Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Habnix76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Neuverschuldung in der Eröffnungsphase

Hallo!

Ich bin Neu hier und habe ein Problem!

Meine Frau ist in die Privatinsolvenz gegangen und das Verfahren ist auch schon Eröffnet.

Mein Problem ist :

Kurze Vorgeschicht : Wir haben 1 Jahr vor der Insolvenz uns Töpfe von der Firma AMC auf Raten gekauft! Nun da meine Frau in Insolvenz gegangen ist, ist die Firma in den Antrag als Glaubiger auf genommen worden.

Nun hat uns der Treuhändler angeschrieben das wir die Töpfe sofort an AMC zurück schicken sollen. Das haben wir auch umgehend gemacht ( Doch meine Frau hat den abschnitt verlegt )! und da liegt jetzt das Problem ! Die Firma AMC behauptet Sie haben die Töpfe nie erhalten. Ihr Treuhändler sagte jetzt zu meiner Frau das das jetzt ihr Problem sei, da es eine Neuverschuldung wäre und wir jetzt ein Strafverfahren von der Firma AMC zu erwarten hätten!

Kann dieses eigentlich angehen ? Ist dieses Rechtens wenn ein Gläubiger in das Verfahren mit aufgenommen worden ist, sind das dann wirklich Neue Schulden ?? Und haben wir jetzt ein Strafverfahren zu erwarten sowohl wir die Töpfe zurück geschickt haben ??

Kann mir jemand darauf Bitte eine Antwort geben !!!!????

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Wurden die Töpfe unter Eigentumsvorbehalt geliefert (Töpfe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AMC)?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wann und bei wem (z.B. Hermes, DHL o.ä.) wurden die Töpfe zum Versand aufgegeben?
Selbst dann, wenn die Nachforschung etwas zeit- und kostenintensiv sein sollte, lohnt sich mit Sicherheit der Aufwand. Die Paket-, Absender- und Empfängerdaten sind höchstwahrscheinlich in den Archiven noch gespeichert.
Sobald Sie die Kopien in den Händen halten, können Sie Ihre Aussage auch beweisen. Ansonsten sind die Chancen eher nicht gut.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Eigentlich sollte es kein Problem sein den Versand zu belegen. Vom deinem Postamt zum Postamt des Empfänger sind nur ein bestimmt Anzahl von Paketen gegangen, nur eine noch geringere Anzahl hatte dein Gewicht.

quote:
Und haben wir jetzt ein Strafverfahren zu erwarten sowohl wir die Töpfe zurück geschickt haben ??


Du hast bestellt ohne zahlen zu können und die ohne Beleg "nichts" zurückgeschickt. Das kann git ein strafverfahren geben.

Wenn man schon seinen Schulden wieder loswerden kann, sollte man sich doch etwas Mühe geben.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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