versehentlich erworbener artikel- Media Finaz

13. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Waldi-Wob
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
versehentlich erworbener artikel- Media Finaz

Hallo leute ich kam am 09.08.07 aus meinem Urlaub wieder und habe ein Schreiben von Media Finanz erhalten indem ein nicht absichtlich erworbener artikel beschrieben wird. Jetzt habe ich heute eine email bekommen von dem inkasso unternehmen und habe noch 4 tage zeit um 37,60 Euro zu überweisen. Sehr geehrter Herr Schneider, wie wir Ihnen bereits per Brief vom 01.08.2007 mitgeteilt haben, hat uns die Firma Tobias Purschke aus Hahnheim mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie hat am 23.04.2007 folgende Ware per Vorkasse an Sie verkauft: - 1x50 Stk. blaue LED 5mm, 7.000mcd LEDs blau + Zubehör! Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 9,10 Euro. Leider haben Sie auch auf unsere Mahnung vom 01.08.2007 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen. Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen: Grundforderung unseres Mandanten: 9,10 Eurobisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 5,00 Eurovorgerichtliche Inkassogebühren: 19,00 Eurovorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 Euro---------------------------------------------------------noch offener Gesamtbetrag (Stand: 13.08.2007): 37,60 Euro Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 37,60 Euro ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 64569482 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen. Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist. Mit verbindlichem GrußMediaFinanz GmbH & Co. KG, Abteilung Mahnbescheid MediaFinanz GmbH & Co. KGzugelassen gem. §1 Abs.1 Nr.5 RBerG------------------------------------------------------------Weiße Breite 5D-49084 OsnabrückTelefon: 0541 / 20 29 200Telefax: 0541 / 20 29 201Email: mahnung@mediafinanz.deInternet: www.mediafinanz.deAmtsgericht Osnabrück HRA 6410Steuernummer: 66/202/59700 Kontoverbindung:----------------------------------------------------------MediaFinanz GmbH & Co. KGKontonummer: 246447Bankleitzahl: 26550105bei der Sparkasse Osnabrück Swift / BIC-Code: NOLADE22IBAN: DE50 2655 0105 0000 2464 47 Als Verwendungszweck bitte unbedingt 64569482 angeben! Noch ein wichtiger Hinweis: Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir zudem technisch überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier verwendeten Email-Adresse passen. Wir werden damit ermitteln, ob unter Umständen betrügerisch im falschen Namen bestellt wurde. Die MediaFinanz GmbH & Co. KG ist vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück als Inkassounternehmen zugelassen. Geschäftsführung:phG EDS Medfinanz Geschäftsführungs GmbHGeschäftsführer: Dr. D. Alexander Ey, Frank S. JorgaWeiße Breite 549084 OsnabrückAmtsgericht Osnabrück HRB 20835

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Zuerst einmal sollten Sie vermeiden, die Realnamen, die in dem Schreiben sind, zu verwenden. Ansonsten haben sie LEDs gekauft und nicht bezahlt. Ich frage mich, wie man etwas unabsichtlich kaufen kann. Die Firma kann auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, und genau das hat sie gemacht. Nach der ersten Mahung waren Sie im Verzug und damit haben Sie auch die Inkassokosten zu bezahlen.
Vielleicht haben die richtigen "Cracks" hier noch andere Vorschläge, aber ich würde die 37€ bezahlen und gut. Und 50 LEds kann man ja immer brauchen.

-- Editiert von manu_1980 am 13.08.2007 15:38:53

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

was ist ein nicht absichtlich erworbener Artikel ?
Ansonsten würde ich den nicht per Einschreiben verschickte Inkassobrief als nicht existierend erachten und tief in den Papierkorb drücken und - gegebenfalls den Kaufpreis plus 2,50 Mahngebühren direkt auf das Konto des Ebayverkäufers überweisen und die kommenden 2 bis 3 Bausteinmahnbriefe wg der Gebühren demütig herabregenen lassen bzw falls MB Widerpruch komplett und begründungslos

lg

-- Editiert von thehellion am 13.08.2007 21:04:58

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