zu hohe Inkassogebühren (EOS)

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
zu hohe Inkassogebühren (EOS)

Mahlzeit,

Ich weiß dass ich berechtigterweise in Verzug bin und bin auch bewilligt zu zahlen.
Allerdings kommen mir die Inkassogebühren leicht hoch vor.

Nachdem ich mich zwecks Retoure mit Otto rumgeprügelt habe haben sie es wohl an EOS abgetreten.

Hier mal die Auflistung:
Hauptforderung: 199,95€
Inkasso gebühren: 183,50€

Also jetzt mal Butter bei die Fische. Ich habe mit denen eine Ratenzahlung vereinbart durch mein Studentisches Dasein, aber gibt es eine Möglichkeit sich gegen so überhöhte Kosten zu wehren? - Habe im Übrigen nichts unterschrieben.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Inkasso Gebühren belaufen sich auf exakt 0,00€. Warum? EOS ist ein Teil des Otto-Konzerns. Und bei einer konzerninternen Forderung findet keine Rechtsdienstleistung statt (siehe §2 RDG ) und demnach gibt es auch keinen Vergütungsanspruch dafür.

Die Hauptforderung ist in voller Höhe berechtigt?

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#2
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, in voller Höhe. Ich bestellte 3 Möbelstücke. Eins davon wollte ich zurück schicken aber es kam weder ein Retourenschein noch der Hermes Bote, der das 4x abholen wollte. Ich habs nicht eingesehen 100€ zu bezahlen, für ein Mönbelstück, was ich nicht behalten möchte. - Naja, demnach habe ich gar nichts gezahlt. Schlechte Moral, ich weiß.

-- Editiert von maexis am 12.02.2018 19:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Naja, demnach habe ich gar nichts gezahlt

Ungeschickt, denn den unstrittigen Teil hättest du zahlen sollen. Das Möbelstück, was du nicht haben wolltest, liegt immer noch Original-Verpackt bei dir? Die 199,95€ sind die beiden verbliebenen Möbelstücke oder ist da auch das dabei, was du nicht mehr wolltest?

Die Reklamation kannst du nachweisen bzw. hast du bestätigt bekommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

das was ich nicht mehr wollte, ist im Preis mit inbegriffen. Otto stellt sich quer, sagt rückgaberecht ist abgelaufen und ich solle mich an eos wenden.
Wie gesagt: Das es ungeschickt war, das weiß ich. Ich habe leider nur 1x per e-mail verkehrt um nach retoure zu bitten. die andere male leider immer per telefon..

Was ist denn dein Vorschlag? - das ich die 200€ zahlen muss ist klar. Aber wie soll ich die Inkassogebühren verweigern?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das per eMail war aber fristgerecht für einen Widerruf? Darauf hast du Antwort bekommen?

Es geht erst mal darum, ob die Hauptforderung als solche korrekt ist.

Mein Vorschlag hängt davon ab. Die Inkassokosten belaufen sich wie gesagt meiner Meinung nach ohnehin auf exakt 0,00€. Die Begründung steht oben ;-)

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#6
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, das lag in der Frist des rückgaberechts. Die argumentieren aber, dass ich unabhängig von derer retoure das Möbelstück jederzeit manuell hätte zurückschicken können..

Und nochmal zu der Forderunf. Ich bezahle momentan 38€ per Rate. Soll ich die 200€ abzahlen und dann per Brief schreiben, dass sie aufgrund von §2 RDG kein weiteres Geld von mir kriegen?
Kann ich irgendwie belegen, dass sie zu Otto gehören? - steht das im Netz?

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#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Kann ich irgendwie belegen, dass sie zu Otto gehören? - steht das im Netz?


https://de.wikipedia.org/wiki/EOS_Gruppe

Ich zitiere mal...
Sie ist eine Tochtergesellschaft des Handels- und Dienstleistungskonzerns Otto Group und gilt als größtes Inkassounternehmen Deutschlands.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einen rechtssicheren Beleg für die Konzernabhängigkeit findet man übrigens auch auf deren Homepage und im Bundesanzeiger (also wo die Bilanzen veröffentlich werden). ;-)

Zitat:
Und nochmal zu der Forderunf. Ich bezahle momentan 38€ per Rate. Soll ich die 200€ abzahlen und dann per Brief schreiben, dass sie aufgrund von §2 RDG kein weiteres Geld von mir kriegen?

So würde ich es tun

-- Editiert von mepeisen am 13.02.2018 11:38

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