ungerechtfertigte Forderung von Synergie Inkasso nach Flexstrom Insolvenz

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Robert Schmidt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 14x hilfreich)
ungerechtfertigte Forderung von Synergie Inkasso nach Flexstrom Insolvenz

Hallo.

ich war bis 2010 Kunde bei Flexstrom - normaler Vertrag, monatliche Abbuchung und zum Juli 2010 gekündigt.

Nach Vertragsende wurde 2010 / 2011 die Schlussrechnung durch Flexstrom erstellt und von meinem Konto abgebucht bzw. beglichen. Ganz normal also.

Nach der Insolvenz von Flexstrom 2013 meldete sich plötzlich der Insolvenzverwalter Herr Schulte-Kaubrügger von White & Case und teilte mir mit, das noch 2 Schlussrechnungen offen seien. Diesem widersprach ich umgehend, klärte schriftlich die Situation und bat um weitere Informationen sollte diese Forderung korrekt sein.

17 Monate passierte nicht und so bekam ich im April 2015 direkt und ohne weitere Vorwarnung Post von Synergie Inkasso an die der nette Insolvenzverwalter die unberechtigte Forderung weitergereicht hat. Umgehend setzte ich erneut 2 Schreiben auf in denen ich nochmals schilderte das die Forderung nicht korrekt sei, widersprach dem ganzen erneut und schickte beide Schreiben sowohl an den Insolvenzverwalter als auch an Synergie Inkasso.

Leider glaube ich das der Insolvenzverwalter auf diese Weise auf Biegen und Brechen die Insolvenzkasse bis 2017 füllen will ohne das auf Gegenargumenten eingegangen wird.

Welche Möglichkeiten habe ich noch um diesem nervenden Umstand ein Ende zu bereiten?

Post vom Inkassobüro?

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69 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich noch um diesem nervenden Umstand ein Ende zu bereiten?

"Wertes Inkassobüro. Die Forderung ist zum einen total falsch, und zum anderen sowieso verjährt. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich Schritte gegen Sie einleiten (Strafanzeige wegen Nötigung/Betrugs und negative Feststellungsklage)."
Das würde ich schreiben. Danach sollte normalerweise Ruhe sein.

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25x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unabhängig zum Verjährungssachverhalt
Ein Schreiben eines schnöden Inkassobüros hat keinerlei Relevanz zumal die Forderung bereits schriftlich zurückgewiesen wurde



-- Editiert von thehellion am 01.06.2015 22:14

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Robert Schmidt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Unabhängig zum Verjährungssachverhalt
Ein Schreiben eines schnöden Inkassobüros hat keinerlei Relevanz zumal die Forderung bereits schriftlich zurückgewiesen würde.


Ich glaube das ist etwas zu einfach. Denn der Insolvenz Verwalter hat einfach aus den schon bezahlten Rechnungen aus 2010 neue erstellt welche mit Juli 2013 datiert sind. Und gerade diese falschen Rechnungen verjähren nach 3 Jahren erst also am 31.12.2016

Da der Vorgang aus 2010 allerdings zu lange her ist habe ich natürlich keinerlei Unterlagen dazu...

14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist aber rechtlicher Blödsinn, was der Insolvenzverwalter gemacht hat. Eine bereits gestellte Rechnung mit einem neuen Datum zu versehen ändert nichts an der Verjährung. Das BGB zielt bei Verjährungsbeginn bewusst nicht auf das Datum irgendeiner Rechnung ab, sondern stattdessen auf das Ereignis, das der Forderung zugrunde liegt und darauf, dass der Gläubiger davon Kenntnis hat.
Zwar können hier Stromanbieter wegen einigen Lücken tricksen (Zählerstände nur schätzen oder Abrechnungen verzögern). Ist die Abrechnung aber einmal erstellt, ist diese Trickserei vorbei.

Zitat:
Da der Vorgang aus 2010 allerdings zu lange her ist habe ich natürlich keinerlei Unterlagen dazu...

Aber du hast noch die Kontoauszüge dazu?

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Robert Schmidt):
Denn der Insolvenz Verwalter hat einfach aus den schon bezahlten Rechnungen aus 2010 neue erstellt welche mit Juli 2013 datiert sind. Und gerade diese falschen Rechnungen verjähren nach 3 Jahren erst also am 31.12.2016

Nein. Die Verjährung beginnt ab Kenntnis des Anpruchs bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem die Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt werden müssen. Das war definitv 2010, bestenfalls Anfang 2011 (Jahresabschluss). Eine schlampige Buchhaltung in der Forderungen untergehen, ist definitv grob fahrlässig.

Einfach die Rechnungen später zu schreiben funktioniert nicht.

10x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Geschädigter2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie ist der Fall denn ausgegangen? Habe gerade das gleiche Problem.....

21x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Geschädigter2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie ist der Fall denn ausgegangen? Habe gerade das gleiche Problem.....

51x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb256534-29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Synergie Inkasso hat die Forderung inzwischen an WHP Inkasso abgetreten wahrscheinlich um die Kosten zu steigern. (aus 160 Euro sind inzwischen 400 gewachsen) Sitzen auch beide im selben Haus in der Friedrichstrasse 204, 10117 Berlin

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Strafanzeige wurde erstattet?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lejalein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
wir haben das gleich Problem mit einer angeblich offenen Abschlussrechnung aus dem Jahr 2013. Haben diese widerrufen, es war lange Zeit Ruhe und nun ein weiteres Schreiben erhalten. Die Forderung ist mittlerweile von 300€ auf 500€ aufgrund von Mahn- und Inkassogebühren gestiegen.
Haben aber heute erst eine "Rechnung" und erstmals eine Kostenaufstellung erhalten, die wir schon im Widerruf forderten. Nun sollen wir innerhalb einer Woche zahlen, ansonsten würde angeblich ein Gerichtsverfahren folgen.
Das Problem ist natürlich, dass wir keinerlei Vertragsunterlagen mehr haben, da es im Jahre 2013 war. Die angeblich offene Abschlussforderung ist absurd, so sollen wir den Zählerstand mit 400 kwh überzogen haben und die Erstforderung betrug 330€
- für 400 kwh? Ich kenne mich mit Strom nicht wirköich aus, aber das wäre bei 0.26 € pro kwh schon sehr hoch, sodass die aufgeführte Rechnung an den Haaren herbei gezogen scheint.

Habe zwei Fragen: Wie sollten wir nun weiterhin vorgehen?
Ist das Verfahren nicht eh mit Ablauf 2016 verjährt?

Ich bitte um Hilfe!
Vielen Dank
Lea

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
300€ auf 500€ aufgrund von Mahn- und Inkassogebühren gestiegen.

200€ Inkassogebühren sind aber mal absurder Unfug.

Zitat:
- für 400 kwh? Ich kenne mich mit Strom nicht wirköich aus, aber das wäre bei 0.26 € pro kwh schon sehr hoch, sodass die aufgeführte Rechnung an den Haaren herbei gezogen scheint.

Dann widersprechen.

Zitat:
Habe zwei Fragen: Wie sollten wir nun weiterhin vorgehen?
Ist das Verfahren nicht eh mit Ablauf 2016 verjährt?

Ja.
Vielleicht sogar schon vorher. Wann war denn das Vertragsende? Wann wurde damals die Zählerstände ermittelt?

Ich würde dem Inkasso nichts mehr schreiben. An deiner Stelle würde ich dem Aufsichtsgericht schreiben. Beschwerde einreichen wegen vorsätzlichem Verstoßes gegen das RVG und klar erkennbarem Betrugsversuchs.
Als Argument würde ich anbringen, dass rund 200€ Inkassogebühren einen klaren und vorsätzlichen Verstoß gegen das RVG darstellen. Dass zudem bei dem eigentlichen Strompreis rein rechnerisch mit dem besagten Zählerstand keine 330€ zustande kommen und deswegen offensichtlich entweder der Gläubiger selbst oder das Inkasso böswillig falsch rechnet, um sich zu bereichern. Das erfülle den Straftatbestand des Betruges. Ich würde das Aufsichtsgericht bitten zu prüfen, wieso das Inkasso solch absichtlich falsch erhobenen Rechnungen ungeprüft einfordert und dass man ggf. den Fall an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlassung abgibt.

Ernst nehmen würde ich so eine Rechnung nicht.

Ganz ehrlich? Ich würde auch einem Mahnbescheid, der ggf. noch kommt, vollumfänglich widersprechen und tiefen entspannt eine Klage abwarten (so sie jemals kommt).

Warum?
So wie du es hier schreibst: 400 kwh auf 330€ zu bringen und dann noch knapp 200€ Inkassogebühren. Das muss erst mal vernünftig vor Gericht begründet werden. man kann sich relativ entspannt zurück lehnen und schreiben "Das alles ergibt 0 Sinn und frei erfundene Forderungen muss ich nicht begleichen."

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#12
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die tatsache das man so lange wartet ist selbstredend.
Ich wuerde deshalb nicht zahlen und einem gerichtlichen mb vollumfaenglich und begruendungslos widersprechen.
In wenigen Tagen ist ohnehin verjaehrt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Durchknallerin@aol.com
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
Habe das gleiche Problem mit Löwenzahn, Synergie und Co. Die haben in meinem Zählerstand einen Fehler, deshalb komme ich auf eine angebliche Stromrechnung von ca. 1600 Euro!!! Habe das schon 2013 mitgeteilt,
Jetzt im September nochmal, gestern kam wieder eine letzte Zahlungsaufforderung, aber keiner reagiert auf meine Briefe...
Möchte gerne an die Öffentlichkeit gehen, Akte 2016 oder sowas. Vielleicht könnten wir uns alle zusammentun...

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Habe das schon 2013 mitgeteilt

Wenn es bis heute keine gerichtlichen Schritte gab, keine Zahlung oder ähnliches, ist eine Rechnung aus 2013 ohnehin verjährt. Egal ob richtig oder falsch.

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#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Habe das schon 2013 mitgeteilt

Wenn es bis heute keine gerichtlichen Schritte gab, keine Zahlung oder ähnliches, ist eine Rechnung aus 2013 ohnehin verjährt. Egal ob richtig oder falsch.


Das wäre mir jetzt neu. Eine Rechnung aus 2013 verjährt zum 31.12.2016 24:00 Uhr. Wenn bis dahin kein Mahnbescheid beantragt wurde, kann man nächstes Jahr die Einrede der Verjährung stellen.

Was anderes wäre es, wenn die Rechnung aus 2012 stammen würde und nur die Reklamation aus 2013 wäre.

Zitat:
Möchte gerne an die Öffentlichkeit gehen, Akte 2016 oder sowas. Vielleicht könnten wir uns alle zusammentun...


Das würde zwar möglicherweise anderen helfen, die in die gleiche oder eine ähnliche Situation geraten. Bei in deren Augen korrekten Forderungen werden die sich aber nicht davon beeindrucken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Murphy1953
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem.
immer wieder gab es Probleme mit Flexstromabrechnungen.
In 2011 habe ich eine solche Sache direkt mit meiner Anwältin und Flexstrom geklärt, und eine Zahlung vereinbart.
Nun bekam ich vor ca 3Jahren die erste Aufforderung und eine Abrechnung "Erstellt am 24.1.2013"
( man beachte den zeitraum) für den " Abrechnungszeitum 1.3.2008-28.02.2009.
Da ich aber in 2012 schon alle angeblichen Flexstromansprüche getilgt hatte, ging ich davon aus das es sich um die gleiche Abrechnung wie der Einigung mit Flexstrom handelte.
Leider mußte ich nun erkennen das die Abrechnung aus 2008-2009" nachschrieben war.
Ich konnte somit weder die Zählerstände noch den Verbrauch nachvollziehen, da nun ja mittlerweile 7 1/2 nach dem letzten Verbrauch vergangen ist.
In einem anderem Rechtsforum habe ich gelesen das der BGH für den Bereich der Verjährung den Verbrauchszeitraum ( also 28.2.2009 / Ende des Verbrauchs) sieht und nicht nach über 4 Jahren nach dem letzten Verbrauch, eine nachgestellte Rechnung von Flexstrom.
Nach Dr Kaubrügger, Synergie Inkasso, kommt nun WPH Rechtsanwälte/ Mahnabteilung.
Ich habe allen Ansprüche widersprochen. Trotzdem kam heute der Mahnbescheid aus Berlin. Auch dem habe ich widersprochen. Aber ich glaub an einer Rechtsberatung komm ich nicht vorbei.
Unabhängig davon ,daß ich auch geschädigter von Flexstrom bin, finde ich diese Art " unterste Schublade"



-- Editiert von Murphy1953 am 17.12.2016 19:55

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Eine Rechnung aus 2013 verjährt zum 31.12.2016 24:00 Uhr.

*im-wald-pfeift*
Sorry, hab mich verrechnet. Du hast Recht.
Aber bei Murphy ist es verjährt. Einfach auf der Rechnung ein neues Datum drauf schreiben um die Verjährung auszuhebeln ist Unfug. mehr nicht.

Zitat:
Aber ich glaub an einer Rechtsberatung komm ich nicht vorbei.

verjährt ist verjährt. Ich sehe da wenig Gründe für eine Rechtsberatung und für das Ausgeben von Geld.
Es reicht, wenn man zu einem eigenen Anwalt geht, wenn die wirklich Klage einreichen.

Davon abgesehen: Wenn hier (und in anderen Foren) mehrere Leute berichten, dass sie uralte Rechnungen bekommen, auf denen einfach ein neues Datum drauf geschrieben wird, um die Verjährung zu umgehen, deutet das für mich auf eines hin: Gewerblicher Betrug.

Zitat:
Ich konnte somit weder die Zählerstände noch den Verbrauch nachvollziehen, da nun ja mittlerweile 7 1/2 nach dem letzten Verbrauch vergangen ist.

Du kannst aber beweisen, dass du seit 2009 einen anderen Stromanbieter hattest oder? Man könnte hier wie gesagt auf den Gedanken kommen, Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs gegen "unbekannt" zu erstatten. Und zwar gegen den Rechnungsfälscher. Bisschen auffällig, wie oft das hier und woanders berichtet wird. Wenn sich ein gutes Dutzend oder mehr bei der Polizei melden, dürfte einem Staatsanwalt dann doch mal alles merkwürdig vorkommen.

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#18
 Von 
Lejalein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
vielen lieben Dank für Ihre Antworten.
Bei der Verjährung bin ich mir nicht sicher, uns wurde damals beim Verbraucherschutz mitgeteilt, dass man dafür auch wirklich 3 Jahre keinen Schriftverkehr gehabt hanen darf - aber dann könnte es tatsächlich ja ewig so weitergehen.
Ich möchte damit nur ungerne an die Öffentlichkeit ehrlich gesagt, weil mich das nur unnötig noch mehr Stress kostet ...!
Ich habe am Freitag nochmal einen Termin beim Verbraucherschutz und werde mich dort nochmals erkundigen und bis dahin erstmal micht weiter reagieren. Ich halte Sie auf dem Laufenden, was mir dort gesagt wird.
Da ich mich mit Rechtsfragen leider nicht auskenne, gehe ich nun erstmal so auf Nummer sicher, hoffe aber, dass das mit der Verjährig stimmt und die Rechnung von August 2013, dann tatsächlich mit Abschluss diesen Jahre verjährt.

Liebe Grüße
Lea

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
dass man dafür auch wirklich 3 Jahre keinen Schriftverkehr gehabt hanen darf

Die Info ist schlichtweg falsch. Tatsächliche Verhandlungen könnten die Verjährung hemmen (=verlängern). Irgendwelche Briefe eines Inkassos oder Anwalts, die man beispielsweise unbeantwortet lässt, beeinflussen die Verjährung exakt 0,0.

Signatur:

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#20
 Von 
Lejalein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich sag ja, ich habe selber keine Ahnung und warte nun mal ab, was dee Verbraucherschutz mir am Freitag mitteilt.
Tatsächlich habe ich jedoch auch gelesen, dass die 3jährige Frist nicht für Stromenergue gilt, da diese bestimmte "Privilegien" haben.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html
Hier der Link dazu, ob das nun wieder stimmt - keine Ahnung. Aber irgendwie hört und liest man überall etwas anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Tatsächlich habe ich jedoch auch gelesen, dass die 3jährige Frist nicht für Stromenergue gilt, da diese bestimmte "Privilegien" haben.

Nein, die haben keine Privilegien. Die 3 Jahre zum Jahresende gelten grundsätzlich auch für Stromkonzerne. Der Anwalt übertreibt es im Artikel ziemlich mit dem "Das ist absolute Spezialmaterie und hoch kompliziert."

Eigentlich ist es relativ einfach zu verstehen:
Bei Stromkonzernen beginnt die Verjährung mit Abrechnung. So wie er es schreibt. Rechnung aus 2013, also Verjährung Ende 2016. Alles relativ einfach zu verstehen.

Die Gerichte sind da eigentlich durchaus recht eindeutig. Sobald "die Voraussetzungen für die Abrechnung" vorliegen, muss der Stromanbieter dann aber auch abrechnen. Innerhalb der besagten 12 Monate, spätestens.

So wie bei manchen hier, dass die einfach Sachen aus 2011 abrechnen, dann Rechnungsdatum 2013 drüber schreiben, funktioniert es nicht. Wenn bei dir der letzte Verbrauch 2013 war, dann wäre das Rechnungsdatum in 2013 auch OK.

Das alles ist aber irrelevant, solange die Rechnung Grund falsch ist und das ist bei dir ja durchaus klar erkennbar, denn Strompreise von fast einem Euro sind Unfug.

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#22
 Von 
Lejalein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

:) Ja das stimmt! Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Durchknallerin@aol.com
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Heute wurde mir nun tatsächlich ein Mahnbescheid von WHP Rechtsanwälte Berlin zugestellt! Leider nix mit Verjährung..
Ich werde Widerspruch einlegen. Dort steht auch dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
Wie geht's dann weiter? Wer prüft den Anspruch?
Bei mir siehts ja so aus, durch einen Fehler im Zählerstand kommt Löwenzahn auf eine Rechnung von 1129 Euro obwohl ich monatlich natürlich meinen Abschlag bezahlt habe!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lejalein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich kann dir ggf. am 28.12. mehr sagen, da habe ich den Termin mit den Rechtsanwälten - heute beim Verbraucherschutz leider nichts erreicht!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie geht's dann weiter? Wer prüft den Anspruch?

Zunächst niemand. Es geht zuerst weiter, wenn der Gläubiger eine Klage einreicht. Dagegen wirst du dich dann verteidigen müssen. Insbesondere würde ich mir an deiner Stelle einen Nachweis holen über den Zählerstand. Du müsstest ja vom Nachfolger, also vom neuen Anbieter Rechnungen bekommen haben, wo der korrekte Zählerstand zu Beginn des Vertrages (=Ende des Flexstrom-Vertrages) aufgeführt ist.

Das zusammen mit dem Nachweis für deine Reklamation sollte erst mal ausreichen, damit man die Klage abgewiesen bekommt. Denn solange die keine vernünftige Abrechnung vorlegen, können die auch nichts einklagen und es gibt keine zu bezahlende Schuld. In jedem Fall aber ist eine Klage vollkommener Blödsinn in so einem Fall.

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#26
 Von 
Lula123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war bis zur Insolvenz Kunde bei Flexstrom. Habe dann im Jahr 2013 eine Endabrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten, auf der ein anderer Stromzählerstand angegeben war und es wurde eine der monatlichen Abschlagszahlungen nicht abgezogen. Daraufhin habe ich mehrfach per Telefon und E-Mail um eine Rechnungskorrektur gebeten. Die Beweise, dass von einem anderen Zählerstand auszugehen ist und der Abschlag abgebucht worden ist, habe ich als Anlage beigefügt.

Nun hat sich aber bis heute keiner mehr bei mir gemeldet. Damit wäre die Forderung doch auch zum Jahresende verjährt oder kann diese erst verjähren, wenn ich eine richtige Rechnung bekommen habe?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Falls dieses Jahr noch was kommen sollte bzw. nächstes Jahr ein dieses Jahr noch beantragter Mahnbescheid (eher unwahrscheinlich), kannst du die Forderung wegen der Unrichtigkeit der Rechnung immer noch zurückweisen.

Ab nächstes Jahr ist es dann wahrscheinlich einfacher, gleich die Einrede der Verjährung gegen eine auf dieser Rechnung basierende Forderung zu stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
alterspitz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibst was neues? Hab Mahnbescheid kurz vor Ende des Jahres erhalten.
Noch wer?
Was denkt ihr wie es weitergeht?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Gibst was neues? Hab Mahnbescheid kurz vor Ende des Jahres erhalten.


Haben Sie widersprochen?

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
clever123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es ähnlich. Kurz vor dem Jahresende/Verjährung habe ich auch einen Mahnbescheid erhalten und widersprochen natürlich.
Ich hatte die letzte Flexstrom-Schlussrechnung 2013 nicht bezahlt, weil ich vom Insolvenzverwalter/Flexstrom bestätigte, höhere Forderungen gegen Flexstrom aus Vorjahren habe und aufrechnen möchte. Das wird aber einfach nicht berücksichtigt.

Die Inkasso-Firma und danach die Anwälte sitzen im selben Boot und ziehen, vermutlich computergestützt , ihr "Ding" durch, ohne Berücksichtigung der Sachlage. Irgendein "Dummer" wird schon unsicher und zahlen. Erst vor einer Klage werden sie vielleicht die Sachlage berücksichtigen, wenn überhaupt. Oder sie überlassen die Klärung der Sachlage der Klageerwiderung.
Es ist reines Kalkül, die haben doch keine Lust, die unzähligen Akten/Vorgänge zu studieren.

-- Editiert von clever123123 am 19.01.2017 13:29

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