7 Jahre Insolvenz

6. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
connorsjohn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
7 Jahre Insolvenz

Hallo Leute,
ich habe vor ab April für 8 Jahre aus Deutschland ausreisen. Kann ich in der Zeit Insolvenz anmelden, das die einfach in meiner Abwesenheit läuft?...und wie gehe ich vor?
Vielen Dank für eine verständliche Antwort.
Gruß
connorsjohn

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Verboten ist das nicht, aber unrealistisch.

Denn: wie wollen Sie vom Ausland aus Ihren Obliegenheitspflichten (bitte mal googeln) nachkommen?

Für jeden Gläubiger eine Steilvorlage für eine Versagung der RSB...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn in Deutschland ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll, dann muss auch der Wohnsitz in Deutschland sein. Den Beitrag des TS habe ich so verstanden, dass er erst ausreisen will und dann das Insolvenzverfahren beantragt werden soll. Das wird nicht gehen.

Es wäre zwar grundsätzlich möglich, das Insolvenzverfahren einzuleiten, so lange man noch in Deutschland wohnt und bis zur Eröffnung auch in Deutschland zu bleiben und erst dann auszureisen. Dadurch schafft man sich aber eine Vielzahl von Problemen. Die Pflichten, die ein Schuldner hat, bleiben ja. Und da gibt es immens viele Steine über die man stolpern kann.

Ob ein Insolvenzverfahren daher mit der erhofften RSB endet, erscheint dann fraglich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wenn in Deutschland ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll, dann muss auch der Wohnsitz in Deutschland sein.

Das wäre mir neu. Gibt es da eine Rechtsgrundlage zu? Eigentlich muss doch nur eine ladungsfähige Anschrift existieren?



Zitat (von Eidechse):
Die Pflichten, die ein Schuldner hat, bleiben ja. Und da gibt es immens viele Steine über die man stolpern kann.

Ja, ganz einfach wird es nicht. Aber wenn man nichts schleifen lässt, ist das durchaus zu stemmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre mir neu. Gibt es da eine Rechtsgrundlage zu? Eigentlich muss doch nur eine ladungsfähige Anschrift existieren?


Sie sind ja lustig. Wollen von mir eine Rechtsgrundlage und hauen dann selbst eine Behauptung, auch wenn diese in eine Frage gekleidet ist, raus, ohne eine solche Rechtsgrundlage zu nennen.

Also das ganze nennt sich internationale Zuständigkeit und bei Mitgliedsstaaten der EU (Ausnahme Dänemark) ergibt sich das aus Art. 3 EuInsVO . Danach ist maßgeblich für die internationale Zuständigkeit der Ort, wo der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Bei Verbrauchern wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass dies der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist. Ist der nicht in Deutschland, dann sind deutsche Gerichte nicht zuständig für ein Insolvenzverfahren.

Für alle nicht EU-Mitgliedsstaaten richtet sich die Zuständigkeit nach der örtlichen Zuständigkeit. Aber auch über diese würde man dazu gelangen, dass für ein in Deutschland durchzuführendes Insolvenzverfahren der Wohnsitz auch in Deutschland sein muss. § 3 Abs. 1 InsO verweist auf den allgemeinen Gerichtsstand. Bei natürlichen Personen ist dies gemäß § 13 ZPO der Wohnsitz. Der bestimmt sich wiederum nach § 7 Abs. 1 BGB nach dem Ort, wo sich eine Person ständig niederlässt.

Da der TS aus Deutschland ausreisen will für 8 Jahre, hört sich das für mich doch sehr danach an, dass erstmal alle Zelte in Deutschland abgebrochen werden sollen und er sich also erstmal 8 Jahre im Ausland aufhalten will.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Da der TS aus Deutschland ausreisen will für 8 Jahre, hört sich das für mich doch sehr danach an, dass erstmal alle Zelte in Deutschland abgebrochen werden sollen und er sich also erstmal 8 Jahre im Ausland aufhalten will.


Und das Insolvenzgericht und vor allem IV/TH möchte ich sehen, das/der dies akzeptiert...

Und: wer auswandern möchte, sollte eigentlich über die hierfür notwendigen Mittel verfügen ;)

-- Editiert von tapeking am 09.01.2019 05:52

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Noch ein anderer Aspekt: jemand macht hier Schulden, haut dann ab, um wieder zu kommen, wenn sich das zu Lasten der Gläubiger erledigt hat. Einerlei, was er im Ausland verdient, ein Zugriff letztlich nicht möglich ist. Der Staatsanwalt nennt so was Betrug, und da kein Wohnsitz in Deutschland ist da ein Haftbefehl angesagt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
connorsjohn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Die Pflichten, die ein Schuldner hat, bleiben ja. Und da gibt es immens viele Steine über die man stolpern kann.


...man hat mir erzählt, das nach 7 Jahren Abwesenheit (Abmeldung) aus Deutschland verfallen fast alle Schulden und das das oft praktiziert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
...man hat mir erzählt, das nach 7 Jahren Abwesenheit (Abmeldung) aus Deutschland verfallen fast alle Schulden und das das oft praktiziert wird.


Da hat man Ihnen aber ein schönes Märchen erzählt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Staatsanwalt nennt so was Betrug,

Nö, der wird sich hüten so was zu behaupten.



Zitat (von tapeking):
Und das Insolvenzgericht und vor allem IV/TH möchte ich sehen, das/der dies akzeptiert.

Kommt wohl auf die Situation an.
Bei einem Kollegen hat es funktioniert. Der ist dauernd auf Auslandsmontage gewesen. Hatte keinen Wohnsitz hier in D, aber ladungsfähige Anschrift. Und immer schön brav alle Verpflichtungen (Verdienstbescheinigungen abgegeben, pfändbares abgeführt, ...) erfüllt.



Zitat (von connorsjohn):
...man hat mir erzählt, das nach 7 Jahren Abwesenheit (Abmeldung) aus Deutschland verfallen fast alle Schulden und das das oft praktiziert wird.

Da hat man aber richtig Unfug erzählt.

Wenn der Schuldner sich ins Ausland abgesetzt hat und der Gläubiger das erfährt, scheuen viele den Aufwand die Schulden per Gericht titulieren zu lassen. Diese wären dann durchaus nach 3-4 Jahren verjährt.
Aber nicht jeder Gläubiger gibt auf. Und nicht alle Schulden sind nach 3-4 Jahren verjährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

"Aber nicht jeder Gläubiger gibt auf. Und nicht alle Schulden sind nach 3-4 Jahren verjährt."

Und bei der Wiedereinreise macht es dann vielleicht (oder hoffentlich?) "klick" :grins:

-- Editiert von tapeking am 12.01.2019 07:21

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen