Hallo liebes Forum,
im Dezember 2011 wurde das Kabel für meinen Kabelanschluss bei Renovierungsarbeiten beschädigt.
Der Kabelanschluss ist Bestandteil meines Mietvertrags und wird über die Nebenkosten abgerechnet.
Ich hatte den Vermieter schriftlich per Einschreiben um Abhilfe gebeten, es passierte aber nichts.
Nachdem die von mir gesetzte Frist um 2 Monate überschritten war, habe ich mir einen Anwalt genommen.
Nachdem dieser einen Brief geschrieben hatte, wurde der Kabelanschluss blitzschnell repariert.
Mein Anwalt schickte mir eine Rechnung von 46 Euro und schrieb mir, dass ich mir dieses Geld vom Vermieter zurück holen kann.
Ich schickte darauf hin einen Brief (Einschreiben) an meinen Vermieter und bat um die Verrechnung des Betrages mit dem Mieteinzug.
Dieses erfolgte in den 3 darauf folgenden Monaten nicht.
Nun habe ich einen Mahnbescheid
beantragt, dem der Vermieter widersprochen hat.
Wie geht das jetzt weiter? Muss ich mir wieder einen Anwalt nehmen, oder reicht es wenn ich meine Unterlagen an das Gericht schicke?
Und wenn ich mir einen Anwalt nehme, was ist mit den Kosten? Muss ich die dann auch wieder einklagen?
Sinken meine Chancen das Geld erstattet zu bekommen ohne Anwalt?
Vielen Dank
Teletubi
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widersprochener Mahnbescheid, wie weiter vorgehen?
15. Juli 2012
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Frage vom 15. Juli 2012 | 11:35
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 14x hilfreich)
widersprochener Mahnbescheid, wie weiter vorgehen?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2012 | 11:45
Von
Status: Schüler (402 Beiträge, 172x hilfreich)
Warum hat das denn nicht der erste Anwalt direkt gemacht ?!?! Gehört zu seinem Auftrag eigentlich dazu, sprich doch mal mit dem...
Du musst jetzt klagen.....
Nimmst du für die jetzige Klage einen Anwalt zahlt den der Verlierer. Deine Chancen stehen gut.
Man kann so eine Verfahren auch ohne Anwalt....
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#2
Antwort vom 15. Juli 2012 | 15:41
Von
Status: Lehrling (1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
quote:
Der Kabelanschluss ist Bestandteil meines Mietvertrags und wird über die Nebenkosten abgerechnet.
Eine Verrechnung mit der Miete wäre doch auch möglich, oder nicht?
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#3
Antwort vom 15. Juli 2012 | 15:57
Von
Status: Schüler (402 Beiträge, 172x hilfreich)
Dann zieht er es von dem Kaution ein. :-) Und die klaust dann den Teppich beim Auszug.
Ich würde zum ersten Anwalt gehen der soll das einklagen.
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