Hallo zusammen,
Kurz und knapp gefragt:
Ändert sich mein Freibetrag wenn ich meine Lebenspartnerin heirate? Ja Liebe ist im Spiel!!!
Aktuell verdient sie rund 2500€ netto und ich nach Pfändung 1400€ netto.
Wir wohnen gemeinsam in einer Wohnung.
Ich konnte in keinem Ratgeber genau rauslesen ob sich dadurch in Bezug auf Unterhaltspflicht was verändert.
Ich habe verschiedene Punkte gelesen, einerseits ja mein Freibetrag steigt und anderer Seite nein - da sie selbst genug verdient. Gleichzeitig kann der Insolvenzverwalter auch noch nein sagen.
Welche Grundlage gilt nun?
Vorab euch vielen Dank
Grüße
-- Editiert von Wizzler am 27.11.2020 01:51
Anpassung Freibetrag durch Heirat
27. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2020 | 01:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anpassung Freibetrag durch Heirat
#1
Antwort vom 27. November 2020 | 06:41
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Zunächst erhöht sich der Freibetrag durch die Heirat, weil Ehegatten grundsätzlich untereinander unterhaltsverpflichtet sind. Allerdings sind Sie auch verpflichtet, dem Insolvenzverwalter über die Einkünfte Ihrer dann Ehefrau Auskunft zu erteilen. Bei den Einkommensverhältnissen wird der Insolvenzverwalter dann einen Antrag auf Nichtberücksichtigung der Ehefrau stellen, der meiner Erfahrung nach auch bei Gericht durchgehen wird.
-- Editiert von Eidechse am 27.11.2020 06:42
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