Absicherung gegen Schuldner

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Absicherung gegen Schuldner


Ich sehe einem gerichtlichen Titel mit einer höheren Summe entgegen, die ich natürlich auch erhalten will.
Nun hege ich die berechtigte Sorge, dass sich der Schuldner der Zahlung mit aller Macht und üblen Tricks entziehen will.

Meine Frage, was hat er für Möglichkeiten, die Zahlung zu verzögern oder ganz zu verhindern und wie kann ich dem vorbeugen?

Der Schuldner besitzt ein Haus, welches ihm gehört und abbezahlt ist und er ist selbständig. Er ist für 2 Kinder unterhaltspfichtig. Gibt es für ihn trotzdem Möglichkeiten, sich der Zahlung zu entziehen?

Was passiert, wenn er das Haus bis zur Rechtsgültigekeit des Urteils für einen symbolischen Preis an einen Freund verkauft?

Kann er sich durch Privatinsolvenz der Zahlung entziehen?

Was muss ich tun, wenn ich den Titel bekomme?
Wende ich mich zuerst an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder besser gleich an einen Anwalt für Vollstreckungsrecht?


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Gibt es für ihn trotzdem Möglichkeiten, sich der Zahlung zu entziehen?

Das Einkommen kann schnell mal unter die Pfändungsfreigrenze rutschen, gerade bei Selbständigen.
Das Haus kann er verkaufen, das Geld dafür verprassen wie es ihm beliebt.
Ein Insolvenzverfahrem bereinigt die Finanzanlage auch wieder.



Zitat (von Salea):
Wende ich mich zuerst an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder besser gleich an einen Anwalt für Vollstreckungsrecht?

Wenn man sich mit der Sache nicht auskennt, wäre ein erfahrener Anwalt ratsam. Der kennt auch die Kniffer der Schuldner und kann da den einen oder anderen Rigel vorschieben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Zahlung verzögern kann der Unterlegene immer. Ganz einfach dadurch, dass er nicht zahlt.
Ansonsten gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die Pfändung von Arbeitseinkommen eines Selbständigen ist möglich und machbar, aber nicht ganz so einfach wie bei einem normalen Arbeitnehmer. Ist das gewollt, würde ich einen Anwalt einschalten.
Die Sachpfändung vor Ort durch einen Gerichtsvollzieher bietet keine besonderen Schwierigkeiten, die kann man selber beauftragen.
Das Haus zu einem Schleuderpreis verkaufen kann er natürlich, ob vor oder nach Rechtskraft des Urteils. Aber dann ist er das Haus auch los. Vor dem Urteil kann man dagegen nichts machen.
Auch mit der Insolvenz kann man sich alter Schulden oftmals entledigen. Voraussetzung ist aber die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die auch vom Insolvenzgericht geprüft wird. Nur weil man Schulden hat (die aber bezahlt werden könnten) wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Auch dagegen kann man so gut wie nichts machen.
Wenn man befürchtet, dass der Gegner sich mit aller Macht der Zahlung entziehen will, würde ich nach der ersten Zahlungsaufforderung nach dem Urteil einen Anwalt einschalten.

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#3
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Haus kann er verkaufen, das Geld dafür verprassen wie es ihm beliebt.


Kann er in einem laufenden Verfahren sein Haus verkaufen, obwohl klar ist, dass das Verfahren mit einem Titel endet?
Und falls ja, kann das dann nicht angefochten werden wegen Vermögensverschiebung?
Sorry, ich bin kompletter Laie und habe die juristischen Fachbegriffe nicht drauf.

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#4
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Die Zahlung verzögern kann der Unterlegene immer. Ganz einfach dadurch, dass er nicht zahlt.
Ansonsten gibt es mehrere Möglichkeiten.


Das habe ich befürchtet. Welchen Sinn macht dann aber ein Titel? :???: Es muss doch handhabbare Möglichkeiten geben, das Geld was einem zusteht, auch wirklich zu bekommen.

Zitat (von salkavalka):
Das Haus zu einem Schleuderpreis verkaufen kann er natürlich, ob vor oder nach Rechtskraft des Urteils. Aber dann ist er das Haus auch los.


Falls er das Haus deutlich unter Wert verkauft (und wir reden hier von einem Zweifamilienhaus in bester Wohnlage mit einem Mindestwert von 400000 €) dann muss das Geld ja irgendwo sein und kann wiederum zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Wie bekomme ich die Information, ob er noch Eigentümer ist? Kann ich das Grundbuch einsehen?

Zitat (von salkavalka):
Wenn man befürchtet, dass der Gegner sich mit aller Macht der Zahlung entziehen will, würde ich nach der ersten Zahlungsaufforderung nach dem Urteil einen Anwalt einschalten.


Das werde ich tun, Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Salea):
Es muss doch handhabbare Möglichkeiten geben, das Geld was einem zusteht, auch wirklich zu bekommen.

Gibt es ja. Nur gibt es auch legale Schlupflöcher für den Schuldner.



Zitat (von Salea):
Kann er in einem laufenden Verfahren sein Haus verkaufen, obwohl klar ist, dass das Verfahren mit einem Titel endet?

1. Jeder ist unschuldig bis zur Verurteilung und darf auch entsprechend verfahren.
2. Wenn das so klar wäre, brüchte es kein verfahren sondenr man bekäme den Titel direkt.



Zitat (von Salea):
dann muss das Geld ja irgendwo sein

Klar, irgendwo wird es schon sein. Nur zum pfänden nützt das "irgendwo" nichts, da muss der Gläubiger schon genau sagen was beim Schuldner gepfändet werden soll.



Zitat (von Salea):
und kann wiederum zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Wenn er das möchte, kann er es einsetzen. Wenn nicht, dann wird man pfänden müssen.



Zitat (von Salea):
Wie bekomme ich die Information, ob er noch Eigentümer ist? Kann ich das Grundbuch einsehen?

Ja, kann man.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Da du ja Immobilienbesitz vermutest, würde ich den Schuldner nicht erst vorwarnen oder mich mit Kinkerlitzchen aufhalten, sondern sobald der Titel da ist
1) mit dem Titel einen aktuellen Grundbuchauszug besorgen (evtl. kann das der Anwalt auch direkt und schneller machen als du)
2) mit dem Rechtsanwalt darüber sprechen, ob (z.B. in Anbetracht bestehender Voreintragungen) der Eintrag einer Zangssicherungshypothek sinnvoll ist
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangshypothek
http://wirtschaftsthemen.net/finanzen/finanzierung/zwangssicherungshypothek-was-ist-wirklich-dran/004188.html

Mit etwas Glück kannst du evtl. zuvor noch über die Gemeinde/Grundsteuerstelle in Erfahrung bringen, ob der Schuldner tatsächlich noch Eigentümer = Zahlungspflichtiger für die Grundsteuer ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Lolle!

Genau das werde ich machen.
Unter dem Aspekt der Kosten: Wie unterscheiden sich Anwalt und Gerichtsvollzieher bei den Kosten? Ist das identisch oder kostet ein Anwalt deutlich mehr?

Ich weiß, dass er Eigentümer ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die GVZ-Kosten fallen bei der Beitreibung immer an.
Anwaltskosten zusätzlich - der Anwalt nimmt dir halt Arbeit ab, die du möglicherweise gar nicht zu leisten imstande bist

zu den Kosten z.B. hier
http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html
Vorsicht - diese Seite ist nicht die offizielle Seite für das gerichtliche Mahnverfahren - sondern ein Servicedienstleister!!! - bietet aber relativ gute Infos

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
Salea
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Lolle!
Hab mir die Gebührentabelle durchgelesen. Die Kosten sind ja übersichtlich. Wenn ich das richtig verstehe, sind die Kosten unabhängig vom Streitwert gleich?

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