Hallo,
zwischen uns und einem Kunden wurde Anfang 2005 ein Internet-Service-Vertrag geschlossen. Inhalt war: Die Erstellung einer Website unsererseits und die Miete derselben von Seiten des Kunden. Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Der Kunde hat dann nur eine Miete (für den ersten Monat) beglichen. Anschließend nichts mehr bezahlt. Es folge ein außergerichtliches Mahnverfahren (3 Mahnungen von uns an den Kunden). Resultat: Keine Reaktion.
Wir leiteten dann das gerichtliche Mahnverfahren ein. Ein Vollstreckungsbescheid wurde uns diese Woche zugesand und ein Vollstreckungsauftrag ging von uns vor 3 Tagen an den GV. Der Kunde hat keinen Einspruch eingelegt, nicht ein einziges Mal reagiert in den letzten 9 Monaten.
Mein Problem ist nun:
Die Hauptforderung im Vollstreckungsbescheid beinhaltet die Mietforderung von März bis Juli 2005. Das heißt, dass ab Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ja weitere Mietforderungen hinzukommen, die nicht berücksichtigt werden.
Wie sollen wir weiter vorgehen? Der Kunde reagiert ja auf nix. Wenn wir alle weiteren Mietforderungen einklagen, so klagen wir ja am laufenden Band bis ans Ende aller Zeiten...
Gibt es für Mietforderungen eine Sonderregelung? Wer weiß, was zu tun ist...
Danke fürs Lesen, lg
weitere Mietforderungen NACH Vollstreckungsbescheid
7. Oktober 2005
Thema abonnieren
Frage vom 7. Oktober 2005 | 09:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
weitere Mietforderungen NACH Vollstreckungsbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Oktober 2005 | 11:06
Von
Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)
Und haben Sie denn den Webseite abgestellt?
#2
Antwort vom 7. Oktober 2005 | 11:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
danke für die Antwort.
Nein, die Website wurde nie abgestellt.
Lg oktobermond
Und jetzt?
Schon
266.894
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
28 Antworten
-
4 Antworten
-
23 Antworten
-
10 Antworten