hallo!
ich habe eine inkasso forderung am27.08.2004 erhalten und weiß nicht so recht ob die zusätzlichen kosten rechtens sind.
folgendes wird aufgelistet:
hauptforderung 32,50€
Zinsen (5,00% -punkte über
basiszi.ab 06.01.2003 3,43€
inkassokosten 18,00€
Kontoführungskosten 10,00€
Porto 0,55€
gesamt 64,48
desweiteren steht .:
aufgrund des seit dem 06.01.2003 bestehenden zahlungsverzugs sind sie gemäss §§286 ff.BGB
zur erstattung der durch unsere inanspruchnahme enstanden kosten verpflichtet.
stimmt das alles ???
freue mich auf antworten!
mfg
welche forderung ist rechtens ?
21. September 2004
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2004 | 17:22
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
welche forderung ist rechtens ?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 22. September 2004 | 07:59
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 32x hilfreich)
Die Verzugszinsen sind korrekt, ist der gesetzliche Zinssatz nach § 288 I BGB
. Auch die Inkasso- und Kontoführungskosten sind nicht zu beanstanden.
Wenn Sie tatsächlich seit 06.01.03 mit der Zahlung der Forderung in Verzug sind, hat das schon seine Richtigkeit. Verzugszinsen und Verzugsschaden (wenn der Gläubiger einen nachweisbaren Schaden erleidet!) entstehen nunmal nach Ablauf der eingeräumten Zahlungsfrist.
#2
Antwort vom 22. September 2004 | 19:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo !
danke für die antwort.!
ist schon heftig ...
naja ...
gruss !!!
Und jetzt?
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