Ich habe vor meinen Arbeitgeber innerhalb der Wohlverhaltensperiode zu wechseln.
Hier würde mir ein Dienstwagen mit Eigennutzung zustehen.
Bei der Berechnung wird ja der 1%-Wert des Wagens auf den Bruttolohn aufgeschlagen und dann am Ende - nach Abzug der Pfändung - wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Bei dieser Firma wird nun aber von jedem Mitarbeiter eine Pauschale von ca. 35€ für die Privatnutzung bezahlt. Somit verringert sich aus meiner Sicht der geldwerte Vorteil ja auch um 35€, also müssten am Ende z.B. statt 250€ für das Fahrzeug nur noch 215€ geldwerter Vorteil abgezogen werden oder habe ich da einen Fehler in meiner Rechnung/Logik? Sonst wäre dies ja eine doppelte Belastung.
Abrechnung Fahrzeug mit Privatnutzung
15. Dezember 2020
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Frage vom 15. Dezember 2020 | 10:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Fahrzeug mit Privatnutzung
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 16:14
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 6x hilfreich)
Der geldwerte Vorteil verringert sich um den Eigenbeitrag, das ist richtig.
Und jetzt?
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