vereinbarte Ratenzahlung an Inkasso. Ruhestellung der Pfändung lehnt Bank ab..

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Barilla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vereinbarte Ratenzahlung an Inkasso. Ruhestellung der Pfändung lehnt Bank ab..

Hallo, ich habe ein Pfändungsschutzkonto..das ich vor Jahren wegen der Pfändung des Inkasso Unternehmens einrichten musste. Damals war ich arbeitslos.. bin seit 7Jahren wieder im Arbeitsleben, jedoch war ich mit 19.25 STD/woche nicht zahlungsfähig.. erst seit Februar 2017 vereinbarte ich eine monatliche Mindestrate von 25€ da ich endlich mit den Std hochgestuft wurde. Inkasso stellte darauf hin bei meiner Bank den Antrag auf Ruhestellung der Pfändung..Bank lehnte dies natürlich ab..Inkasso verweigert Aufhebung der Pfändung , weil sie sonst ihren Rang verliert.. jeder schiebt es auf den anderen.. auf meinen Zwischenkonto haben sich nun schon 600€ angesammelt.. Inkasso holt es nicht ab!...Bank gibt es an denen nicht weiter..! Was kann ich jetzt tun ..1. über mein gesammtes Einkommen wieder frei zu verfügen? 2.wie komme ich an eine winwin Lösung.. 3.ist es rechtens das die Inkasso die Aufhebung der Pfändung an die Bank nicht gibt? Wie kann ich dagegen vorgehen? Was geschieht mit der angesammelten Pfändungssumme? Über hilfreiche Beantwortung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal
Lg Barilla

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine Ruhendstellung gibt es nicht. Das ist ein erfundenes Rechtskonstrukt. Genauer ist das ein Vertrag zwischen drei Parteien (Drittschuldner, Gläubiger, Schuldner) bzw. beliebig vielen, je nachdem, wie viele Gläubiger pfänden.

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, keinen Weg, die Bank zur Zustimmung zu zwingen.

Zitat:
1. über mein gesammtes Einkommen wieder frei zu verfügen?

Vollständig bezahlen bzw. warten bis vollständig bezahlt wurde

Zitat:
.wie komme ich an eine winwin Lösung

Wenn eine Partei nicht will: Gar nicht

Zitat:
.ist es rechtens das die Inkasso die Aufhebung der Pfändung an die Bank nicht gibt?

Ja

Zitat:
Wie kann ich dagegen vorgehen?

Gar nicht

Zitat:
Was geschieht mit der angesammelten Pfändungssumme?

Nicht dein Problem. Wenn alles bezahlt ist, verlangst du vom Gläubiger die Aufhebung der Pfändung und die Herausgabe des entwerteten Titels. Mit Frist von beispielsweise 14 Tagen (Einwurfeinschreiben) und Ankündigung, bei Weigerung direkt mit einem Anwalt Klage vor Gericht einzureichen. Wie das Inkasso sich mit der Bank einig wird, ist nicht dein Problem.

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