vergleich bezahlt - trotzdem Inkasso?

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1480
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Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
vergleich bezahlt - trotzdem Inkasso?

brauche einen Rat
es wurde vor 6 Jahren ein Vergleich geschlossen über eine 4 stellige Summe - vorausgegangen war die beendigung einer Agenturtätigkeit mit Quelle. und es sollte ein umstrittener 5-stelliger Betrag bezahlt werden.
die hohe Summe aus dem Vergleich konnte ich wegen wirtschaftlicher Probleme nicht in einer Summe aufbringen, sodass ich ratenzahlung 3 Jahre lang vorschlag.
wurde kanllhart abgelehnt!! (wir haben für Quelle 3 jahre lang geschuftet)( der Strandort war deren Fehlentscheidung, alle Kosten für die getragen, Miete, NB-Kosten , Möbel, Telefon, Auto, Krankenkasse, Essen, Steuerberater, 70 Std woche malocht, dafür bekamen wir 10% vom Umsatz - lächerlich , nur ein Taschengeld als gegenleistung???
so nun weiter:
man sagte der Vergleich sei geplatzt- forderte wieder die 5 stellige Summe. plus Zinsen.
Anwalt: dieser telefonierte mit dr Rechtsabteilung- forderte den Vergleich
4-stellige Summe wieder ins Leben zu rufen. es gelang ihm kostete mich 1000 DM extra.
und zwar diesmal in Form von Zahlung den grösseren Betrag innerhalb von 14 Tagen zum 30.04.02 und danach von Mai/02 bis April/03 12 Monatsraten ( es ging plötzlich auch mit Raten!) in Form der Restumme.
Mit der Klausel 10 Tage ausbleiben einer Rate:
- 5-stellige Summe muss erneut gezahlt werden plus Zinsen.
Die Hauptsumme zahlte ich fristgerecht auf das Q-Konto, deren Hauptkonto, ein "Pool", weo alle Zahlungen eingehen und später rausgezogen werden.
bei Überweisung der 1. rate (für Mai) hatte ich leider einen Zahlendreher , bemerkte es aber bald, informierte sie sofort, und zahlte dann das Geld schnell in bar auf das besagte Konto ein. mit Info per Fax.
die 2. rate zahlte ich auch in bar.(für Juni)
das wars: Ich erhielt einen Forderungsauszug, indem der 1. Betrag von diesem Vergleich schon verrechnet war als Zinszahlung mit der 5-stelligen Summe, und die beiden Raten auch.
ich zahlte auf Anraten meines Anwaltes trotzdem weiterhin brav die Raten monatlich.
dann, am 14.Oktober 2002 kam der Mahnbescheid, ich legte Widerspruch ein.
Ging zum Anwalt: man hatte mir empfohlen, den Widerspruch zurückzunehmen, und hatte sich m it Quelle in Verbindung gesetzt, da kam ein Fax mit dem Wortlaut:
sollte ich weiterhin regelmässig Raten bezahlen, werde man auf die Zinszahlung verzichten können, ich solle doch auch den Einspruch zurücknehmen, dann würde man auch kein streitiges Verfahren durchführen, und gegen Ende der Ratenzahlung könnte man Verhandeln über den ERLASS der Restsumme.
dann 5 Jahre nichts.
jetzt Brief des Nürnberger Inkassobüros , es läge ein Titel gegen mich vor, eine Forderungsaufstellung hab ich angefordert, die 5 stellige Summe stand da, abzueglich der Raten zahlungen genau passend gemacht zum Vollstreckungsbescheid, so als hätte ich daraufhin ab 22.10.02 nur 7 Raten und weiter nichts gezahlt.

Wie sind meine Rechte?

was soll ich tun?





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"hallo. ´das IB ist auch an mich rangetreten. obwohl alles in 2003 bezahlt war durch vergleich.
"

Post vom Inkassobüro?

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20 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ehrlich gesagt so ganz steige ich da nicht durch. Du hast also zwischenzeitlich die in dem Vergleich von 2002 geforderte Summe mittels Ratenzahlung bezahlt? Und dem MB vom Oktober 2002 wurde mittels Widerspruch/Einspruch widersprochen. Dieses hast du aber zurückgenommen, weil man dir die Zinsen erlasen wollte? Hast du die Schriftstücke noch? Vor allen Dingen hast du die Kontoauszüge noch?

Setze dich hin und fertige (zunächst für dich) eine Tabelle an, mit Hauptforderung, Zinsen und geleisteten Zahlungen. Daran kannst du doch erkennen, ob du wirklich alles gezahlt hast. Wenn alles bezahlt, dann weißt du die weitergehenden Forderungen des Inkassobüros zurück.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal.
ich musste erstmal alles rekonstruieren, wie war das damls, weil mich die ganze Sache sehr angestrengt hat, damals und weil ich imer noch stinksauer auf den Quelle Verein bin- ungeheure Machenschaften waren das.

so und richtig, ich weiss dass ich alle Schreiben und Auszüge brauche als Beweis. bin noch dabei, alles zusammenzustellen.-

1)Reicht denn das aus, wenn ich zurückweise, sollte ich nicht Kopie v Titel anfordern und Vollmacht ) ist das richtig, dass das IB eine Vollmacht vom Gläubiger zur Eintreibung von Schulden dem Schuldner zusenden muss?

2)und vorsorglich ans Gericht wenden, wg Einstellung der Vollstreckung?

3)habe kein Einkommen, bin mittellos, kann man das Haushaltsgeld das ich zZ noch bekomme pfänden ? Unter Umständen? bzw. TV und andere Sachen - hatte damals schon beim AG hier nachgefragt, man sagte, es wäre bei mir nichts zun holen, keine Sorge.




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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Zu 1. Auf jeden Fall würde ich Kopie vom Titel anfordern sowie die Vollmacht vom Gläubiger. Da es sich hierbei um eine wahrscheinlich nicht unerhebliche Summe handelt musst du hier dringend tätig werden. Solange noch keine Vollstreckungshandlungen vorgenommen sind, sondern zunächst nur einmal per Inkassobüro die Forderung angemahnt wird, brauchst du dich nicht an das Gericht zu wenden. Vorab wird man sowieso eine Vollstreckungshandlung nicht abwenden können.

Wenn du mittellos bist und jetzt ggfs. ALG I oder II erhälst, wird man dir dieses nicht pfänden können. Auch wird man dir einen TV nicht pfänden können, außer es handelt sich dabei um ein neueres extrem teures Plasmagerät (oder wie die Dinge heißen).

Fordere die o.g. Unterlagen an und suche deine Unterlagen zusammen und mache die o.g. Aufstellung. Dann melde dich hier noch mal. Wenn du uns genauere Daten nennen kannst, wird man dir ggfs. auch besser helfen können. Ggfs. machen wir das dann per E-Mail außerhalb des Forums.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo. danke für die Infos.
was heisst Vollstreckungshandlung? ist das schon der Besuch des GV?
habe gerade festgestellt, dass die Fa die als Gläubiger genannt wird , nicht mehr die AG ist, mit der ich den Vertrag geschlossen hatte, die auch die Forderung bis zum Vergleich geschlossen hatte, sondern
es ist jetzt ein Callcenter von Q., die im Betreff als Gläubiger angegeben wird.
hat das denn überhaupt noch ein Rechtgehabe?
(ausserdem steht das ganze kurz vorm Schliessen)
ich habe auch weder Arbeit noch bin ich vermittelbar, bekomme Haushaltsgeld vom Mann, das kann man doch nicht pfänden, oder?


email ist: peterportugal@webde

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#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,
bei dir scheint im Moment nichts pfändbar zu sein, aber ein Vollstreckungstitel besitzt 30 Jahre Gültigkeit!

Du solltest erst einmal alle Unterlagen zusammensuchen, insbesondere die schriftliche(!) Vergleichsbestätigung und dann die entsprechenden Zahlungen sortieren und nachvollziehen.

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vollsteckungshandlungen sind u.a. der Besuch des GV. Dieser wurde dann vom Gläubiger aufgefordert bei dir zu vollstrecken. Das kann z.B. Taschengeldpfändung oder wen du angibst nicht szu haben, die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sein.

Evtl. kann es sein, dass der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung (auch den Rest davon ) verkauft hat und daher nun ein anderer Gläubiger im Vollstreckungstitel steht. Dies muss aber mittels Urkunde dem Schuldner bewiesen/angezeigt werden.

Wie gesagt: Fordere alle Unterlagen an und suche nach deinen Unterlagen und dann melde dich nochmal!

-----------------
"Scientia potentia est."

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#7
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Info.
kann man evtl einen Titel von einer Muttergesellschaft auf eine Tochtergesellschaft übertragen?

Ich habe lt VB mit denen alle Forderungen bezahlt.
es gab eine klausel, ich denke lt Ratengesetz ungesetzlich, kann man das rückgängig machen,
jedenfalls meine ich , dass ich das anfechten könnte:
gegenstand der VB war 1. Hauptsumme innerhalb von 2 wochen zu zahlen
dann weiter: sollte 1 Ratenzahlung später als 10 Tage erfolgt sein, ist wieder der
gesamte ursprungsbetrag plus zinsen fällig

ich meine, das ist grundsatz falsch:

es hätte heissen muessen, bleibt eine Ratenzahlung länger als 30 Tage aus .......

es passierte mir bei der 1. rate ein Zahlendreher, leider gottes, das hab ich sofort mitgeteilt, als sorry sozusagen, die zahlung kam bankwendend 10 tage später als nicht ausgeführt zurück, (so statt am 20ds. mts = am 11.ds nae Mts gezahlt)
aber mit Info.

Wesentlich ist auch, dass sie vor hatten die AG zu sschliessen,(habe Beweis)
zu viel Rekla
zu wenig Unmsatz
zu hohe Miete
falscher Standort
=typ Manager fehler
nicht meine Schuld

so kommt Delegation um irgendeine Pauschalsumme als Fehlsumme zu dekla um ausserordentl Kdg vorzutäuschen.
habe Beweis briefe, dass ich mich dagegen gewehr hatte
auch musste zu dem Zeitpunkt das konto erst mit der Buchh. abgeglichen usw, werden
das nahm noch 1,3 Jahre in anspruch, die angeblich Fehlsumme wurde auf ein Forderungskonto als Minus eingetragen, noch ein paar Buchungen dazu ausgeführt, Zinsen usw. dann stimmte es für sie
aber nicht für mich

ein fall f d Staatsanwalt?


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#8
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Teil doch bitte mal genau den zeitlichen Ablauf mit bevor du über die Einschaltung der Staatsanwaltschaft nachdenkst.

Wann und über welche Summe wurde der Vergleich geschlossen?
Welche Zahlungen wurden wann von dir geleistet?
Wann erfolgte die Zustellung des Mahnbescheides, welche Höhe hatte die Hauptforderung?
Wann erfolgte die Zustellung des Vollstreckungsbescheides? Welche Höhe hatte die Hauptforderung.
Welche Rechtsmittel wurden wann eingelegt und wann wieder zurückgenommen?

Hast du die schriftliche Vergleichsbestätigung vorliegen?

Wer war der urspüngliche Gläubiger? Ist die Firma insolvent oder was ist mit denen damals passiert?

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#9
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Bummelbiene.
danke für deine Info. ich werde ntürlich nicht vorschnell handeln.
hauptsumme war 7500
also, Vergleich summe war 3800euro und wurde am 16,04,02 geschlossen.
zum 30.04 zahlen 1. Summe 2000 Euro
ab mai 02 bis april 03 je 150 mal 12 Raten.

gezahlt habe ich am 30.04.02 die 2000 Euro
dann am 11.06.02 die 1 Rate von 150
dann 11 weitere Raten a 150 jd Monat.

MB kam am 2.7.- habe widersprochen,
Brief kam :nicht akzeptiert.von der Gegenseite. alles fällig dh 7500 plus 10% Z.
anwalt sagte, weiterzahlen: bis ende.
meine zahlung wurde mit MB als Zinsen verrechnet, da ich nicht wusste, Zusatz als Verwendungszweck: nur mit Haupzforderung zu verrechnen.
14.10.02 der VB. habe widerspruch eingeleitet per anwalt
die fa schrieb Bf an den Anwalt, wenn ich weiter Raten zahle, Zinserlass, zum Ende Vh über Restbetrag erlass, und ich soll widerspruch zurücknehmen, dann auch kein Verfahren.
ich hab nach ende dr Zahlung an die Q geschrieben, da forderten sie wieder die VB und alles.
dann 5 jahre später,
inkasso, von Q cont.
meine Partner= Q AG, die exist, nicht mehr in der Form.
ich habe alle Briefe und alle Beweise.
- gruss-

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Drachenstoß,

ich sehe die Sache so:
Der erste Vergleich war durch deine zu späte Zahlung der 2. Rate (warum auch immer) hinfällig und deswegen wurde der Mahnbescheid beantragt.
Das Schreiben der Firma an deinen Anwalt mit der Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen und dem Angebot Zinserlass bzw. Erlass des Restbetrages war der 2. Vergleich.

Jetzt kommt es darauf an, was genau in diesem 2. Vergleich vereinbart wurde und wie und wann darauf die Zahlungen von dir geleistet worden sind.
Überprüf das doch bitte nocheinmal.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo. danke fuer die Info.
das stimmt so nicht ganz.

also, 1. war der hauptbetrag aus dem Vergleich bezahlt , rechtzeitig, mit fax-beweis von mir an die.
dass die 1.Rate nicht termingemaess ankam, war, dass ich einen Zahlendreher verursachte, mein Gott! habe mich dafür entschuldigt und gleich nach Bemerken (Bank gab das zurück nach 10 tagen)
in BAR eingezahlt! und gefaxt als bestätigung.
der Anwalt, den ich in dieser Sache hatte, hat bei den anschl. Raten eine Klausel einbgebaut, als hätte er mit der Gegenseite
zusammengearbeitet und nicht zu meinen Gunsten:
nämlich, wenn 1 Rate später als 10 Tage eintrifft, dann Verfall des ganzen, und die hauptsumme von 15.300 DM ist wieder fällig!
Normal ist:
nach ausbleiben einer Rate von mehr als 4 Wochen ist ....
das aber auch nur als Drohung, mit den meisten kann man sich einigen
wir waren durch die in eine schwierige Wirtschaftslage geraten: alles ersparte hergegeben und 4 Jahre hohe Miete usw. gezahlt:
Verlust für uns 160tsd Euro (mit Arbeitslohn)
so,
und dann war ich bei der 2. anwältin wg der Sache, und sie hat das mit Q verhandelt.
Richtig ist, dass ich sie fragen muss, wie es gemeint war, mit deren Sätzen,
da ich weiterhin Raten für den Vergleich regelmässig jd Monat noch am abzahlen war.
was damit gemeint war, hat sie nicht verraten.
nun werde ich erneut einen Anwalt nehmen, der vom Fach ist in dieser Sache, um das zu klären und weiteres Vorgehen.
hab überlegt, wenn alles ok mit dem IB dann werde ich Vorschlag , evtl l0 Prozent der Restsumme abzuzahlen langfristig und dann endlich Ruhe zu haben
es gibt AG Leiterinnen die sind bei dessen verworrenen Buchhaltungskram durchgedreht, weil nicht mal mein 1. hochkarätiger Anwalt da ´durchgeblickt hat.
und so ging es mehr als 100/1000 anderen auch. gab man auf, strafe: mind. 30tsd mark.
ist das gerecht?
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
nochmal kurze Erklärung zu dem Fall.
da es sehr schwierig ist, von aussenstehenden zu verstehen.
1. es waren schon 4 Anwälte mit dieser Sache befasst.
und AG steht für Agentur , später umgenannt in Shop-
im Grunde waren wir nur scheinbar selbständig, mussten einen Wust von Anweisungen täglich durcharbeiten, durften keine Konkurrenz reinnehmen, hatten genaue Vorgaben dh durften nur Miniteil an Ware präsentieren , nichts als Befehle, wochenarbeitszeit mit allem ca 70 std= da ganz neu von mir aufgebaut , 700 Kunden, die weiterhin bei Q bestellen.
ganze Familie waren eingespannt um die Arbeit zu erledigen. na und so weiter!
man musste vermeiden, Reklas zu haben
da ich aber bei anspruchsvollem Kundenkreis die Reklas nicht ausschliessen konnte, damit warb man ja auch, lohnte sich für die der von denen für mich ausgesuchte Standort nicht. sie kündigtendeshalb nach 3 Jahren, ich hatte die A..karte, den Mietvertrag , der erst 2 Jahre später auslief an der Backe, aber das interessierte keinen mehr; nur wie sie weiterhin von mir geld rausquetschen könnten !-
deswegen m.E. alles manipuliert, eine hohe Fehlsumme rausgerechnet, alles auf mich abwälzen, meine Umsätze waren gut, aber die Kosten zu hoch.(management-fehler)
Es sind AG-Inhaber ins Ausland geflüchtet, um nicht lebenslänglich Schulden zu haben. es ist wie ein Fass ohne Boden:
man riet mir von meiner Anwältin im nachhinein, dass ich hätte niemals anfangen sollen, auch nur einen cent zu zahlen, das höre dann nie auf. wie eine zu melkende Kuh.
Ich hoffe, meine Wut ist verständlich!

wie du schon richtig annimmst, denke auch ich, dass das Schreiben vom Nov. 02 der Ansatz für einen eneuten Vergleich sein könnte, aber es hat weder Hand noch Fuss, es ist schwammig dahergeschrieben, und meine Anwältin hat sicher noch mehrere Schreiben in der Akte, ich hoffe, daher, dass ich das mit einem guten Anwalt herauskriegen könnte, was da genau besprochenwürde, weil das ja ausschlaggebend sein kann, ob der Schlussatz zB:
nach Ende der Ratenzahlung kann um erlass eines Restbetrages verhandelt werden, bzw. wenn ich ZB die jetzt noch geforderte Summe so abzahlen würde, wie gewünscht, wozu dann danach noch verhandeln, so kann es alles oder nichts bedeuten und ohne schriftliche Abmache, oder würdest du solange du lebst jd Monat 150 E an einen Gläubiger zahlen wollen?(evtl. wollen die auch das erreichen)
hätte man dir so ein Schreiben gesandt?

(zumal die ganz zuerst geforderte Hauptsumme für dich sowieso umstritten war/ist. von anderen Kollegen weiss ich auch, dass man ds runterrechnen kann. - Buchhalter machen alles möglich, wenns sein muss, nicht wahr? aber wenn die das nicht akzeptieren , was du vorrechnest, oder be anstandest, dasnn bist du machtlos.)

ich kenne einen Mann, hat 17 Jahre um Recht gekämpft, gegen Versicvherung, es hat geklappt, mit hochkarat und Masse von Anwälten, bis zum Bundesgerichtshof, ist noch gut für die Nachwelt)

Sorry, ich steigere mich da immer so rein, ich mache jetzt Schluss.und hoffe, dass es eines Tages das in dieser Form nicht mehr geben wird.
Lieben Gruss
und danke für die guten Ratschläge bis jetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ob es eine Abmachung für einen 2. Vergleich gegeben hat zwischen meinem Anwalt und dem Versand ist mir unbekannt, mir liegt auch keine VB mehr vor, koennte sich ín der Anwaltsakte befinden.
werde Termin machen, um das zu klären.

Weitere Fragen: übermittelt von demjenigen der vorher in dieses Forum schrieb:
1)habe vom IB mitgeteilt bekommen, ich soll mich beim Gericht erkundigen wegen des Titels, und eine Vollmacht habe ich auch nicht erhalten,
einen Titel könnte mir das IB erst im Mai zusenden.
was bedeutet das?
2)Habe gelesen in diesem Forum, dass man sich nicht auf irgendeine Verhandlung einlassen soll, bevor die nichts nachgewiesen haben, ist das so?

Habe ausserdem erklärt, dass alles bis zum Ende bezahlt ist laut vereinbartem Vergleich, was sie anzweifeln.

3)habe nachgefragt, bei den Gerichten, wg Titel , man sagte mir, die Akte sei geschlossen, weil ich meinen Widerspruch zurückgenommen hatte,(auf Anraten des Anwalts:
hat dieser mich falsch beraten?)
nun geht es nur noch aussergerichtlich, ich muesste von der gegnerischen Seite eine Aufhebung des ganzen haben.und sie dürften mir von gerichts wegen keine Rechtsauskünfte erteilen.
-verstehe ich nicht.

da ich zu dem zeitpunkt, bevor der MB kam, bereits 60% der geforderten Vergleichssumme bezahlt hatte, und weiterhin meine Zahlungen in raten angenommen worden sind, damit dürfte doch auch alles erledigt sein, oder?

Würde gern nochmal dazu einen Rat erhalten.
Danke im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,
wieso kann dir das IB eine Kopie des Titels erst im Mai zusenden? Entweder gibt es einen Titel und dann haben die den ganz bestimmt auch in Kopie vorliegen - selbst wenn irgendwelche ZV-Aufträge unterwegs sind oder es gibt keinen Titel.

Fordere nachweisbar schriftlich eine Kopie des Titels an und teile gleichfalls mit, dass solange von einer Stellungnahme/Zahlung abgesehen wird. Sollte sich ein Gerichtsvollzieher bei dir melden, muss diesem der Titel vorliegen.

Solange du nicht sicher bist, ob es diesen Titel wirklich gibt bzw. was genau tituliert worden ist, würde ich in keinem Fall irgendwelche Zahlungen leisten oder Erklärungen abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank.
habe denen bereits etwas ausführlicher geschrieben, dass es einen Vergleich gegeben hat in dieser Sache .
war das schon falsch?

Ausserdem beim AG nachgefragt, komische verworrene Auskünfte erhalten.

aber warum sendet das IB mir weder Titel noch Vollmacht, meinst du sie möchten dadurch Zeit gewinnen? aber warum schreiben Sie dann an mich, immer wieder, nach meiner Antwort, setzen immer wieder neue fristen, dass ich einen zahlungsvorschlag unterbreiten soll, nur um so sicherzustellen, dass meine Adresse stimmt?

und wenn mir kein VB mehr vorliegt, können die dann trotzdem schon ZV senden und ohne vorliegen eines Titels dieses auch durchführen?

Habe gelesen, dass
a) nach 3 jahren Zinsen verjährt sind
b) eine geleistete Zahlung auf einen Vergleich , der zumehr als 60% erfüllt war, zu dem zeitpunkt als der MB kam, die weitere Zahlung damit nicht verrechnet werden darf,
haben die trotzdem gemacht.

soll ich vorsichtshalber Anwalt einchalten?

bin im Zweifel, ob der 2. Anwalt richtig gehandelt hat, weil ich las, wenn ein Widerspruch gegen VB zurückgenommen wird, dann gibts kein streitiges Verfahren, so wurde mir aber geraten- Verfahren wäre besser gewesen, dann wäre das ganze schon vor 6 Jahren abgehandelt. -

also besser wechseln?


Danke für die Unterstützung.
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Solange das IB keinen Titel bzw. die Kopie vorlegt, würde ich auf deren Schreiben überhaupt nicht mehr reagieren.

Sollte sich jedoch ein Gerichtsvollzieher melden, muß diesem ein Titel vorliegen. Falls du dich dann sofort mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt und um eine Kopie des Titels bittet, müßte das unverzüglich möglich sein.
Ich würde für diesen Fall eine Kopie des Schreibens an das IB mit der Bitte um Titelkopie bereitlegen und vorzeigen.

Sollte es diesen Titel geben, mußt du ggfl. unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten.

Du kannst natürlich auch sofort einen Rechtsanwalt einschalten und diesen dann beauftragen, eine Kopie des Titels über das IB oder das Amtsgericht anzufordern. Die Frage ist dann natürlich, wer die Kosten ds Rechtsanwaltes trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, danke für die Info.

Lt Schreiben vom IB läuft meine Frist denen zu antworten, um Zahlungsvorschlag zu machen am 15.ds. Mts ab.

Würde ich gar nicht reagieren, so dachte ich, würden die zu härteren Mitteln greifen.

also wenn ich
a) nochmal die Titelkopie anfordern, und
b) gleichfalls erklären, dass ein Zusammenhang mit meiner Ratenzahlung bestand in Bezug auf die vom IB genannte Kundennummer wofür auch die Forderung von denen steht?
und/oder
c) habe ich damit eingestanden, dass sie ein recht haben gegen mich weiter zu frodern?

immer noch die Frage, welchen Anwalt wähle ich in dieser hochbrisanten Sache?
ich habe noch ungeklärte Fragen an den Anwalt, aus 2002
bin aber misstrauisch geworden, ob dieser der richtige für mich ist
oder besser gleich anderen beauftragen, der sich speziell Fachanwalt nennt für Inkasso?

die kosten sind gedeckt durch Beratungshilfe.

Ich danke im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich würde nur eine Kopie des Titels anfordern. Alles weitere später.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe die vorherigen Postings allerdings nicht gelesen !
Besteht Deinerseits EV ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

danke Bummelbiene. das werde ich tun. mal schauen wie die dann reagieren.

und nochmal besser ein Anwalt, der sich mit Inkasso recht auskennt oder speziell über die Anwaltskammer suchen, oder doch der den ich schon mal hatte.

thehellion
ich verstehe deine Frage nicht, ob ich an die rangetreten bin mit EV?
ich überlegte schon, denen einen MB zu verpassen, als gegenforderung. da ich wie eine angestellte anzusehen war, über die 3 Jahre.- aber was würde das bringen?

ich hätte tatsächlich nicht mal einen Vergleich mit denen eingehen sollen, war schon falscher Rat vom Anwalt. ist ja so wie ein Schuldanerkenntnis, sobald man nur irgendwas zahlt, nicht wahr? - und der geforderte Betrag ist nie aufgeschlüsselt worden, wofür diese Summe war.

dh die bei mir festgestellte summe wurde nie verglichen mit deren Buchhaltung, mdas konto wurde noch fast 2 jahre lang abgerechnet, es sollten doch eigentlich am monatsende, bzw. zumindest am jahresende alle angefallenen Buchungsvorgänge, erledigt worden sein, war aber nie der Fall, ich konnte auch nie eine Soll und eine Habenbuchung nachvollziehen.
alles sehr merkwürdig.



0x Hilfreiche Antwort

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