vodafone 1. Mahnung 8€

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Humbuk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vodafone 1. Mahnung 8€

Hallo.

Vodafone stellt mir bei der ersten Mahnung 8€ in Kosten.
Das sind ca 1/4 des Gesamtkostenbetrags.

Ich dachte immer das man bei der ersten Mahnung
keine Mahngebühren verlangen darf.
Und wenn doch keine so hohen.
(Wie ist da die gesetzliche Vorgabe?)

Auf meine Beschwerde u die Frage wie so hohe Mahngebühren
zustande kommen, kam nur blabla zurück.

Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.

Sonnige Grüße aus Hessen :)
JüRgen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DECE12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 56x hilfreich)

Schau mal ins Kleingedruckte des Vertrags.
Manche Firmen schreiben da schon mit rein,
dass pro Mahnung soundsoviel Euros
extra zu berappen sind.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Goldtakt
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

@All

Die Vodafone D2 GmbH hat es mit ihren Mahnkosten nicht so genau! Die Mahnkosten sind von "Fall zu Fall" unterschiedlich! So betrugen meine Kosten in der 1. Mahnung gleich mal stolze 25,00 Euro. Bei einem Freund von mir waren es sogar 35,00 Euro! oÓ

Dann muss man ja noch sagen, Vodafone hat ja noch ihre Drückerkolonnen, was bisher kaum einer weiß. oO

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ich dachte immer das man bei der ersten Mahnung
keine Mahngebühren verlangen darf.
Und wenn doch keine so hohen.


Verlangen darf man erstmal viel, ob es einem wirklich zusteht und auch rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

quote:
(Wie ist da die gesetzliche Vorgabe?)


Es gibt keine, allerdings viele (teils unterschiedliche) Entscheidungen von Gerichten, ob und wann Mahngebühren in welcher Höhe dem Gläubiger zustehen.


quote:
Schau mal ins Kleingedruckte des Vertrags.
Manche Firmen schreiben da schon mit rein,
dass pro Mahnung soundsoviel Euros
extra zu berappen sind.



Was diese oftmals unangemessende/unwirksamen/unzulässigen Klauseln aber nicht wirksamer machen.
Wieso sollten pauschal alle Kunden ein und die selbe Mahnpauschale zahlen, sofern sie über die nachweislich entstandenen Kosten einer durchschnittlichen Mahnung im Massenversand hinausgehen?

quote:
Die Vodafone D2 GmbH hat es mit ihren Mahnkosten nicht so genau! Die Mahnkosten sind von "Fall zu Fall" unterschiedlich!


Das ist ja auch richtig so, denn wenn ein Schuldner durch seinen Verzug wirklich bestimmte Kosten verursachte, kann man ihn natürlich dieses in Rechnung stellen, allerdings nicht pauschal bei allen Schuldnern bei denen die Einzelfälle jeweils anders sind.
quote:

So betrugen meine Kosten in der 1. Mahnung gleich mal stolze 25,00 Euro. Bei einem Freund von mir waren es sogar 35,00 Euro! oÓ


Sofern diese Kosten in dieser Höhe nicht nachweislich entstanden sind, wären diese Summen als Mahngebühren allerdings definitiv nicht gerichtlich durchsetzbar, so dass wohl eher gehofft wird, dass der Kunde aus Unwissenheit diese Kosten zahlt.



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Ich dachte immer das man bei der ersten Mahnung keine Mahngebühren verlangen darf.

Falsch gedacht.
Je nach Formulierung auf der Rechnung darf man dich nach Ablauf der Zahlungsfrist sogar sofort auf Zahlung verklagen. Mitsamt der Gerichtskosten. Das wären dann etwas mehr als 8 EUR ...


quote:
Und wenn doch keine so hohen.

Der Betrag ist doch noch im Rahmen des üblichen ...


quote:
(Wie ist da die gesetzliche Vorgabe?)

Gibt es nicht ...


quote:
Das sind ca 1/4 des Gesamtkostenbetrags.

Und? Die Kosten einer Mahnung bemessen sich am Aufwand für den Vorgang und nicht am Gesamtbetrag der Rechnung.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Der Betrag ist doch noch im Rahmen des üblichen ...



Was soll denn "üblich" sein und was soll "üblich" hier bedeuten?
Weder kennt man den Einzelfall, um zu bewerten, ob die verlangten Kosten für vergleichbare Fälle üblich wären, noch würde es was an der rechtlichen Durchsetzbarkeit ändern, wenn andere Unternehmen "üblicher Weise" Gebühren in ähnlicher Höhe verlangen.

Es kommt hier schlichtweg auf den Einzelfall an, bzw. die entstandenen Kosten und auf die Nachweisbarkeit von selbigen. So gehen teilweise die Gerichte bei gewöhnlichen Mahnungen häufig von einem Höchstbetrag der Mahngebühr von 2,50 Euro aus.
Das Amtsgericht Brandenburg rechnete es mal vor, welche Kosten beim Versenden einer einfachen Mahnung durch Versand und Personalaufwand entstehen:

quote:
...dass unter Berücksichtigung der durch die Computeranlagen erfolgten Vereinfachung einer Mahnung und eines durchschnittlichen Bruttolohns einer Schreibkraft von höchstens 10 bis 18 Euro Brutto/Stunde sowie einer Bearbeitungszeit im automatisierten Verfahren mittels Computer von circa 2 bis 4 Minuten, das heißt somit bei hier nur anzunehmenden Lohnkosten von 0,60 Euro bis 1,20 Euro Brutto je Mahnschreiben und einer Postgebühr für einen Brief von 0,55 Euro sowie den Kosten für ein Blatt Papier und einen Briefumschlag ein Betrag von pauschal 2,50 Euro für das Mahnschreiben zwar (noch) nicht als unangemessen, aber zugleich auch als ausreichend anzusehen ist. In der Folge ist daher die Bekl. als säumige Mietzinszahlerin auch zum Ersatz dieser pauschalen Verzugskosten in Höhe von 2,50 Euro je Mahnschreiben der Vermieterin gegenüber verpflichtet. ...


Bei einem grossen Mobilfunkanbieter, bei dem alles automatisiert läuft und sobald Verzug vorliegt automatisch (i.d.R. ohne den Aufwand einer Schreibkraft etc.) eine Standardmahnung rausgeht, dürften die entstandenen Kosten im Regelfall gar noch geringer ausfallen.






-- Editiert am 31.07.2010 08:11

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