Androhung Pfändung in Insolvenz

24. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
moggel112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 28x hilfreich)
Androhung Pfändung in Insolvenz

Hallo, ich bin in der Privatinsolvens, diese läuft am 31.10.2016 aus.Und nun der Schock, in der Liste der Gläubiger ist auch ***** mit 456 Euro enthalten.Ich habe die ganze Zeit von denen während der Inso nichts gehört, heute ein Brief von *** Inkasso mit ca. 910 Euro Forderung der Firma *****.Die verlangen die 910 innerhalb von 14 Tagen, ansonsten Lohnpfändung.Ist das rechtens?Da hätte ich doch keine Inso anstreben brauchen, wenn jetzt alles von vorn losgeht?Lg

-- Editier von moggel112 am 24.09.2016 10:29

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist also eine Insolvenzforderung.
Ich würde das Inkasso freundlich darauf hinweisen, dass es in der Insolvenz ein Pfändungsverbot gibt und dass nach erteilter Restschuldbefreiung dann gerne der entwertete Titel ausgehändigt werden soll (sollte man nach erteilter RSB übrigens bei allen Gläubigern anfordern, soweit sie Titel haben).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen