Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die Absonderung gem. §§ 49 ff. InsO
und Aufrechnung gem. §§ 94 ff InsO
trotz Massearmut greift?
Ich habe schon in diverser Literatur gesucht und nichts entsprechendes gefunden. Dort findet lediglich Erwähnung, dass die Aussonderung von der Massearmut nicht tangiert wird.
Wenn jemand die Antwort kennt, wäre ich wirklich um eine kurze Stellungnahme dankbar!
Grüße,
A-M-S
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Absonderung/Aufrechnung trotz Massearmut
1. Dezember 2010
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Frage vom 1. Dezember 2010 | 13:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Absonderung/Aufrechnung trotz Massearmut
#1
Antwort vom 2. Dezember 2010 | 11:15
Von
Status: Schlichter (7016 Beiträge, 3936x hilfreich)
Absonderungsrechte sind trotz Massearmut zu beachten (vgl. Ries in Uhlenbruck, InsO, 13.Aufl. 2010, § 210 Rn. 19).
Bei Massearmut werden die §§ 95 ff. InsO
im Hinblick auf die Aufrechnungsbefugnis analog angewendet, anstelle des Zeitpunkts der Insolvenzeröffnung kommt es auf den Zugang der Masseunzulänglichkeitsanzeige bei Gericht an (vgl. Ries in Uhlenbruck, InsO, 13.Aufl. 2010, § 208 Rn. 22).
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