Hallo,
Ich befinde in in der Privatinsolvenz.
Nun hat mir mein AG 191€ Zu viel lohn ausbezahlt, und dies auch auf der Abrechnung falsch aufgeführt.
Nun bekommt der Insolvenzverwalter das zuviel ausgezahlte Geld, da dies in der Pfändungshöhe liegt.
Mein AG verweigert allerdings eine Sofortige Korrektur der Abrechnung, und Teilte mit das die 191€ im Nächsten Monat von Lohn abzogen werden.
Verstehe ich das nun richtig?
Das zuviel ausgezahlte Geld geht in die Insolvenz, trotz eine Falschen Abbrechung.
Da ich im erst im Nächten Monat eine Korrektur erhalten, habe ich also ein Doppeltes Loch.
Kurz gesagt, das gelt was Fälschlicherweise in die Insolvenz geht sehe ich nicht wieder, und trage die Korrektur des AG.
-- Editiert von Darkwolf9 am 04.08.2020 13:40
AG Zahlt zu viel aus.
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Damit bist du ein kleines Stückchen mehr von deinen Schulden los.
Teile deinem AG doch mit, dass er nichts korrigieren soll im nächsten Monat.
Der AG korrigiert den Betrag erst im nächsten Monat, das heißt das mir hier 191 Fehlern.
Die Normalerweise in der Pfändungsfreigezne liegen.
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ZitatDer AG korrigiert den Betrag erst im nächsten Monat, :
Wo ist das Problem?ZitatTeile deinem AG doch mit, dass er nichts korrigieren soll im nächsten Monat. :
Das zu viel gezahlte Geld ist weg, und wird im nächsten Monat ebenso Fehlen, die 191€ wären im nächsten Monat in der Pfändungsfrei grenze.
Dadurch das das Geld aber abgeführt wurde ist es diesen Monat weg.
Und nächsten Monat zieht der Ag das Geld von Lohn ab.
Fakt: Das Geld ist 2 mahl weg, und fehlt im nächsten Monat.
durch die Falsche Abbrechung wurde es als Pfändung angerechnet. (Fehlerhinweise)
Der Ag möchte auch nicht das ich das zuviel gezahlte Geld ihm wieder zurückgebe.
Zudem wird die Lohnabrechnung für diesen Monat nicht Korrigiert.
Die Falsche Abbrechung ist Berechnungsgrundlage für den Pfändungs Betrag.
Ad die Abbrechung allerdings fehlerhaft ist, wird auch fehlerhafter weise zu viel Geld abgeführt.
Der AG schenkt mir die 191€ ja nicht so einfach.
-- Editiert von Darkwolf9 am 04.08.2020 17:55
Dafür hast du 191 EUR weniger Schuldden und bist früher schuldenfrei.
Naja, früher schuldenfrei wohl nicht. Ich nehme an der Plan des TE war es die Insolvenz zu überstehen und dann quasi bei 0 anzufangen.
Wahrscheinlich sind die Schulden so groß, dass er die sowieso nicht abbezahlen kann. Es bringt ihm also persönlich nicht viel, wenn die 191 Euro jetzt an die Gläubiger gehen und nicht an ihn.
Das der Ärger darüber nicht unbedingt alturistisch ist, mag sein. Aber von einem differenzierten Standpunkt aus ist es halt auch zu verstehen. Nur ändern kann man wahrscheinlich nicht viel außer eben einen Monat lang mit noch weniger auszukommen.
-- Editiert von palino am 06.08.2020 09:17
Hat man denn diese Thematik mal mit dem Insolvenzverwalter besprochen? Evtl. hat er dafür eine Lösungsmöglichkeit, sofern er erstmal von der Problematik weiß.
Hallo,
mal grundsätzlich: Darf denn ein Arbeitgeber überhaupt mit - solchen, nicht selbst generierten - Schulden aufrechnen?
Ich glaube aber ich würde auf eine Korrektur der Abrechnung bestehen. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf den richtigen Betrag.
Und mal extremer gedacht, was wäre wenn nicht nur 191 Euro zu viel abgerechnet worden wären, sondern beispielsweise der hundertfache Betrag (Komma vergessen)? Müsste der TS dann die nächsten 99 Monate ohne Lohnzahlung arbeiten?
Stefan
-- Editiert von reckoner am 10.08.2020 11:36
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