Antrag Amtsgericht -> Akteneinsicht

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Antrag Amtsgericht -> Akteneinsicht

Hallo,

eine Frage, darf ich bzw. habe ich das Recht, eine Akteneinsicht beim gericht zu beantragen, was der Insolvenzverwalter bisher getan hat, was wie wo welche gelder verteilt worden sind?

hat so etwas erfolg?

mit geht es darum das aus meiner unternehmer zeit, 6 Monate einnahmen "fehlen", welche nirgends deklariert sind, in den unterlagen, welche ich bisher habe.
von daher, möchte ich dieses einmal überprüfen lassen.


und ja, es ist frust, da mir mein insolvenzverwalter das leben mehr als schwer macht.

vielen dank

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Eigentlich hast du mit "deinem Unternehmen" nichts mehr zu tun. Der Insolvenzverwalter handelt für die Gläubiger.
Von dem Geld das reinkommt, zahlt er SICH, dann das Finanzamt und die Banken und danach ........

Welche Akten soll das Amtsgericht haben, die liegen beim Insolvenzverwalter

Uwe

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Grundsätzlich hat man als Insolvenzschuldner zwar bei berechtigten Interesse auch ein Einsichtsrecht in die Gerichtsakte, nur wird es im geschilderten Fall nichts bringen. Das Gericht hat nämlich keine Buchführungsunterlagen. Dort werden in der Gerichtsakte nach der Insolvenzeröffnung im Wesentlichen die Berichte des Insolvenzverwalter sowie die Insolvenztabelle geführt.

quote:
mit geht es darum das aus meiner unternehmer zeit, 6 Monate einnahmen "fehlen",


Wann war denn diese Unternehmerzeit? Vor oder nach der Insolvenzeröffnung?

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#3
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Wann war denn diese Unternehmerzeit? Vor oder nach der Insolvenzeröffnung?

Davor.

Mir ist klar, das das Gericht keine Buchführungsunterlagen hat, NUR, das unternehmen wurde 4 Monate weiter geführt, die kunden hatten Dienstleistungen erhalten, wofür sie keine rechnungen gestellt bekommen haben, aber meine rechnungen liefen auf.

die insolvenzverwalterin, war in dieser zeit treuhänderisch eingesetzt worden, und danach erst als insolvenzverwalter.

von daher, möchte ich prüfen lassen, ob ihr hier, eine mitschuld, an der höhe der mir aufgetragenen last vorliegt.

es geht nur darum um endlich mein gewissen zu beruhigen,
denn es handelt sich hier nicht um peanuts.

laut dem mir vorliegendem gutachten, inkl. offenen forderungen mir gegenüber, fehlen mir die einnahmen, aus der zeit, wie sie als treuhänderin tätig war.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
die insolvenzverwalterin, war in dieser zeit treuhänderisch eingesetzt worden, und danach erst als insolvenzverwalter.


Dann wäre jede Verfehlung ihrerseits in der "Treuhänderisch Zeit"
mit ihr als Insolvenzverwalter abzuwickeln.

Mir ist unklar was du willst, bist du privat on der Haftung, dann würde ich schnell eine Privat-Insolvenz durchzuziehen und mit dem Mist abschließen.

Selbst wenn du ihr was nachweisen kannst, gibt es für dich keine Kohle. Und einen guten Ruf verlieren kannst du auch nicht mehr.

Die wird dir keine Unterlagen herausgeben die nachweisen das ein Fehler gemacht wurde.

Uwe





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#5
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke Uwe,

ich befinde mich seid 3 jahren in der Insolvenz,
es ist einfach der kopf, der nicht frei wird,
ich weiß das ich selber daran schuld bin,
warum wieso steht nicht zur Debatte,

es ist nur einfach so, das der kopf nicht los lassen kann,
einem selber wird das leben mehr als schwer gemacht, angefangen von einer Wohnung (die ich nun habe, aber man will die kaution) bis hin zu jedem pups.

anderer seits, wäre es nichts zur Insolvenz gekommen,
wenn in der zeit als Treuhänder, richtig gearbeitet worden wäre.
was auch die ex angestellten gesagt haben, und man ja seine Zahlen im Kopf hat.

Wie kann es sein, das eine Treuhänderin/Insolvenzverwalterin das Unternehmen verkauft an einen Auktionator, welcher der Schwager ist ... alles dinge ... egal der Kopf eben.



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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn du meinst das etwas kriminelles gelaufen ist erstatte Anzeige beim Staatsanwalt.

Es war dein Unternehmen, das du nicht kontrolliert hast als ein Treuhänder aktiv war, jetzt wird es zu schwer sein irgendwas zu beweisen. Ich würde mich neuen Hobby zu wenden.......

Uwe

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#7
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke Uwe,

wenn das so einfach mit den neuen Hobbys wäre,
man zwischen Mut/kraft/Hoffnung und Resignation/Aufgeben schwankt,

Strafanzeige wurde nach 2 Tagen eingestellt, mit einer bla bla Begründung.

Egal, Ich danke euch/dir.

Recht bekommt leider meistens nur der, der auch das Geld dafür hat, sich das Recht zu erkaufen.
^^^Meine Meinung, und stellt keine Beleidigung dar.

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ iceone

Aus deinen Beiträgen kann ich entnehmen, dass du den Ablauf eines Insolvenzverfahrens offensichtlich nicht ganz durchblickst. Ich vermute mal, dass deine Irritationen auch daher stammen.

quote:
die insolvenzverwalterin, war in dieser zeit treuhänderisch eingesetzt worden, und danach erst als insolvenzverwalter.


So wird es nicht gewesen sein. Die IVin war nicht als Treuhänderin eingesetzt. Nach der Stellung des Insolvenzantrages beauftragt das Insolvenzgericht einen Gutachter. Ist es ein laufender Geschäftsbetrieb, dann wird ein vorläufiger IV eingesetzt. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bereits auf den vorl. IV übertragen wurde oder ob nur ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet wurde. Bei Zustimmungsvorbehalt bleibt die Verwantwortung praktisch erstmal bei Schuldner. Für Verfügungen bedarf er aber der Zustimmung des vorl. IV. Wie war es denn nun in deinem Fall. Bitte mal in die vorliegenden Beschlüsse sehen.

quote:
Mir ist klar, das das Gericht keine Buchführungsunterlagen hat, NUR, das unternehmen wurde 4 Monate weiter geführt, die kunden hatten Dienstleistungen erhalten, wofür sie keine rechnungen gestellt bekommen haben, aber meine rechnungen liefen auf.


Sicher, dass den Kunden die erbrachten Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurden? Oder leitest du das nur daraus ab, dass Forderungen bis zur Insolvenzeröffnung aufgelaufen sind, wie z.B. ausstehende Miete?

Es würde mich schon sehr wundern, wenn der vorl. IV nicht darauf achtet, dass die Leistungen aus der Unternehmensfortführung den Kunden nicht in Rechnung gestellt werden. Im Übrigen wird im vorl. Insolvenzverfahren der Betrieb mehr oder weniger so weitergeführt wie vorher auch. Sprich der vorl. IV bedient sich der vorhandenen Mitarbeiter, die weiter wie gewohnt ihre Arbeit erbringen sollen, und auch der Inhaber oder Geschäftsführer arbeitet weiter mit. Dann hätten eigentlich diese Personen, wie im sonst laufenden Geschäftsbetrieb auch, dafür Sorge tragen müssen, dass Rechnungen geschrieben werden.

Davon unabhängig zu beurteilen ist, ob Verbindlichkeiten noch bis zur Insolvenzeröffnung auflaufen. Alles (zumnindest nach altem Recht) was während der vorl. Insolvenz an Verbindlichkeiten anfällt sind nämlich Insolvenzforderungen. Sprich solange der Vermieter nicht mit Rauswurf, der Stromversorger nicht mit dem Abstellen von Strom, Leasingunternehmen nicht mit der Abholung der Leasinggegenstände und die Lieferanten nicht mit Einstellung der Lieferungen drohen, obwohl sie von dem Insolvenzantrag wissen, wird der vorl. IV an diese Personen keine Zahlungen freigeben. Nach der alten Rechtslage mussten im vorl. Insolvenzverfahren auch im Zusammenhang mit den Leistungen des Insolventen angefallene Steuern, wie USt, nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Es waren vielmehr Insolvenzforderungen. Das hat sich jetzt aufgrund einer Gesetzesänderung geändert.

Da die Arbeitnehmer zudem für 3 Monate vor der Insolvenzeröffnung Insolvenzgeld erhalten, laufen die Löhne so oder so als Insolvenzforderungen auf. Auch wenn der vorl. IV ggf. eine sog. Vorfinanzierung durchführt.

Sollte es bei dir genau um diese Fragestellung gehen, dann wird der IVin wahrscheinlich tatsächlich kein fehlerhaftes handeln zu unterstellen sein.

quote:
anderer seits, wäre es nichts zur Insolvenz gekommen,
wenn in der zeit als Treuhänder, richtig gearbeitet worden wäre.
was auch die ex angestellten gesagt haben, und man ja seine Zahlen im Kopf hat.


Sorry, aber das halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Wie bereits oben festgestellt wird die THin wohl eher vorl. IVin gewesen sein. Und wenn es soweit ist, dass ein vorl. IV bestellt wird, dann gab es vorher schon einen Insolvenzantrag. Sprich die Zahlungsunfähigkeit war also bereits vorher da. Da wirst du wohl eininge Rechnungen oder das Finanzamt nicht gezahlt haben, sodass selbst Vollstreckungen ergebnislos verliefen und sich der jeweilige Gläubiger dann mit dem Insolvenzantrag beholfen hat.

quote:
Wie kann es sein, das eine Treuhänderin/Insolvenzverwalterin das Unternehmen verkauft an einen Auktionator, welcher der Schwager ist ... alles dinge ... egal der Kopf eben.


Die IVin hat das Unternehmen vermutilich auch nicht an den Autionator verkauft. Sie wird wohl nur die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung an ein Verwertungsunternehmen übergeben haben, dass dann diese Gegenstände ggf. im Wege einer Auktion verkauft hat. Das geschieht immer dann, wenn sich kein geeigneter Käufer für das Unternehmen im Ganzen findet, der das Unternehmen fortführt. Letzten Endes ist es Aufgabe des IV das gegenständliche Vermögen des Schuldners in Geld umzuwandeln, sprich dieses zu verwerten.

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