Sehr geehrtes Forum,
ich hätte einige Fragen zur folgenden rein theoretischen Situation:
Ein Stromanbieter meldet Insolvenz an.
Ein Kunde hatte bis ca. 6 Wochen vor der Insolvenz einen Vertrag, der normal nach einem Jahr beendet wurde.
Die entsprechende Endabrechnung wurde ca. 3 Wochen vor der Insolvenz erstellt, jedoch nicht mit der vom Anbieter aktiv abgefragten Verbrauchsmenge sondern mit einer höheren Menge (dem zum Vertragsbeginn genannten Schätzwert (ungenau, da Neubezug)).
Bei korrekter Abrechnung wären ca. 150 € Rückzahlung fällig, bei der falschen Abrechnung ca. 3 €. Die 3 € werden auch ausgezahlt.
Jede Kommunikation betreffend einer Rechnungskorrektur wird ignoriert, bis die Insolvenz eintritt.
Letztendlich scheint es so als hätte der Anbieter hier eine falsche Abrechnung erstellt, um der bereits zu dem Zeitpunkt drohenden Insolvenz zu entgehen oder sie zu verzögern.
Wie ist dieses Verhalten rechtlich zu bewerten?
Sollte der Kunde, neben dem Eintrag in die Insolvenztabelle, noch etwas tun?
Vielen Dank für die Antworten!
Absichtlich überhöhte Rechnungsstellung kurz vor einer Insolvenz eines Stromanbieters
18. Juni 2019
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Frage vom 18. Juni 2019 | 09:16
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
Absichtlich überhöhte Rechnungsstellung kurz vor einer Insolvenz eines Stromanbieters
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