viabuy & EOS Deutscher Inkasso-Dienst - Kreditkarte nicht (rechtzeitig) erhalten

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
AlmondBreeze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
viabuy & EOS Deutscher Inkasso-Dienst - Kreditkarte nicht (rechtzeitig) erhalten

Hallo,

Mitte September (laut viabuy am 20.09.17) hatte ich für eine anstehende längere Weltreise eine Prepaid Kreditkarte / Mastercard von viabuy bestellt. Viabuy wirbt ausdrücklich mit "SCHNELLE LIEFERUNG Innerhalb von nur 24h versendet". Da ich am 30. September meine Reise beginnen wollte (und auch habe), war die Karte von viabuy deshalb für mich die erste Wahl.

Allerdings kam von viabuy weder eine Bestätigungs-Email, noch eine Nachricht per Post. Am 30.09.17 bin ich aus Deutschland ausgereist und habe seitdem auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Von viabuy habe ich nichts gehört, keine Mail, kein Brief, keine Lieferung.

Am 18.12.17 hat mich dann meine Mutter darüber informiert, dass ein an mich adressiertes Schreiben von "EOS Deutscher Inkasso-Dienst" bei meinen Eltern (mein alter Wohnsitz) ankam. Darin stand, dass EOS von der Frima PPRO Financial Ltd. (viabuy) beauftragt wurde, den für die Kreditkarte fälligen Betrag einzuforden. Außerdem sind angeblich Mahnkosten angefallen und EOS möchte natürlich auch noch etwas. Also soll ich zum 19.12.2017 doch bitte 132,85 Euro an EOS überweisen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Daraufhin habe ich beim Kundenservice von viabuy per Mail angefragt, ob sie wirklich dieses Inkasso-Unternehmen beauftragt hatten. Es stellte sich heraus, das bei meinen Eltern die Kreditkarte in einem Brief von "Card Services" aus München ankam. Mit Poststempel vom 02.10.2017. Email habe ich von viabuy aber nie erhalten, weder, dass die Lieferung sich verzögern würde, noch dass die Karte versendet wurde und erst recht keine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Viabuy behauptet natürlich das Gegenteil. Per Post kam von ihnen außer dem Brief von Card Services auch nichts.

Nun sitze ich am anderen Ende der Welt, die Kreditkarte liegt (nicht aktiviert und nie genutzt) bei meinen Eltern, weil viabuy viel zu spät geliefert hat und ich habe viabuy und EOS angeboten, dass ich veranlassen kann, die zurück zu schicken aber die stellen sich stur. Viabuy meint ich könnte über EOS eine Ersatzkarte bekommen, EOS ist jetzt mein Ansprechpartner, viabuy wird auf meine Emails nicht mehr reagieren.

Der EOS Inkasso-Dienst ignoriert, dass die Lieferung von viabuy viel zu spät erfolgte und dass viabuy mit mir überhaupt keinen Kontakt aufgenommen hat. Stattdessen habe ich nur eine Mail erhalten, die mich erneut zur Zahlung auffordert:

"Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nach unseren Informationen kein rechtzeitiger Widerruf
Ihrerseits vorliegt.
Eine Aktivierung der Karte im System unseres Auftraggebers ist unabhängig von der Bezahlung.
Zahlen Sie bitte die Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieser Mahnung.
Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, erwarten wir unverzüglich Ihren Anruf.
Bitte bedenken Sie, dass wir bei Nichtzahlung dieser Aufforderung gezwungen sind, gerichtliche
Schritte gegen Sie einzuleiten."

Außerdem habe ich in der letzten Woche mehrere Anrufe an meine deutsche Handynummer erhalten, von einer Nummer, die nach einer kurzen google-Recherche wohl zu EOS gehört und dazu dient, Telefonterror zu machen. Da ich mich aber außerhalb der EU befinde und keine hohen Anrufkosten haben will, habe ich die Anrufe von der unbekannten Nummer nicht beantwortet.


Ich weiß echt nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll. EOS will mittlerweile 133,09 Euro von mir und droht rechtliche Schritte an, ignoriert meine vorgebrachten Punkte und viabuy will überhaupt nichts mehr von mir hören. Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Gruß

-- Editiert von AlmondBreeze am 29.12.2017 18:19

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

so wie es aussieht, haben Sie auch den Vertrag nicht widerrufen und somit sind Sie auch zahlungspflichtig.

Man könnte hier höchstens noch sehen, ob man bei den Inkassokosten etwas "streichen" könnte.

Mit dem Hintergrund des Werbeversprechens (Lieferung innerhalb 24 Stunden) und der dann verspäteten Lieferung könnte man zwar grundsätzlich die Grundforderung angreifen, jeodch müsste man dann genau prüfen, ob sich das Unternehmen nicht ein Hintertürchen offen gelassen hat, was bei solchen großmundigen Werbeslogans nicht selten der Fall ist. Wobei hier schon solch ein Hintertürchen im genauen Wortlaut des Slogans liegen kann. Bspw. "Innerhalb von 24 Stunden versendet" kann man so interpretieren, dass die Ware zwar binnen 24 Stunden in den Versand geht, aber eben nicht, dass der Kunde auch die Lieferung binnen 24 Stunden erhält.

Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 29.12.2017 19:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von AlmondBreeze):
Viabuy wirbt ausdrücklich mit "SCHNELLE LIEFERUNG Innerhalb von nur 24h versendet"

versendet =/= geliefert



Zitat (von AlmondBreeze):
Allerdings kam von viabuy weder eine Bestätigungs-Email, noch eine Nachricht per Post.

Kam doch. Das die Eltern dann nicht informiert haben, ist ja nicht das Problem des Verkäufers.


Um die Hauptforderung wird man wohl nicht herum kommen.
Die Frage ist, wie sich die Differenz genau gestaltet, da sind oft "Unfuggebühren" drin. Da wird man dann kürzen können.

Hat man eine Rechnung erhalten? Steht was zum Thema "Zahlungsfrist" auf der Rechnung und / oder inden vertraglichen Verinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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