Ich habe bei einem Friseur den Betrag von 16.00 EUR per EC / Lastschrift gezahlt, jedoch kam es zu einer Rücklastschrift mangels Deckung.
Nach über 3 Monaten ohne jegliche Mahnung bekam ich nun ein Schreiben eines Anwalts:
16.00 EUR Hauptforderung
06.63 EUR Bankrücklast
20.00 EUR Mahnkosten
23.80 EUR Adressauskunftskosten Bank
70.20 EUR RA Gebühr
= 136.63 EUR
Ich habe bis zu diesem Schreiben niemals eine Mahnung o.Ä. erhalten. Das kann doch nicht rechtens sein? Ich bin somit nicht in Verzug geraten.
Zumindest stelle ich die Verhältnismäßigkeit in Frage, da es sich hierbei um eine Änderung um 753 % (!) handelt. Ich halte das nicht für angemessen. Ist dies rechtlich überhaupt einwandfrei?
Danke schon einmal im Voraus!
von 16 EUR auf 136 EUR wg. Rücklastschrift
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Bei einer geplatzten Lastschrift mangels Deckung befindet man sich direkt in Verzug, einer Mahnung ist nicht Notwendig.
Wenn die Gegenseite beweisen kann, das die Bank tatsächlich 6,63 EUR für die Rücklastschrift und 23,80 EUR für die Herausgabe der Adresse verlangt hat, wäre sämtliche Kosten bis auf die 20,00 EUR Mahngebühren rechtens.
Zitat:Nach über 3 Monaten ohne jegliche Mahnung
Die findet sich auf dem Kontoauszug.
Zitat:Ich bin somit nicht in Verzug geraten.
Die Mitteilung auf dem Kontoauszug ist dafür ausreichend.
Zitat:Zumindest stelle ich die Verhältnismäßigkeit in Frage, da es sich hierbei um eine Änderung um 753 %
Das ist im Rahmen des Schadenersatz nicht relevant.
Wenn man nichts gegen den Schaden macht, darf man sich nicht über die Folgen (Kosten) beklagen.
Zitat:70.20 EUR RA Gebühr
70,20 EUR setzen sich aus
- 58,50 EUR (1,3 Geschäftsgebühr, VV 2300)
- 11,70 EUR (Postentgeltpauschale, VV 7002)
zusammen?
Hier im Forum wird auch die Meinung vertreten, das nur eine 0,5 Geschäftsgebühr für ein "Schreiben enfacher Art" durchsetzbar wäre, das wären dann nur noch 32,20 EUR.
Die Frage ist halt, ob man auf 32,20 EUR kürzt und sich über den Rest mit einem Anwalt (vor Gericht) streiten möchte.
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Hallo,
als Bankrücklast sind 3,65€ zulässig und die 23.80 EUR Adressauskunftskosten der Bank sind für 10€ beim Einwohnermeldeamt zu erfragen. So viel zum Thema Kostenminimierungspflicht.
Gruß ré
Zitat:und die 23.80 EUR Adressauskunftskosten der Bank sind für 10€ beim Einwohnermeldeamt zu erfragen.
Das ist schlicht falsch, denn das Einwohnermeldeamt verfügt gar nicht über die notwendigen Daten dafür. Über die verfügt nur die Bank.
Zitat:Wenn die Gegenseite beweisen kann, das die Bank tatsächlich 6,63 EUR für die Rücklastschrift und 23,80 EUR für die Herausgabe der Adresse verlangt hat, wäre sämtliche Kosten bis auf die 20,00 EUR Mahngebühren rechtens.
Nicht alles, was vertraglich mit Banken vereinbart wird, ist auch vom Schuldner zu erstatten.
- Rücklastschriftgebühren maximal 5€. Manche Gerichte akzeptieren auch nur maximal besagte 3,65€.
- Adressauskunft maximal 15€. Wie Harry schon schreibt, kann man den Kontoinhaber nicht beim Meldeamt erfragen und die Adressauskunft bei der Bank ist etwas teurer. Mehr als 15€ ist trotzdem nicht zu erstatten.
Schreiben einfacher Art ist übrigens eine 0,3 Gebühr und damit 16,20€.
Ich würde somit maximal folgendes zweckgebunden überweisen:
- 16€ Hauptforderung
- 5€ Rücklastschrift
- 15€ Adressauskunft
- 16,20€ für Schreiben einfacher Art
Ich würde dann einen Brief an die Anwälte richten, wo ich diese Aufschlüsselung angebe, wo ich auffordere umgehend Rechnungskopien für die Rücklastschrift und die Bankauskunft zuzusenden (so etwas bekommt man normalerweise nie zu Gesicht). Ich würde sogar so weit gehen und den Friseur und die Kanzlei anzeigen wegen gewerblichen Betrugs. Nämlich wegen der Mahngebühr. Es gab nie eine Mahnung, somit ist das frei erfunden worden (worauf auch die Höhe hindeutet, denn das entspricht zwischen 10 und 20 Mahnbriefen). Irgendwer hier will sich mittels Täuschung unrechtmäßig bereichern.
Ich bedanke mich für die Antworten und verbleibe mit erstaunlichen Erkenntnissen...Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, den ganzen Betrag zu zahlen, bevor das ganze vor Gericht landet. So kann man sich auch bereichern als Anwalt.
-- Editiert von hawkthommi am 05.09.2015 13:46
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