von EssenBank Inkasso Kodat

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
von EssenBank Inkasso Kodat

Hallo liebe Experten,
zuerst einmal noch ein gutes neues Jahr.

Ich habe mit der obigen Bank Probleme bzw. mit dem IB. Das besagte IB hat mich ab Juli 2015 belästigt, hat aber keine Bevollmächtigung vorgelegt, aus der sich ergibt, dass sie durch die Bank zu Forderungseinzug beauftragt wurden. Das Ganze ist dann, weil mit der Bank keine Einigung erzielt werden konnte, vor Gericht gegangen. Vorher erst einmal Schlagabtausch über Inkassovergütung, die der Anwalt der Bank der vor Gericht zurückgenommen hat und ich mitgeteilt habe, dass ich ab Dezember 2015 die Ratenzahlung an die Bank wieder aufnehmen werde. Die Rate für Dezember habe ich Ende November 2015 auf das Darlehenskonto bei der Bank überwiesen, die Rate kam auch nicht zurück. Die Bank informiert, dass ich die Ratenzahlung wieder aufgenommen habe und ich um Rückmeldung gebeten habe, dass die Rate auch eingegangen ist. Im Dezember dann zu dem besagten Darlehenskonto einen Dauerauftrag eingerichtet. Für Januar ist die Rate auch abgegangen und kam nicht zurück.

Gestern bekam ich dann wieder Post vom IB Inkasso Kodat mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Frau XX,

wir sind zunächst für die Dauer von 12 Monaten damit einverstanden und werden keine weiteren Maßnahmen gegen Sie in die Wege leiten, wenn Sie beginnend mit dem 01.02.2016 und weiterhin zu jedem 1. eines Monats Ratenzahlungen in Höhe von mindestens EUR 100,00 auf das unten angegebene Konto unter Angabe der Bearbeitungsnummer leisten.

Die Zahlungsvereinbarung erfolgt unter der Aufrechterhaltung der Fälligkeit der Gesamtschuld. Sie wird hinfällig, sollte eine Zahlung ganz oder teilweise länger als 7 Tage ausbleiben.

Wir gehen davon aus, dass die Zahlungen aus dem unpfändbaren Betrag Ihres Einkommens geleistet werden. Die eventuell in Zukunft noch eingehenden Zahlungen Dritter bzw. Zahlungen, die aufgrund veranlasster Pfändungsmaßnahmen noch eingehen, werden auf die noch offen stehende Forderung angerechnet und haben keinen Einfluss auf die Zahlungsvereinbarung.

MfG
(Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Dieses IB möchte, obwohl die außergerichtliche Inkassovergütung vor Gericht zurückgenommen wurde, diese zusammen mit der Hauptforderung einkassieren. Das Urteil lautet auf die von Essen Bank und nicht Inkasso Kodat.

Dem IB habe ich dann Folgendes per Mail zukommen lassen:

Sehr geehrte Frau XX,

in der oben bezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 07.01.2016. Bereits am 01.12.2015 habe ich Frau XX von der Aufnahme der Ratenzahlung in Höhe von 96,18 € informiert und diese Rate bereits überwiesen. Ab dem Monat Januar 2016 beginnend habe ich einen Dauerauftrag über 96,18 € eingerichtet. Da die bereits geleisteten Zahlungen nicht zurückgekommen sind, werde ich an Sie keine Ratenzahlung leisten. Anscheinend wurden Sie von der von Essen Bank nicht informiert, dass zum einen die vorgerichtlichen Inkassogebühren zurückgenommen wurden und zum anderen, dass ich bereits die Ratenzahlung wieder aufgenommen habe. Doppelzahlungen werde ich nicht vornehmen! Ihr Schreiben vom 07.01.2016 ist daher gegenstandslos.

Es ist sinnvoller sich mal bei der von Essen Bank zu erkundigen, dies halten Sie wohl nicht für nötig und belästigen mich weiterhin! Ich warne eindringlich davor, meine bereits geleisteten Ratenzahlungen mit Ihrer außergerichtlichen Inkassovergütung zu verrechnen, denn diese wurde vor Gericht zurückgenommen!

Folgendes habe ich der Gläubigerin per Mail zukommen lassen:

Sehr geehrte Frau XX,

leider habe ich auf meine Mail vom 01.12.2015 keine Antwort erhalten. Da weder die Rate in Höhe von 96,18 €, die ich am 01.12.2015 überwiesen habe, noch die Rate in Höhe von 96,18 € für den Monat Januar 2016 Ihrerseits zurücküberwiesen wurde, bin ich davon ausgegangen, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Auch auf meine Bitte, mir Bescheid zu geben, dass die Rate für den Monat Dezember 2015 eingegangen ist, bekomme ich keine Antwort.

Obwohl die außergerichtliche Inkassovergütung vor Gericht durch RA XX zurückgenommen wurde, schaltet sich wieder Inkasso Kodat mit Schreiben vom 07.01.2016 ein. Inkasso Kodat ist außen vor und wird von mir keine Zahlungen erhalten! Der Dauerauftrag wurde auf das bei Ihnen geführte Kreditkonto eingerichtet.

Es wäre sehr nett, wenn ich endlich einmal eine Rückmeldung von Ihnen erhalten würde.

Inkasso Kodat habe ich mit Mail vom 09.01.2016 darüber informiert, dass ich bereits mit Dezember 2015 die Ratenzahlung wieder aufgenommen habe. Es wäre sinnvoll, wenn Sie mal Ihr internes Inkassobüro informieren würden, wie der Stand der Dinge ist, anstatt dass ich wieder von Inkasso Kodat belästigt werde und ich mich wieder mit dem Inkassobüro auseinandersetzen muss.

Das Schreiben von Inkasso Kodat vom 07.01.2016 füge ich in der Anlage bei, was für mich gegenstandslos ist!

Soll ich mich an den RA der von Essen Bank wenden, oder es lassen? Wie soll ich mich jetzt noch verhalten?

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich mich jetzt noch verhalten?

Solange nicht klar gestellt wurde, dass die Forderung verkauft wurde ans Inkassobüro ist jegliche Zahlung an die Bank schuldbefreiend. Ich würde vorläufig weiterhin an die Bank zahlen, solange sie die Annahme des Geldes nicht verweigert. Solange nichts weiter passiert (keine Vollstreckungsversuche u.ä.) ist es OK.
Sollte es zu Vollstreckungsversuchen kommen, kann man dagegen vorgehen, da es offenbar (siehe Schreiben vom Inkasso) eine Ratenvereinbarung gibt. Dies abhängig zu machen, auf welches Konto eingezahlt wird, dürfte kein Richter akzeptieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Dieses IB wollte im Juli letzten Jahres ein Anerkenntnis von mir haben, welches ich nicht unterschrieben und schon gar nicht an das Inkasso geschickt habe. Ich habe eine Vollmacht von dem IB verlangt, welche ich nie erhalten habe. Das IB hat mir damals mitgeteilt, dass sie zum Einzug der Forderung beauftragt wurden.

Im Urteil steht, dass ich verurteilt werde an die Klägerin und damit an die von Essen Bank zu zahlen. Das IB kommt in dem Urteil nicht vor.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du formulierst recht professionell
Kann mir deshalb nicht vorstellen das das Inkasso den Druck aufrecht erhalten wird

p.s die haben ja nicht mal eine HP , was ist das für ein Saftladen :grins:

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe eine Vollmacht von dem IB verlangt, welche ich nie erhalten habe.

Wenn man auf Streit aus ist, würde man das Aufsichtsgericht anschreiben und dieses informieren, dass das Inkasso keine Vollmacht vorlegen kann und dementsprechend das Aufsichtsgericht da doch einmal ein Bußgeld aussprechen möchte.
Würde ich vielleicht machen, wenn nur noch eins zwei Raten offen sind :-)

-- Editiert von mepeisen am 11.01.2016 07:15

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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