erklärt, was Sache ist.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>@thehellion: Irgendwie erwähnte ich das mit dem Widerspruch nach BDSG und MB...ist mal wieder ein starkes Echo vorhanden <hr size=1 noshade>


Habs natürlich auch zur Kenntnis genommen - doppelt hält besser ;-)

quote:<hr size=1 noshade>"Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,

nach ausführlicher Beratung und Konsultierung versch. Rechtsquellen muss ich ihre Forderung [leider] zurückweisen und verweise an dieser Stelle auf den Rechtsweg und untersage eine telef. Kontaktaunahme.
Eine Begründung habe ich bereits abgegeben und wird - auch aus ggf. zukünftigen prozessualen Gründen - nicht erneut abgegeben. Diese würden Sie dann ggf. im Rahmen der Klage gegen den Widerspruch des gerichtl. Mahnbescheides erhalten.

Ich untersage daher, bis zur VOLLSTÄNDIGEN KLÄRUNG, eine Weitergabe meiner Daten an s.g. Auskunfteien gemäß § 28a BDSG . Bei Nichteinhaltung werde ich rechtl. Schritte gegen Sie einleiten.

MfG <hr size=1 noshade>


Klingt wirklich kraftvoll :respekt:


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1771 Beiträge, 698x hilfreich)

@thehellion:

Danke schöööön :banana:

Wie gesagt ich habe gerade meinen Spass mit O2 und deren Inkassoabteilung und deren angeschlossene Anwaltskanzlei "*****l und Bartner" oder war es doch "Bissel und Partner".
Die sind der Meinung das BGH Urteile sie später nicht betreffen würde und bei Rückständen von unter 75 Euro einfach wahllos sperren dürfen, naja nach ein paar netten Briefen halten die nun langsam ihre Klappe.

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#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich fahre fast täglich mit dem Zug


Ich gehe mal davon aus, dass der Fahrgast für die Gesamtstrecke (5 Zonen) gültige Tickets hatte und der MDV wohl die Stückelung erlaubt.
Der Fahrgast fährt täglich durch 5 Zonen, dann wäre einem Zugbegleiter bzw. Kontrolldienst eine Unstimmigkeit schon früher aufgefallen.

Das Problem wird wohl sein, dass das Bahninkasso einfach nicht damit umgehen kann, dass jmd. für den Regionalverkehr die Tickets stückelt. So passiert es jetzt, dass nur ein Ticket in deren System erfasst wurde (viell. kann man zwei Tickets gar nicht eingeben).

Wichtig ist, dass der Fahrgast gerichtsfest nachweisen kann, dass er in der gesetzten Frist beide Tickets vorgelegt hat.
Falls er das kann, dann wird das Inkasso/RA bei einer Klage ein Beinbruch erleiden.
Achso -> Mahnbescheid natürlich widersprechen und auch nicht wieder zurücknehmen




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