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verjährung titel 87
Post vom Inkassobüro?
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also eine verwirkung isd § 242 BGB
kommt hier regelmäßig nicht in betracht... einfach mal dazu in suchmaschinen nachsehen da stößt man auch auf einige kommentarliteratur-
m.e. kann hier durchaus noch vollstreckt werden, allerdings hätten die zinsen erneut festgesetzt werden müssen, insoweit hat volker recht.
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"Bässäwissä."
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hab außer im web im palandt und im staudinger nachgesehen. gerade im palandt ist eigentlich NUR rechtsprechung zitiert. wie dem auch sei, dürfte wohl eine frage des einzelfalls sein, wobei es eben gerade keine festen zeiten für eine verwirkung gibt, da bekanntlich neben dem zeitmoment auch ein umstandsmoment treten muss. zu denken ist hier zB an die entscheidungen de sOLG frankfurt aus 2002.
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"Bässäwissä."
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