weitere Mietforderungen NACH Vollstreckungsbescheid

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
oktobermond
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
weitere Mietforderungen NACH Vollstreckungsbescheid

Hallo,

zwischen uns und einem Kunden wurde Anfang 2005 ein Internet-Service-Vertrag geschlossen. Inhalt war: Die Erstellung einer Website unsererseits und die Miete derselben von Seiten des Kunden. Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Der Kunde hat dann nur eine Miete (für den ersten Monat) beglichen. Anschließend nichts mehr bezahlt. Es folge ein außergerichtliches Mahnverfahren (3 Mahnungen von uns an den Kunden). Resultat: Keine Reaktion.
Wir leiteten dann das gerichtliche Mahnverfahren ein. Ein Vollstreckungsbescheid wurde uns diese Woche zugesand und ein Vollstreckungsauftrag ging von uns vor 3 Tagen an den GV. Der Kunde hat keinen Einspruch eingelegt, nicht ein einziges Mal reagiert in den letzten 9 Monaten.
Mein Problem ist nun:
Die Hauptforderung im Vollstreckungsbescheid beinhaltet die Mietforderung von März bis Juli 2005. Das heißt, dass ab Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ja weitere Mietforderungen hinzukommen, die nicht berücksichtigt werden.
Wie sollen wir weiter vorgehen? Der Kunde reagiert ja auf nix. Wenn wir alle weiteren Mietforderungen einklagen, so klagen wir ja am laufenden Band :( bis ans Ende aller Zeiten...
Gibt es für Mietforderungen eine Sonderregelung? Wer weiß, was zu tun ist...

Danke fürs Lesen, lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Und haben Sie denn den Webseite abgestellt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oktobermond
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die Antwort.
Nein, die Website wurde nie abgestellt.

Lg oktobermond

1x Hilfreiche Antwort

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