Guten Morgen
ich habe ein Urteil gefunden, welches erlaubt die Kosten für den Insolvenztreuhänder steuerlich abzusetzen, meine Frage ist jedoch...wie verhält es sich mit den Kosten für einen Insolvenzanwalt, welcher statt der Insolvenz einen aussergerichtlichen Schuldenvergleich ausgehandelt hat?
Der Schuldner zahlt ja in diesem Fall weit mehr als den pfändbaren Betrag, leider finde ich diesbezüglich kein Urteil...daher hoffe ich auf euer Wissen.
Liebe Grüße
Nicole