....so war ich bisher der Ansicht, dass ein Inkasso erst tätig wird/werden kann, wenn gegen den Anspruch des Gläubigers keine Einwände erhoben werden bzw. der Anspruch durchgeklagt ist.
Wie ist es bei Andohung eines Inkassos, wenn ein unklarer oder gar kein Anspruch besteht, siehe hierzu
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=15347
Das Inkasso mahnt gegebenenfalls eine falsche Person zu einem falschen Sachverhalt an.
Bin gespannt auf die Antworten.
mfg
wann wird Inkasso tätig/kann tätig werden?
19. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2004 | 23:33
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 129x hilfreich)
wann wird Inkasso tätig/kann tätig werden?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2004 | 11:03
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Dann sollte man es auf einen Gerichtsverfahren ankommen lassen.
INKASSO ist die Vorstufe eines gerichtlichen Verfahrens.
#2
Antwort vom 20. Februar 2004 | 11:54
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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#3
Antwort vom 20. Februar 2004 | 11:56
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#4
Antwort vom 22. Februar 2004 | 13:40
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Genau. Aber der Anwalt könnte nebenbei sogar noch Geld verdienen, weil die Gegenseite zahlen müßte.
#5
Antwort vom 23. Februar 2004 | 08:14
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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