uniscore Inkasso? Ratenzahlungsgebühr ca. 90% von Hauptforderung?

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
uniscore Inkasso? Ratenzahlungsgebühr ca. 90% von Hauptforderung?

Darf ein Inkasso Unternehmen bei Abschluss eines Ratenzahlungsplanes eine Gebühr für die Einigung verlangen die ca. 90% der Gesamtforderung entspricht?

Ich wollte mit einem Inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbaren. Diese schickten mir einen Brief, bei dem ich mich bereit erklären sollte durch meine Unterschrift zu bestätigen oder mich zu verpflichten nicht nur die Gesamtforderung von 110 Euro in Raten zu begleichen, wozu ich auch selbstverständlich bereit bin, sondern auch noch 97 Euro für die Vereinbarung, weitere Verzugszinsen, sowie weitere entstehende Kosten der Rechtsverfolgung. Das entspricht ja fast der Gesamtforderung. Ist diese Gebühr gerechtfertigt?

Weitere Ausführung:

Die Ausgangsforderung war eigentlich ein Witz. Belief sich auf 5,97 € durch eine Internetbestellung.

Durch einen Vorfall in der Familie habe ich es total vergessen. Bekam auch keine Briefe, ich stellte im Nachhinein fest das Mahnungen per Email kamen und im Spam Ordner landeten.

Der Erste Brief des Inkasso Unternehmens (uniscore) kam Ende September wo plötzlich mit Inkasso Kosten und Auslagen aus 5,97 Euro 110,15 wurden. Innerhalb von 03/15 bis 09/15
20,50 für Auslagen des Gläubigers
70,20 für Verzugszinsen von 5% plus 19% Umsatzsteuer
Alles in allem 110,15...

Nun kam das Schreiben zur Ratenzahlungsvereinbarung:
"Mit Unterzeichnung der vorliegenden Urkunde (haha lustig) erkennt der oben genannte Schuldner ausdrücklich an, dem vorbezeichneten Gläubiger eine Forderung von 110,15 zuzüglich der weiteren Verzugszinsen, den Kosten dieser Vereinabrung in Höhe von 96,39 sowie weitere entstehende Kosten der Rechtsverfolgung zu schulden."
Schon dreist, wie ich finde. Klar bin ich bereit für meine Vergesslichkeit :) aufzukommen aber das ist ja der Hammer.
Was passiert denn wenn ich das nicht unterschreibe und ein eigenes Schreiben aufsetze, in dem ich mich bereit erkläre den geforderten Betrag in Raten zu zahlen aber dem Rest dem was die schreiben, wiederspreche oder nicht zustimme?

Einen Tag nach Erhalt des Schreibens hat der Verein noch bei mir angerufen und mich "daran erinnert" das Schreiben unverzüglich bis 19.11 unterschrieben zurück zu schicken.

-- Editier von lumpina am 13.11.2015 10:41

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Aus welchem Jahr ist die Hauptforderung von 5,97 ?

Zitat:
Darf ein Inkasso Unternehmen bei Abschluss eines Ratenzahlungsplanes eine Gebühr für die Einigung verlangen die ca. 90% der Gesamtforderung entspricht?

"Dürfen" ja
Wenn man dies durch Unterschrift aktzepiert bzw durch konkludente Zahlungen anerkennt ist man selbst schuld :grins:

Tipp :
Überweise gerundet 10 € direkt an den Händler (nicht ans Inkassobüro)
Zweckgebunden überweisen !!
Im Überweisungsträger die Rechnungsnummer/ bzw Kundennummer (nicht die vom Inkasso) und " Nur Hauptforderung 5,97 / 4,03 Mahnkosten/Zinsen "

Eine Klage wg den Gebühren wäre absurd :
http://inkassokosten.wordpress.com/

Was erlaubt ist siehst Du hier (links ist die gebührenliste)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Da das Inkassobüro deutlich mehr ansetzt ist davon auszugehen das an eine Klage nicht ernsthaft gedacht wird

Stell Dich mental auf weitere böse Briefe ein
Am besten Du postest wieder wenn sich Uniscore meldet

Bei einem Lastschriftrückläufer noch mal 5 € dazurechnen






-- Editiert von thehellion am 13.11.2015 11:06

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Dann werde ich es so versuchen. Hatte auch schon den Fall das das Inkasso Unternehmen dann noch seine Inkasso Kosten haben wollte. Uniscore verlangt fast 84 Euro, was ja aber laut der Liste in deinem Link viel zu viel ist. Gegebenfalls 15 Euro bei einem Betrag bis 500 Euro könnten die verlangen oder?

Auf der Auflistung von uniscore steht noch:

Hauptforderung 5,97
Auslagen des Gläubigers 20,50

Wäre es dann sinnvoll dem Internet Versand knapp 30 Euro zu überweisen oder diese gerundeten 10 Euro?

Viele blöde Fragen :) Ich kenne mich mit sowas echt nicht aus.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Aus welchem jahr ist die haupforderung von 5,97 ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Aus welchem jahr ist die haupforderung von 5,97 ?


Kann ich genau sagen: Einzug der Rechnung vom 25.03.2015 steht auf dem Schreiben von uniscore

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Ware kam per Post ?
Falls ja : Musstest Du per Unterschrift beim Postboten quittieren ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Oh gute Frage, ich glaube ja aber da bin ich mir nicht mehr sicher, kann auch sein das es als Päckchen kam. Warum?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja , man könnte dann z.b sagen das man das Päckchen bzw die Warensendung nicht erhalten hat und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanzgründen die 5,97 trotzdem zahlt

Das geht dann natürlich nur wenn man nicht schon im Vorfeld den Erhalt schriftlich anerkannt hat

Bei so einem geringen Warenwert ist es sehr wahrscheinlich das es als unversicherte Warensendung/Päckchen verschickt wurde

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#8
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich glaube das ging über Hermes aber ich bin mir wirklich nicht mehr sicher.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

OK

Zitat:
Hatte auch schon den Fall das das Inkasso Unternehmen dann noch seine Inkasso Kosten haben wollte.

Wollen ist logisch , aber eingeklagt wird das nicht

Zitat:
Wäre es dann sinnvoll dem Internet Versand knapp 30 Euro zu überweisen oder diese gerundeten 10 Euro?

ICH persönlich würde nur die 10 € wie oben erwähnt überweisen

Die Gläubigerauslagen ( 20 €) sind zu hoch angesetzt

Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

D.h bei 20 € hättest Du 8 bis 12 Briefe erhalten müssen

Ein Lastschriftrückläufer war es ja auch nicht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#10
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, bzw. weiss nicht. zahlung ging über paypal aber konto war zum zeitpunkt der abbuchung von paypal nicht gedeckt

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Aber die Forderung ist nicht von paypal ??
paypal hat versucht abzubuchen ?
Gib nochmal Infos zum Ablauf

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#12
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein die Forderung ist vom Gläubiger wo ich bestellt hatte.

Bestellung war am 25.03.15
PayPal konnte nicht abziehen
Es kamen Mahnungen des Gläubigers, aber nur per Email die im Spam Ordner landeten
Erster Brief von uniscore kam am mit dem Datumvom 25.09.15
Habe ein Fax geschrieben mit der Bitte um Ratenzahlung
Zweiter Brief von uniscore kam mit dem Datum vom 5.11.15 mit der Ratenzahlungsvereinbarung für die ich nochmals ca. 97 Euro extra zahlen sollte.

Kann die Briefe auch posten, hab sie gescannt und geschwärzt

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#13
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
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#14
 Von 
InkassoNoGo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 20x hilfreich)

Du hast denen ein Fax geschrieben, wo Du Ratenzahlung anbietest bei knapp 10 Euro? Könnte natürlich jetzt blöd laufen und die Inkassobude wertet das so, als ob Du die gesamte Forderung samt Fantasie Gebühren anerkannt hast. Oder irre ich mich da jetzt?

Edit: Du hast das aber nicht unterschrieben diesen Ratenvertrag?

-- Editiert von InkassoNoGo am 13.11.2015 12:38

-- Editiert von InkassoNoGo am 13.11.2015 12:39

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#15
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

ich wollte mit denen eine ratenzahlung von 20 euro vereinbaren bzw hatte das denen so angeboten, hab aber nix unterschrieben

-- Editiert von lumpina am 13.11.2015 12:40

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#16
 Von 
InkassoNoGo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von lumpina):
ich wollte mit denen eine ratenzahlung von 20 euro vereinbaren, hab aber nix unterschrieben


Mach das was thehellion geschrieben hat. Die sind ja schon fast unverschämt, was due so verlangen... :)

Und Zereiss diesen Ratenvertrag sofort. :D

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Super danke, ihr seit klasse, ich hätte das stillschweigend so hingenommen und bezahlt

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#18
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wenn du nix unterschrieben hast ist das schon mal gut :)

Die Hauptforderung muss umgehend vom Tisch
Uberweise die Hauptforderung plus ca 5 euro an verzugskosten direkt an den glaubiger


Natürlich wie oben empfohlen zweckgebunden



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#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Moment Freunde , hier wird der "Schuldner " doppelt verar....bzw es wird versucht zu verar.... ;)
Hab mir grad das Anschreiben des Inkassoladens angeschaut

Es geht nicht nur um die erhöhten Kosten welche vor Gericht keinerlei Bestand hätten

Die schreiben ja : "Wir sind neuer Inhaber der Forderung welche an uns abgetreten und verkauft wurde" (!!)

Arbeitet ein Inkassobüro auf eigene Rechnung dürfen gar keine Gebühren berechnet werden
Guckst Du hier

Zitat:
.....Manche mittelständischen Betriebe und Handwerker verkaufen ihre gesamten Außenstände (mit Preisabschlag) an Factoring-Unternehmen/Inkassobüros, um gleich Geld in die Kasse zu bekommen. Damit geht die Forderung rechtlich und wirtschaftlich auf den Käufer über, und Sie haben mit dem Ursprungsgläubiger nichts mehr zu tun! Der neue Forderungsinhaber darf Ihnen für seine eigenen Bemühungen keine zusätzlichen Inkassokosten mehr in Rechnung stellen.....

quelle http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/inkassobueros

Ergo : Zahlung der 10 € ans Inkassobüro aber auf jeden fall wie oben beschrieben auch zweckgebunden

-- Editiert von thehellion am 13.11.2015 21:58

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#20
 Von 
lumpina
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Heißt ich überweise denen die 10 oder 15 Euro und dann können die mich gern haben, weil das rechtswidrig ist was die machen?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von lumpina):
Heißt ich überweise denen die 10 oder 15 Euro und dann können die mich gern haben, weil das rechtswidrig ist was die machen?


Ja !

Hier ist die Rechtslage meiner Meinung mach ziemlich eindeutig
hier ein weiterer Link dazu
Zitat:
....Eine gesetzlich geregelte Höhe von Inkasso-Kosten gibt es nicht. Daher ist insbesondere auf die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit der Kosten zu achten. Sofern das Inkassounternehmen die Forderung in eigener Sache eintreibt, darf es keine Inkasso-Gebühren verlangen....

quelle http://www.anwalt.de/rechtstipps/inkasso-abofallen-und-mahnbescheid-das-geschaeft-mit-der-angst_020622.html

Zu den 20 €
Ich versteh aber trotzdem nicht wieso die Gläubigerauslagen mit 20 € so hoch sind !
Es gab ja keine Rücklastschrift ?!
Als Du über paypal bezahlt hast konnte paypal den Betrag ja nicht abbuchen
Was hat paypal danach gemacht
Hast Du das paypal konto noch ?



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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