Hallo,
folgende Situation:
Herr A. ist selbständiger Unternehmer und wird von Herrn B Mitte Oktober angeheuert, für Unternehmen C tätig zu werden (B ist selbständiger Unternehmer, aber Beauftragter von C).
Die Rechnung für die Dienstleistung soll an C gestellt werden und wird über B dort eingereicht.
C zahlt wegen Insolvenz nicht. Dass C insolvent ist, ist B seit Ende September bekannt.
Wer muss denn nun Geld an Herrn A bezahlen- oder anders gefragt, wie kann A vorgehen, um an sein dringend benötigtes Geld zu kommen?
Und: wer trägt die Kosten der wegen Nichtzahlung stattgefundenen Rückbuchungskosten und Verzugszinsen, die A entstanden sind?
Danke für Eure Meinungen.
wer ist hier in der (Zahl)pflicht ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Meiner Meinung nach muss Auftraggeber B an A zahlen, da dieser ihn beauftragt hat. A hat n.m.M. keinen rechtswirksamen Vertrag mit C begründet.
A müsste nunmehr B die Rechnung übermitteln und zur Zahlung auffordern. Wenn B nicht zahlt (was ich mal so ganz spontan vermute) - by the way - irgendetwas schriftlich vereinbart? - würde ich sofort klagen. Gar nicht erst groß Mahnbescheid. Die oben genannten Kosten mit geltend machen und eine sog. Feststellungsklage, dass B Leistungen aus unerlaubter Handlung von dir erwirkt hat. Das hat den Vorteil, sollte B auch noch in Insolvenz gehen, dass du nach Abschluss des Insolvenzverfahrens deine Forderung noch eintreiben kannst und B im Insolvenzverfahren der 'unerlaubten Handlung' nicht widersprechen kann. (Schlauer Zug von mir - Wo steht bitte schön die nächste Schulterklopfmaschine?)
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"Scientia potentia est."
@was weiß ich
und danke !!
übrigends: nein, es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung.
B hat A beauftragt und erst zum Abrechnungszeitpunkt gesagt: richten Sie die Rechnung an C.
B wußte aber zu diesem Zeitpunkt schon, dass C insolvent ist.
-- Editiert von BettinaS am 17.12.2007 08:14:04
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quote:
B wußte aber zu diesem Zeitpunkt schon, dass C insolvent ist.
Deswegen ja auch 'unerlaubte Handlung' feststellen lassen!
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