zu spät bezahlte Hauptforderung - Mahnbescheid

20. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
freudeamfahren81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
zu spät bezahlte Hauptforderung - Mahnbescheid

Hallo ihr Lieben,

Ich brauche eure Hilfe. Ich habe Waren mit Ratezahlungen von einem großen Versandhaus (das es nicht mehr gibt) bestellt und erhalten. Da ich nicht pünktlich zahlte wurde mein Ratenplan gekündigt, und mir ein frist von 2 Wochen gegeben, den Kompleten Restbetrag zu überweisen. Im Brief stand auch dass, wenn den Betrag nicht fristgerecht gehe, wird ein Inkasso geschaltet. Der Betrag habe ich auch Mangels Geld auch nicht fristgerecht bezahlt, aber trotzdem bezahlt (circa 3 Wochen über dem mir gegebenen Frist). Seit dem nichts mehr, habe ich gedacht uau! Gott sei dank, glück gehabt. Ja, aber nicht, heute ist ein Mahnbescheid bei mir gelandet, als Antragsteller ein Inkasso, vertreten durch Rechtsanwahlt kanzlei. Hauptorderung 80 Euro, Gebühren und soweiter insgesamt ca 130 Euro.

Im Hauptforderung steht - Warenlieferungen gem. Nummer der Rechnung o.ä. - (da steht mein kundennr)
vom datum....... Anspruch aus Verbraucherdarl.vertrag.

Ich habe aber meine Hauptforderung beim Versandhaus schon bezahlt, und sowie das verstehe sind die Inkasso kosten im Hauptforderung gemeint. Ich war schockiert und habe bei Inkasso angeruffen, mir wurde gesagt dass ich zwei mal angeschrieben wurde und nicht reagiert habe. Ich habe gesagt dass ich kein schreiben bekommen habe, sie meinte ich lüge. Naja letztendlich ich stehe mit dem Mahnbescheid im Hand und weiss nicht, was ich machen soll! Ob ich den Bescheid widerspreche oder den Betrag zahle? Ich möchte natürlich widersprechen, aber da habe ich angst dass noch mehr kosten drauf kommen?
Was mein Ihr? wie ist die Rechtlage?


vielen Dank!
lg

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

quote:
Seit dem nichts mehr, habe ich gedacht uau! Gott sei dank, glück gehabt. Ja, aber nicht, heute ist ein Mahnbescheid bei mir gelandet, als Antragsteller ein Inkasso, vertreten durch Rechtsanwahlt kanzlei. Hauptorderung 80 Euro, Gebühren und soweiter insgesamt ca 130 Euro.


Wie lange ist die zahlung der Hauptforderung an das versandhaus her ?

Antragstellung des Mahnbescheides ist wann ?

Zahlung der Hauptforderung erfolgte aber nicht an das vorgeschaltete Inkassobüro ?





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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

quote:
Zahlung der Hauptforderung erfolgte aber nicht an das vorgeschaltete Inkassobüro ?

Unwahrscheinlich, er wusste ja davon noch nichts und hat geschrieben, keine Briefe von denen erhalten zu haben.

Ich würde dem Mahnbescheid komplett widersprechen und abwarten, was da folgt. Den Briefversand werden sie nicht nachweisen können und damit war das erste, was du gehört hast, der Mahnbescheid selbst. Darauf würde ich dann beharren, sollten sie es wirklich auf eine Klage ankommen lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
freudeamfahren81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

natürlich erfolgte die HF an dem Versandhaus. Jedoch leider ohne Vermerk im Verwendugszweck "Zahlung auf Hauptvorderung", was heissen konnte dass der Versandhaus das Geld ersmal mit dem Inkasso verrechnet hat, dann habe ich die Arschkarte...

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Zitat:
Den Briefversand werden sie nicht nachweisen können und damit war das erste...
Ich hoffe, was ist aber wenn die sagen, "Tja Sie haben die Vorderung beglichen, aber der Versandhaus hat erst mit uns verrechnet, ausserdem hat der Versandhaus bereits einen Inkasso bei nicht gerechte Zahlung angekündigt.."

lg

-- Editiert freudeamfahren81 am 20.06.2013 20:48

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

quote:
was heissen konnte dass der Versandhaus das Geld ersmal mit dem Inkasso verrechnet hat, dann habe ich die Arschkarte...


Nö. Einfach der Verrechnung widersprechen und den Inkassogebühren sowieso, das geht ggf. auch nachträglich, zudem wusstest du zu dem Zeitpunkt nichts von Inkassogebühren oder von deren Höhe.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
freudeamfahren81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
zudem wusstest du zu dem Zeitpunkt nichts von Inkassogebühren oder von deren Höhe.


Das ist richtig, aber ich wusste dass ich bei nicht gerechte Zahlung der Versandhaus einen Inkasso einschaltet. Das ist das Problem. Der Inkasso kann ja sagen, ok Sie haben unsere Mahnbriefe nicht bekommen, aber der Versandhaus, hat Ihnen mitgeteilt dass Sie mit einen Inkasso bei nicht gerechte Zahlung rechnen müssen"

Sehr schwierig..


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Gib doch mal Antwort auf meine Fragen oben ;-)

quote:
natürlich erfolgte die HF an dem Versandhaus. Jedoch leider ohne Vermerk im Verwendugszweck "Zahlung auf Hauptvorderung", was heissen konnte dass der Versandhaus das Geld ersmal mit dem Inkasso verrechnet hat, dann habe ich die Arschkarte...



Hast Du nicht



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
freudeamfahren81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Wie lange ist die zahlung der Hauptforderung an das versandhaus her ?
- zwei Monate

quote:
Antragstellung des Mahnbescheides ist wann ?

-- diese Woche

quote:
Zahlung der Hauptforderung erfolgte aber nicht an das vorgeschaltete Inkassobüro ?
- nein

sagen wir als beispiel, die Klagen, sind die kosten enorm mehr?, ich frage weil ich das einfach durchziehen möchte um zu gucken was passiert, bis jetzt habe ich immer die Inkassos brav bezahlt..

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

quote:
bis jetzt habe ich immer die Inkassos brav bezahlt..
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Es handelt sich mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit bei den 80 € um die Inkassogebühren

Ergo : Widerspruch komplett und begründugslos

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#10
 Von 
freudeamfahren81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die guten Links, ok wenn ich widerspreche, und die klagen, werde ich vor gericht gerufen, wegen Stellungsnahme? ich meine dass ist so ein Stress!
Und was ist wenn ich verliere? und der anwahlt der gegenseite mir eine dicke rechnung schickt? also termin gebühr, fahrtkosten (die anwahltkanzlei ist 300km weit von hier, und der im Mahnbescheid gewähltes Gericht bei eventuellen Prozes ist hier in NRW)

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

quote:
danke für die guten Links, ok wenn ich widerspreche, und die klagen, werde ich vor gericht gerufen, wegen Stellungsnahme? ich meine dass ist so ein Stress!

Sehr unwahrscheinlich. Soviel Stress machen sie Richter auch nicht. Sie werden voraussichtlich dann ein schriftliches Verfahren anordnen. Ist schneller, geht rein auf dem Postweg.

quote:
Und was ist wenn ich verliere? und der anwahlt der gegenseite mir eine dicke rechnung schickt?

Der darf ausschließlich nach RVG abrechnen. Zusammen mit Gerichtskosten würde das im unwahrscheinlichen Fall, dass du verlierst, würde das zusätzlich ca. rund 100€ bedeuten. Ein teil der Kosten für den Mahnbescheid müssen dann beispielsweise angerechnet werden. Kann man bei diversen Kostenrechnern im Internet einsehen.

Wegen Fahrtkosten und Termingebühr siehe meinen Hinweis auf ein schriftliches Verfahren. Das Gericht für den Prozess ist soweit allerdings IMMER dasjenige des Verbrauchers, also das Amtsgericht bei dir vor Ort.

Natürlich ist es ein Restrisiko, dass man tatsächlich vor Gericht unterliegt. Es kommt immer auch etwas auf den Richter an.

Dass die dir geschrieben haben, ein Inkasso einschalten zu wollen, heißt aber nicht, dass du zwei Monate später, nachdem sich eines ohne Vorwarnung per Mahnbescheid meldet, auch bezahlen musst. Einfach die Wahrheit sagen und die lautet, dass du vor dem Mahnbescheid nie irgendeinen Brief zu Gesicht bekommen hast und dass damit das Inkassobüro deiner Meinung nach erst 1-2 Monate nach vollständiger Bezahlung des Gläubigers eingeschaltet wurde. Da aber schon alles bezahlt war, stellt diese Forderung aus dem Mahnbescheid nicht erstattungsfähige Kosten dar.
Wenn du dir unsicher bist, gehst zu einem Anwalt, aber viel was anderes wird er voraussichtlich auch nicht sagen...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit das dies vor Gericht geht ist meiner meinung nach so gering wie die Wahl Westerwelles zum neuen CSU Vorsitzenden

ERGO Widerspruch gegenüber dem Mahnbescheid und diesen Widerspruch nicht zurückziehen auch wenn die Gegenpartei in einem weiteren Schreiben darum "bittet"

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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