Hallo,
habe mich 2001 für 12 Monate bei einem Anbieter angemeldet, der mich in mehrere Internetgewinnspiele monatlich einträgt. Damals noch zu DM-Zeiten wurden um die 100 DM abgebucht. Da der Anbieter zwar schreibt 100 DM für 12 Monate gibt es in den AGBs keingedruckt noch den Hinweis, dass sich das Mitspiel um weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht 14 Tage vorher kündigt. Ich habe schriftlich gekündigt und denen die Einzugsermächtigung entzogen. 2002 wurden dann aber wieder um die 50 EUR abgebucht. Daraufhin habe ich diese von meiner Bank zurück buchen lassen. Danach habe ich keine Werbemails bzw. Newsletter mehr bekommen. Ich dachte, meine Kündigung wäre akzeptiert, da auch keine Leistung mehr erbracht wurde.
Jetzt habe ich vor ein paar Tagen von einem Inkasso Unternehmen ein Schreiben bekommen, indem diese 50 EUR gefordert werden. Vom Anbieter selber habe ich nie eine Info bzw. Bestätigung bekommen. Auch eine Rechnung lag mir nicht vor. Dem Schreiben des Inkasso-Unternehmens lagen auch noch meine Zugangsdaten bei.
Frage1: Darf der Anbieter meine Zugangsdaten an das Inkasso-Unternehmen überhaupt rausgeben?
Frage2: Kann ich vom Anbieter einen Leistungsnachweis fordern? Denn normalerweise bekommt man bei Gewinnspiel-Anmeldungen immer Bestätigungen per eMail. Diese habe ich 2002 schon nicht mehr bekommen. Ganz davon abgesehen habe ich nie etwas gewonnen...
Frage3: Ich habe nun an das Inkasso-Unternehmen geantwortet, soll ich auch an den Anbieter ein Schreiben mit dem Sachverhalt schicken?
Vielen Dank!
unseriöses inkassounternehmen
25. Januar 2004
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Frage vom 25. Januar 2004 | 15:54
Von
Status: Schüler (205 Beiträge, 82x hilfreich)
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