Anzeige während der Privatinsolvenz

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Teddybär112
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzeige während der Privatinsolvenz

Hallo, ich bin in einer PrivatInso. Seit Anfang des Jahres, Treuhänder , aber noch kein Gerichtstermin. Nun habe ich aus Geldmangel viele ( über 150 ) Sachen , Kleider, Spielzeug, Lebensmittel etc. im Internet ( viel Ebay) bestellt und alles bezahlt. Vorkasse mit Paketversand.Oder Nachnahme. 4-5 der Sachen kamen leider nie an, i.d.R. sgaten die Leute dann sie hätte aus Versehen unversichert versendet. Habe bei 3 Leuten mein Geld zurückerlangt, aber erst nach Drohung mit dem Anwalt bzw. Mahnung. Einer davon hat mich nun angezeigt, ich hätte das Päckchen erhalten. Angebl. war es Online frankiert, er hätte eine Nachverfolgungsnummer. Musste zur Polizei als Beschuldigter und eine Aussage machen.
Habe ich getan, Päckchen ist nicht da. Mails vorgelegt.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gotes Hand, ich habe Angst, dass man mich anklagt und evtl. verurteilt.
Wäre zwar unschuldig, aber das juckt ja keinen....
FRAGE : Würde diese " Verurteilung" dann einen Einfluss auf die PrivatInso haben ?

-----------------
""

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Nein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

Nein, so etwas beeinflusst die PrivatInso nicht.

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teddybär112
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke. Ist es aber nicht so, dass einem die Restschuldbefreiung verwehrt werden kann, wenn man sich in dieser Wohlphase etwas zu Schulden kommen lässt ? Ich habe eben bedenken, dass ja leider in D jeder jeden anzeigen kann wie es ihm Spass macht, und ob und wie dann ein STA oder ein Richter die Sache sieht, das weiss man ja nie. Mir hat mal einer mit gefälschter Unterschrift Geld vom Konto abgebucht ( also geklaut) , da wurde dann das Verfahren eingestellt weil er es zurückzahlte und ich bekam einen Brief der STA wo drin stand, ich hätte dieses Verhalten provoziert und wäre selber schuld.
Bin also sehr skeptisch, was Gerichte angeht....
Möchte nur sicher gehen, dass ich nicht etwa in 6 Jahren dastehe und alles war für die Katz wegen dem Typen und seinem doofen Päckchen.....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Nun habe ich aus Geldmangel viele ( über 150 ) Sachen , Kleider, Spielzeug, Lebensmittel etc. im Internet ( viel Ebay) bestellt und alles bezahlt.


Es gibt Beratungsstellen die einem erklären wie man sparsam lebt. Im internet zu bestellen ist kaum sparsam.

So ein Verfahren wird je nach Wert der Ware eingestellt. Für "Päckchen" gibts auch keine "Nummer" denn es wird meist ohne Unterschrift zugestellt.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Teddybär112
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe das bestellt um zu SPAREN. Da die sachen im Laden viel teurer sind. Jeans für die Kinder 1 Euro, da getragen usw..... Und nicht, um Geld zu VERPLEMPERN.
Der Wert aber war bei dem Päckchen etwa 50 Euro. Ich habe es versichert als Paket bestellt, der Versender hat es angebl. aus Versehen als Päckchen verschickt.
Nun will er mir unterstellen, es wäre angekommen und hat mich angezeigt, weil ich mein Geld zurückgefordert habe, da es NICHT angekommen ist.
Wie gesagt , mein Vertrauen in Gerichte als ( halber ) Ausländer ist nicht so dolle, die urteilen je nachdem wie ihnen die Nase der Person gefällt ( mein persönlicher Eindruck).
Nochmals die Frage : Wäre im Falle einer Verhandlung bzw. einer Verurteilung ( im schlimmsten Fall...) die Restschuldbefreiung in Gefahr ? Im Internet findet sich NICHTS zu dem Thema , nur allg. Hinweise.
Wohlverhaltensphase + Verurteilung wegen eines ....was weiss ich...Unterschlagung ? Betruges ? Warenbetrug ? Oder was gäbe es noch ?
= was kommt raus ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Übrigens kann das Päckchen auch noch auftauchen, irgendein NAchbar hat es im Keller gefunden..... oder so.
Dann schnell zahlen und die Sache ist erledigt.

Da Gerichte ja besonders zu dir so ungerecht sind....

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Teddybär112
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Eine wirkliche Antwort ist das aber nicht.... Egal, ob du nun denkst der Kläger hätte recht oder ich !
UND : Ja, ich bin schon 2x ungerecht behandelt worden, weil die Gegenpartei gelogen hat was das Zeug hält. Und ich habe treu und brav die Wahrheit gesagt, da stand Aussage gegen Aussage. Ist mir zwar auch nichts ( rechtlich relevantes) passiert, aber Recht und vor allem mein (gesammtes ) Geld habe ich auch nicht bekommen....
Ansonsten wäre ich nicht hier um meine Fragen zu stellen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.10.2009 11:07:43
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Gericht ist zwar im Einzelfall eine Lotterie (manchmal auch eine kriminelle):

...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. ZAP Heft 14/1990, S. 625, Richter Nescovik BGH

In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“ Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.


Aber gesetzlich haben Sie gemäß Ihrer Schilderung nichts zu befürchten. Und falls irgendein Richter etc. etwas ungesetzliches davon macht, dann kann das hier auch keiner in seiner Glaskugel vorhersagen.
In der Justiz können Sie nur ereignisgestuert abwarten was passiert, denn sonst müßten Sie stetig in Angst umherlaufen, denn zu jeder Zeit sitzen zB. etwa 4000 Unschuldige in deutschen Gefängnissen und etwa 100 bringen sich hier in Haft jedes Jahr um. Also alles nur Einzelfälle. Solange es sich bei uns also um sogenannte "Kuschelknäste" handelt hätten Sie da also auch nichts zu befürchten, wegen der Paar Einzelfälle.

Grundsätzlich ist es besser von einem Anwalt vertreten zu sein, denn der weiß wie man lügen darf, soweit Sie das noch nicht wissen. Und je nach Ansehen der Person dürfen Anwälte auch falsche Aussagen unter Eid machen.
Desweiteren wird zB. in Zivilverfahren nur die sogenannte objektive Wahrheit festgestellt, die sich aus den beiden subjektiven Wahrheiten der Prozeßparteien ergibt. Da wird die tatsächliche Wahrheit also von vornherein nicht festgestellt und ein Richter dürfte zB. eine tatsächliche Wahrheit, die er persönlich kennt gar nicht in den Prozeß einführen, sondern er hat nur über die Wahrheiten der beiden Prozeßparteien zu entscheiden. Viele Juristen nennen das realistisches Vorgehen bei Gericht. Wenn Sie dann erklären, dass dabei auch bereits gesetzlich korrekt viel Schwachsinn bei raus kommt, dann müssen Sie in die Klappsmühle oder zur psychologischen Untersuchung, weil sie unrealistisch denken bzw. die dadurch richterlich gestellten Tatsachen evtl. nicht als tatsächliche Gegebenheiten ansehen wollen, wie zB. das die Erde der Mittelpunkt des Universums ist. Dabei wird man Ihnen dann beibringen, dass tatsächlich der jeweilige Richter der Mittelpunkt des Universums ist.
In Strafverfahren muß der Richter bzw. die Staatsanwaltschaft die tatsächliche Wahrheit erforschen (Amtsermittlungspflicht) und dabei kommt natürlich noch genügend obejektive und subjektive Wahrheit bei raus.

Wenn Sie wissen wie Gericht funktioniert, dann können Sie zumindest sich besser schützen.

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.

Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008:
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.


Abgesehen davon, dass gemäß ihrer Schilderung eben nichts geschehen wird.

Erstaunlich ist aber was hier wieder verfolgt wird und in Fällen wo Staatsmitarbeiter viel schlimmere strafbare Handlungen begehen wie auch Richter und Staatsanwälte, diese Strafanträge/Strafanzeigen sofort eingestellt werden ohne das die Beschuldigten überhaupt vorgeladen werden etc. etc.

-- Editiert am 04.10.2009 22:24

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Teddybär112
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für diese Aussführungen. Das bestätigt meine Ansicht, dass eigentlich sehr oft nicht nach der Wahrheit ,sondern nach dem bequemsten Urteilsspruch gesucht wird. Unangenehme Sachen werden eingestellt....
Ein angebl. verschicktes Päckchen, mit ca. 50 Euro , da wird ermittelt.
Und wenn ich Pech habe , bleibt noch was ( oder alles...) an mir hängen.

jetzt brauche ich eigentlich nur NOCHMAL einen , der mir was verkauft, es nicht schickt und mich dann anzeigt.
Dann bin ich als " Wiederholungstäter" angesehen und mir wird wohl NIEMAND mehr glauben.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen