hallo zusammen!
ich hoffe ich bin richtig hier!
der arbeitgeber meines mannes hat am 8. Juni 2006 ein vorläufiges zahlungsverbot bekommen, jetzt meine Frage
für was gilt dieses vorläufiges zahlungsverbot! Anhand der Tabelle was zu pfänden ist kommt nix raus also kann uns nichts gepfändet werden! Der Arbeitgeber hat den Pfändungs und Überweisungsbeschluss auch schon bekommen!
Darf er und wieviel den Lohn ausbezahlen?
vielen dank!
Steffi und Wolfi
vorläufiges zahlungsverbot
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Als Laie glaube ich zu wissen, das der AG anhand der ihm vorliegenden Unterlagen prüfen muss, ob pfändbare Beträge vom Lohn einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen sind.
Sind aufgrund der Lebensumständen und Höhe des Arbeitseinkommens keine pfänbaren Beträge vorhanden, teilt er dies dem Gläubiger mit. Der Lohn wird dann in voller Höhe ausgezahlt.
Hallo zusammen,
und wie verhält sich den das ganze wenn auf dem Girokonto ein Zahlungsverbot liegt? Auch hier liegt der Geldeingang unter der Pfändungsgrenze ( Rente und Grundsicherung ). Muß die Bank das Konto wieder freigeben?
MfG
Faust
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nein, sozialleistungen sind 7 tage nach eingang unpfändbar - für andere unpfändbare beträge muss ein freigabebeschluss beantragt werden. innerhalb des monats wird dann sicher auch die pfänaung erfolgen.
soweit allerdings mit hoher wahrscheinlichkeit mittel- bis langfristig nur unpfändbare beträge erzielt werden könnte man über einen antrag auf aufhebung der zwangsvollstreckung nachdenken.
Hallo,
die Rente ist 480 hoch und die Grunsicherung beträgt 260 also zusammen unter der Pfändungsgrenze. Gehört die Rente eigentlich zu Sozialleistungen?
MfG
Faust
nein, rente ist keine sozialleistung, soweit sie aber gesundheitlich oder altersmässig nicht mehr in der lage sind zu arbeiten und höhere einkünfte auch für die zukunft nicht zu erwarten sind bestehen sehr gute chancen eine pfändung insgesamt aufgehoben zu bekommen.
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