Hallo liebe Gemeinde,
ich habe 2850 € netto, davon sollen jetzt 1250 € an den Insolvenzverwalter gehen. Nach Abzug Fixkosten wie Miete und KK bleiben mir nur ca. 800 € übrig und dies in München, da bin ich Sozialfall, ist dies rechtens ?
800 € nach Abzug Fixkosten ok ?
29. Februar 2016
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Frage vom 29. Februar 2016 | 12:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
800 € nach Abzug Fixkosten ok ?
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#1
Antwort vom 29. Februar 2016 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
In einem Hochmietgebiet wie München kann das verbleibende Einkommen in der Tat Sozialfallniveau annehmen. Das ergibt sich aus der bundesweiten Vereinheitlichung der Pfändungstabelle.
Auf der anderen Seite sind Sie nicht mal in der Nähe. Wenn Sie Single sind wäre Sozialhilfeniveau eher 800 € vor Abzug der Fixkosten (bzw. genauer: 399 € nach Abzug der Miete).
So gesehen scheint dies richtig solange Sie keine Unterhaltspflichten treffen.
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