zahlen für nie erhaltene ware?

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Coriena2706
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)
zahlen für nie erhaltene ware?

Hallo, und zwar geht es um folgendes.
Ende 2010 habe ich etwas bei ebay bestellt. Der versand erfolgte gegen Rechnung. Nun habe ich die Ware nie erhalten. Ehrlich gesagt ist sie mir auch nicht abgegangen, da es sich damals schon erledigt hatte und ich das nicht mehr brauchte. Damit ging die Bestellung in Vergessenheit. Es kam nie eine Rechnung oder Mahnung per Post bei mir an. Was per Mail bei mir ankam weiß ich nicht. ich habe aber nie etwas von dieser Firma gelesen, der Name war mir völlig unbekannt. Kann evtl. im Spamordner gelandet sein, der bei jedem beenden automatisch gelöscht wird.
Bis Anfang diesen Jahres eine Mahnung von einem Inkassounternehmen bei mir eintrudelte. ich musste erst einmal 5 Mal bei denen nachfragen, um was es sich handle bevor man mir eine Rechnungskopie zusandte.
Dann viel der Groschen. habe dann auch gleich geschrieben, dass ich die Ware nie erhalten habe. Daraufhin teilte mir das Inkassobüro mit, das es den fall zurück geben werde. Nun will die Firma ihr Geld bei mir direkt einfordern.
Und wiederum habe ich geschrieben, dass ich die Ware nie erhalten habe. Ich habe auch darum gebeten mir einen Sendungsnachweis vorzulegen (Versand per Paket). Das wollen oder können die wohl nicht. Daraufhin bekam ich diese Mail zurück.
"Hallo

wenn sie die ware nicht erhalten haben sollten müssen sie das unverzüglich reklamieren und nicht erst nach einer mahnung. wir können es nun auch nicht mehr reklamieren.
wenn sie reklamationen nicht unverzüglich melden akzeptieren sie diese damit.

mfg"
nun meine Frage: Stimmt denn das? ich dachte bis zur Übergabe liegt das Versandrisiko beim Verkäufer. und vor allem, wie soll ich etwas reklamieren von dem ich nicht einmal weiß, das es verschwunden ist. Und das ganze ist mittlerweile 3 Jahre her.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist natürlich Unfug. Wenn sie den Versand nicht nachweisen können, dürfen sie auch keine Bezahlung einfordern. Ende des Jahres wäre es sowieso verjährt, wenn bis dahin nichts weiter kommt und kein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt wird oder keine Klage eingereicht wird.

Was passiert, wenn die klagen? Dann müssen sie einen Beweis vorlegen, dass es versandt wurde und dass du es angenommen hast.

Ich würde keinen weiteren Gedanken an die verschwenden. Keine Ahnung, was man da groß schreiben soll. Wie sehen denn deren eBay-Bewertungen aus?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Coriena2706
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke schön

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2x Hilfreiche Antwort

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