vorläufiges zahlungsverbot

27. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
wolfiundsteffi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorläufiges zahlungsverbot

hallo zusammen!

ich hoffe ich bin richtig hier!

der arbeitgeber meines mannes hat am 8. Juni 2006 ein vorläufiges zahlungsverbot bekommen, jetzt meine Frage

für was gilt dieses vorläufiges zahlungsverbot! Anhand der Tabelle was zu pfänden ist kommt nix raus also kann uns nichts gepfändet werden! Der Arbeitgeber hat den Pfändungs und Überweisungsbeschluss auch schon bekommen!

Darf er und wieviel den Lohn ausbezahlen?

vielen dank!

Steffi und Wolfi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Als Laie glaube ich zu wissen, das der AG anhand der ihm vorliegenden Unterlagen prüfen muss, ob pfändbare Beträge vom Lohn einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen sind.

Sind aufgrund der Lebensumständen und Höhe des Arbeitseinkommens keine pfänbaren Beträge vorhanden, teilt er dies dem Gläubiger mit. Der Lohn wird dann in voller Höhe ausgezahlt.

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#2
 Von 
Dr.Faust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
und wie verhält sich den das ganze wenn auf dem Girokonto ein Zahlungsverbot liegt? Auch hier liegt der Geldeingang unter der Pfändungsgrenze ( Rente und Grundsicherung ). Muß die Bank das Konto wieder freigeben?

MfG
Faust

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nein, sozialleistungen sind 7 tage nach eingang unpfändbar - für andere unpfändbare beträge muss ein freigabebeschluss beantragt werden. innerhalb des monats wird dann sicher auch die pfänaung erfolgen.

soweit allerdings mit hoher wahrscheinlichkeit mittel- bis langfristig nur unpfändbare beträge erzielt werden könnte man über einen antrag auf aufhebung der zwangsvollstreckung nachdenken.

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#4
 Von 
Dr.Faust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Rente ist 480 hoch und die Grunsicherung beträgt 260 also zusammen unter der Pfändungsgrenze. Gehört die Rente eigentlich zu Sozialleistungen?
MfG
Faust

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nein, rente ist keine sozialleistung, soweit sie aber gesundheitlich oder altersmässig nicht mehr in der lage sind zu arbeiten und höhere einkünfte auch für die zukunft nicht zu erwarten sind bestehen sehr gute chancen eine pfändung insgesamt aufgehoben zu bekommen.

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