verjährte Forderung Schufa

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fripa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
verjährte Forderung Schufa

Hallo, es geht um folgendes:

Im Juli 2010 wurde ein Eintrag in der Schufa von einem Inkassounternehmen veranlasst. (ca 400 Euro)
Im Septemeber 2010 bekam ich hierzu einen Mahnbescheid. Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht und die Forderung ist nicht tituliert.
Nächster Eintrag in der Schufa: Oktober 2010 und januar 2011. Im Mai 2014 der letzte Eintrag:
Es wird seit Mai 2014 davon ausgegangen, dass diese Forderung uneinbringlich ist.
Laut Schufa bleiben als uneinbringlich gekennzeichnete Forderungen vier Jahre gespeichert.
Das wäre bis 31.12. 2018.
Ist die Meldung von 2014 evtl. anfechtbar? Die Forderung war ja schon verjährt. Ich habe noch keine Einrede der Verjährung gestellt. Wenn ich das nun mache, kann man den Eintrag vorzeitig löschen lassen?
Ich habe zwar zwei Mahnungen (vom Ursprungsgläubiger) und einen Mahnbescheid (vom Inkasso), aber keine benachrichtigung, dass es an das Inkasso abgetreten ist bekommen. Und auch kein Schreiben erhalten, in dem die Meldung an die Schufa angekündigt wird.

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Verjährte Forderungen müssen sofort raus. Wenn es wirklich nie einen VB gab, dann würde ich die Schufa auffordern, das sofort wegen Verjährung zu löschen.

Zitat:
aber keine benachrichtigung, dass es an das Inkasso abgetreten ist bekommen

Wieso solltest du auch so eine Nachricht bekommen?

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#2
 Von 
fripa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde leider nirgends etwas darüber. Nur wenn man die Einrede erhoben hat, dass dann kein Eintrag gemacht werden darf. Da gab es ein Urteil vom OLG Frankfurt. Aber ich habe nun bei der Schufa angerufen und laut denen bleibt der Eintrag bis Ende des Jahres ( uneinbringliche Forderung-4Jahre). VB gab es nie. Habe die Forderung aber auch nie bestritten bis jetzt.

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#3
 Von 
fripa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man denn trotz Mahnbescheid und der vergangenen 8 Jahre nach dem MB noch die Forderung bestreiten? Vielleicht ist das eine Möglichkeit. Oder darauf hinweisen, dass man keine Ankündigung bekam, dass es in die Schufa eingetragen wird ( muss doch oder? ) . Ich habe jedenfalls nichts darüber und die werden es kaum nachweisen können, dass sie es angekündigt haben vor 8 Jahren.

2) Wenn das Inkasso bis Ende des Jahres erneut den Salso mitteilt, dauert es ja noch einmal vier Jahre. Also am besten schnell verjährung einreden?
3) Im Prinzip können sie ja nichts mehr einklagen. Wenn man denen zb 200 Euro anbietet für die Löschung bei der Schufa. Ob die sich auf sowas einlassen?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Man telefoniert in solchen Angelegenheiten nicht. Fordere die Schufa mit Fristsetzung auf, das zu löschen. Beispielsweise würde ich das so schreiben (Einschreiben) "Werte Schufa. Der Eintrag XYZ wird bestritten. Die angebliche Schuld ist verjährt. Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für eine Meldung an Auskunfteien ebenso nicht vor. Sie werden aufgefordert, das unverzüglich rückstandslos zu löschen und den Score neu zu berechnen. Bei Weigerung oder sollte dies erneut eingetragen werden, werde ich mich an den Schufa-Ombudsmann wenden und ggf. an einen Anwalt der die Löschung auf ihre Kosten via Gericht erzwingt. Sie haben 14 Tage Zeit, bis ich die angekündigten Schritte einleiten werde. ich diskutiere nicht und ich gewähre keine Fristverlängerung."

-- Editiert von mepeisen am 29.03.2018 06:03

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#5
 Von 
fripa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist gerade aufgefallen, dass ein Inkasso A den Mahnbescheid erwirkt hat und Inkasso B (beides gleiche Adresse aber andere Namen) den Schufaeintrag veranlasst hat. Ich wolllte nun die Einrede der Verjährung per Einschreiben zusenen und dann bei der Schufa um Löschung bitten. Gibt es da einen Vordruck?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Nö. Einfach ganz normaler formloser Brief.

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