web.de und Inkasso (BID)

28. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
thoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
web.de und Inkasso (BID)

Hallo,

ich hab hier schon gelesen, dass ich nicht der Einzige bin, der mit web.de aufgrund einer "vermasselten" Kündigung des Testabos Probleme mit dem Inkassobüro BID (Bayerischer Inkasso Dienst) hat. Ich finde das echt unerhört, zumal ich mehrmals gar nicht in den Account reinkam, nachdem ich meine Mails nach Mahnungen checken wollte. Ich bin also von ausgegangen, dass der Account gesperrt sei ... oder halt die web.de Server lahmen, aber dafür kann ich doch nichts!

Insgesamt sollen jetzt schon 102,83 Euro geblecht werden (das ist der erste Brief vond em Inkassobüro), die ich als Schüler, der gerade aus dem Elternhaus auszieht niemals aufbringen könnte! Die Frist zur Zahlung ist bereits abgelaufen und ich bin ratlos und habe ehrlich gesagt auch ziemliche Angst, weil das würde mich finanziell jetzt ruinieren und mich in arge Probleme versetzen.

Kann ich mich wehren? Am besten ohne RA. Ich wollte gar nicht, dass verlängert wird, da ich mit dem Dienst sehr unzufrieden war...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie alt warst Du bei Abschluss des Test Abos ?

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#2
 Von 
thoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

20 Jahre, die Minderjährigkeit ist schon ein wenig her ^^

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Solltest du auf diese typische Abofallen-Abzocke von Web.de reingefallen sein, ist das Wehren im Grunde damit getan, dass man schlichtweg nicht zahlt, oder bestenfalls der Forderung Widerspricht.
Web.de scheint keinerlei Interesse dran zu haben, wirklich zu klagen, da man wohl kläglich scheitern würden.

Sollten hier Unsicherheiten bestehen, ist der Weg zur Verbraucherzentrale empfehlenwert.

quote:

Ich wollte gar nicht, dass verlängert wird, da ich mit dem Dienst sehr unzufrieden war...


Du konntest vorallem auch kaum wissen, dass es verlängert wird, da Web.de in bei seiner unlauteren Geschäftsmethode hellgrau auf weiss in de Fussnote in Kleinstschrift versteckt und die Nutzer mit einem Gratis-Angebot geködert wird.
Diese Klausel dürfte absolut überraschend und somit unwirksam sein.

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#4
 Von 
thoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, ich werde dann erstmal nicht zahlen und warte die Woche ab, mal schaun, ob der BID mir weiterhin schreibt. Die 45 Euro "Gebühren und Auslagen" finde ich schon sehr sehr happig. Bis zum 24.10.09 sollte das Geld überwiesen sein. Ich erwarte morgen, spätestens übermorgen einen weiteren Brief.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert

quote:
Das Unternehmen versandte an Kunden per E-Mail ein Werbeangebot für ein "Treuegeschenk".Dort wurde unter dem Aufmacher "Dankeschön!Vielen Dank für Ihre Teue!" mit der Aussage "Genießen Sie 3 Monate lang alle Premium-Funktionen rund um WEB.DE FreeMail kostenlos"!" für eine dreimonatige Gratismitgliedschaft im WEB.DE-Club geworben.

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können,mußte der Interessent in der unteren Hälfte der Werbeanzeige ein Häkchen setzen,mit dem er folgendes bestätigte:"Ja,ich möchte den WEB.DE-Club kostenlos testen.Ich akeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht informiert."Die Abgabe der Willenserklärung geschah sodann über die Schaltfläche "Dankeschön auspacken".Alle vorstehenden Angaben sowie weitere Informationen zum Angebot wurden durch einen Rahmen grafisch umschlossen.Unterhalb des Anmeldevorgangs und außerhalb des das Angebot umschließenden Rahmens befand sich eine Fußnote,welche mit:"Hinweis zu ihrem Treuegeschenk:" überschrieben war.Erst aus dieser ergab sich,dass es sich bei dem Angebot nicht lediglich um eine kostenlose Mitgliedschaft von 3 Monate handelt.Vielmehr sollte sich die Mitgliedschaft,sofern der Interessent die Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser 3 Monate beendete,um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5.- Euro/Monat verlängern.
Stand: Unterlassungsklage wurde eingereicht und war in erster Instanz vor dem Landgericht Koblenz erfolgreich.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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#6
 Von 
thoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, da ich nicht auf das letzte Schreiben reagiert habe, gehen die davon aus, dass ich die Forderung nicht bestreite. Na toll ... Inzwischen sind 110,92 fällig, das ist NOCH sehr "gütig".

Es wird mir auch mit einer Datenspeicherung und Schufa Eintrag gedroht...bzw es wird darauf hingewiesen.

So langsam wird mir mulmig. Soll ich jetzt antworten und die Forderung zurückweisen?


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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Guckst Du hier ;)
OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 )
http://www.online-und-recht.de/urteile/Geschenk-Aktion-Werbung-von-WEB-DE-im-Internet-unzulaessig-Oberlandesgericht-Koblenz-20090318.html

lg

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#8
 Von 
thoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also warten bis die mitm Mahnbescheid kommen oder jetzt schon drauf antworten?

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde gegenüber dem Inkassobüro die Forderung schriftlich vollumfänglich zurückweisen und auf den rechtsweg verweisen.
Du kannst auch auf den Mahnbescheid warten - allerdings glaube ich nicht das es zu einem gerichtlichen MB kommt.
Falls doch würde ich begründungslos und komplett widersprechen
Natürlich fristgemäs.
Am Besten Du postest nochmal falls sich der Inkassoladen wieder meldet

lg

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