wann wird Inkasso tätig/kann tätig werden?

19. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)
wann wird Inkasso tätig/kann tätig werden?

....so war ich bisher der Ansicht, dass ein Inkasso erst tätig wird/werden kann, wenn gegen den Anspruch des Gläubigers keine Einwände erhoben werden bzw. der Anspruch durchgeklagt ist.

Wie ist es bei Andohung eines Inkassos, wenn ein unklarer oder gar kein Anspruch besteht, siehe hierzu

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=15347

Das Inkasso mahnt gegebenenfalls eine falsche Person zu einem falschen Sachverhalt an.

Bin gespannt auf die Antworten.

mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Dann sollte man es auf einen Gerichtsverfahren ankommen lassen.

INKASSO ist die Vorstufe eines gerichtlichen Verfahrens.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Genau. Aber der Anwalt könnte nebenbei sogar noch Geld verdienen, weil die Gegenseite zahlen müßte.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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