zu hohe Mahnkosten!? acoreus

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Waffel123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
zu hohe Mahnkosten!? acoreus

Hallo,
ich habe zu meinem Leid am 19.09. für einen Warenwert von 11€ bei iTunes eingekauft. Da mein Konto leider zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend gedckt war, erhielt ich eine Forderung von der Firma ClickandBuy in Höhe von 33,77€. Diese Kosten sollen sich aus einer Ausbuchungsgebühr von 15€ und einer Mahnauslage in Höhe von 7,50€ zusammenstellen.
Ich habe diese Mitteilung allerdings ignoriert und erhielt am 05.11.09 eine Mahnung von der Firma acoreus. Aufgrund der fortgeschrittenen Mahnung von Clickandbuy soll ich nun eine weitere Mahnung von acoreus und somit einen Gesamtbetrag von 79,30€ zahlen. D.h. acoreus beansprucht 45,50€ Mahnkosten.

Kann ich dagegegen irgendetwas tun?
Ich meine mit den knapp 25€ Mahnkosten von Clickandbuy könnte ich derzeit leben, aber nochmals 45€ zuzahlen?

Da muss es doch eine gesetzliche Obergrenze geben. Ich kann mir nicht vorstellen, woraus sich 45€ Mahnkosten zusammensetzen.

Mfg

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Mahngebühren können höchstens bis höchstens 2,50 Eur erstattet werden.
Damit ist nicht die verzugsbegründete (Zahlungserinnerung) gemeint.

quote:
Ausbuchungsgebühr von 15 €


was soll das denn sein?

quote:
acoreus beansprucht 45,50€ Mahnkosten.


Mahnkosten
sollen wohl Inkassovergütungen sein, mit denen
würde ich, wie in allen anderen Fällen verfahren.

thehellion gibt Dir da bestimmt ein paar Anregungen.
In welcher Stadt befindest du dich?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waffel123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich danke schon einmal für die Antwort.
Ich habe auf dem Gebiet leider wenig Erfahrung, daher auch eventuell meine unklare Ausdrucksweise.

In dem Schreiben von Clickandbuy heißt es, sie würden die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen weiterleiten. Daraus würden sich "Ausbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 15€" errechnen. Durch meinen Zahlungsverzug kommen weitere 7,50€ Mahnauslagen dazu. Clickandbuy fordert also an Mahnkosten insgesamt 22,50€, die auch im acoreus Schreiben aufgelistet sind.
Was mir dabei weiterhin unklar ist, dass die 15€ Ausbuchungsgebühren auf einer Rechnung vom 28.09. und die 7,50€ Mahnkosten auf einer Rechnung vom 19.10. gelistet werden.

Mit "Mahnkosten" bei acoreus meinte ich Inkassovergütungen (37,50€ Inkassovergütungen+8€Auskunftskosten).

Ich befinde mich in Vechta, bei Bremen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Dem Grunde und der Höhe nach sind die geltend gemachten Gebühren nicht zu beanstanden.
????

Du solltest die Hauptforderung natürlich sofort anweisen.

11 + 5 Euro und warten auf die Dinge die da kommen.

-----------------
""

Zitat:
8€ Auskunftskosten


Bis du umgezogen?

-- Editiert am 24.11.2009 18:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Waffel123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt bezahlen und beim nächsten Mal schlauer sein?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125969 Beiträge, 40570x hilfreich)

quote:
Das heißt bezahlen und beim nächsten Mal schlauer sein?

JA dann ist es ausgestanden.
Ignoranz ist halt nicht billig wenn sie zum falschen Zeitpunkt kommt.



ODER
- Man überweist die 33,77 EUR an Clickandbuy
- Ignoriert das erste Inkasso-Schreiben
- auf das zweite Inkasso-Schreiben antwortet man, das die Hauptforderung nicht mehr exisiert
- die nächsten Inkasso-Briefe sind Bettel-Briefe, ignorieren
- falls der unwahrscheinliche Fall des gerichtlichen Mahnbescheides eintritt, diesem vollumfänglich widersprechen



quote:
Da muss es doch eine gesetzliche Obergrenze geben.

Nein, gibt es nicht
Inkassos unterliegen nicht den RVG, somit können sie 50 EUR, 500 EUR oder auch 5000 EUR verlangen.
In einem Gerichtsverfahren könnte man eine Reduzierung erreichen, aber bei dem von 45 EUR Betrag lohnt das nicht.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen