Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mein Stichtag für die Frist zur Anhörung des Treuhänders und aller Insolvenzgläubiger war vor zwei Tagen. Da ich verständlicherweise sehr ungeduldig bin, habe ich heute beim Amtsgericht angerufen, um mich nach dem weiteren Verfahrensablauf und dem Stand meiner Restschuldbefreiung zu erkundigen.
Leider teilte mir die freundliche Dame am Telefon des Amtsgerichts mit, dass aufgrund einer Systemumstellung und Personalmangels mit einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Jahr gerechnet werden müsse.
Diese Nachricht hat mich sehr beunruhigt, da ich das Verfahren gerne abschließen und eine neue Arbeitsstelle antreten möchte, ohne weiterhin mit diesem Thema konfrontiert zu sein.
Daher meine Fragen:
Gibt es Möglichkeiten, um den Prozess zu beschleunigen oder zumindest eine verbindliche Auskunft über den Stand des Verfahrens zu erhalten?
Wie verhält es sich mit den Schufa-Einträgen? Werden diese erst nach der Bearbeitung durch das Amtsgericht, also möglicherweise erst in einem Jahr, gelöscht oder theoretisch rückwirkend ab dem Stichtag der Anhörung?
Ich habe bereits versucht, meinen Insolvenzverwalter und meine ehemalige Schuldnerberatungsstelle zu kontaktieren, jedoch ohne Erfolg. Daher hoffe ich, hier im Forum Antworten auf meine Fragen zu finden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Amtsgericht benötigt vielleicht ein Jahr zur Bearbeitung der Restschuldbefreiung?! Schufaeinträge?
6. März 2025
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Frage vom 6. März 2025 | 10:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsgericht benötigt vielleicht ein Jahr zur Bearbeitung der Restschuldbefreiung?! Schufaeinträge?
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#1
Antwort vom 6. März 2025 | 13:30
Von
Status: Unbeschreiblich (36580 Beiträge, 6170x hilfreich)
Das kann auch schneller gehen, aber die Dame und andere wissen es heute und morgen nicht besser.Zitatmit einer Bearbeitungszeit von bis zu einem Jahr gerechnet werden müsse. :
Es ist nicht zwingend, dass ein neuer AG deine Insolvenz detailliert wissen will. Falls doch, kann man mitteilen, dass die RSB *läuft*.Zitatda ich das Verfahren gerne abschließen und eine neue Arbeitsstelle antreten möchte, :
zu 1: Mir sind keine Behörden-Prozess-Beschleuniger bekannt, und die Dame wird nichts Falsches mitgeteilt haben.
zu 2: https://www.schufa.de/newsroom/schufa/neue-schufa-speicherfrist-100-tage-regelung
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