Anzeige wegen Insolvenzverschleppung?

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rovaniemi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Insolvenzverschleppung?

Hallo liebe Foristen!
Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen eine GmbH erwirkt. Es handelt sich um einen Reiseveranstalter und es geht um die Rückerstattung meiner Vorauszahlung, nachdem die gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt wurde.

Der Gerichtsvollzieher konnte leider nichts erreichen. Die Firma ist nicht zahlungsfähig.

In den Insolvenzbekanntmachungen habe ich nachgeforscht und weiß nun, dass bislang keine Insolvenz beantragt wurde. Ergibt es einen Sinn, die Firma bzw. deren Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung anzuzeigen? Wa sind die Vor- und Nachteile für mich?

Vielen Dank, dass Ihr Euch damit beschäftigt.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130743 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zum eine bringt die Anzeige in der Regel kein Geld.
Zum anderen kann es passieren, das man dadurch erst recht kein Geld bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rovaniemi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum eine bringt die Anzeige in der Regel kein Geld.
Zum anderen kann es passieren, das man dadurch erst recht kein Geld bekommt.


Für den ersten Teil gebe ich Dir völlig Recht.
Ich habe allerdings den Papierkram so verstanden, dass der Reisepreissicherungsschein erst greift, wenn Insolvenz angemeldet ist. Deswegen meine Frage/Idee.

Was für Maßnahmen könnte man sonst noch ergreifen, um der Firma etwas unbequem zu werden?

Gedanklich habe ich mich schon von dem Geld verabschiedet und ich suhle mich zur Zeit in meinem Zorn, dass ich statt einer 3-wöchigen Südamerika-Tour nun für 2 Wochen nach Ägypten muss. Ich weiß - das ist Jammern auf sehr hohem Niveau. Ich wollte jedoch die Vorweihnachtszeit an einem Ort verbringen, an dem es warm ist und es kulturell was zu sehen gibt. Die kurzfristigen Angebote, die genau zu meiner Reisezeit passen, waren sehr mau, deswegen Ägypten.

Hätten die Meisenkaiser rechtzeitig abgesagt, hätte ich auch noch was Schönes buchen können. Aber nein, stattdessen werde ich angelogen und mit den Vorauszahlungen von mir und sicherlich noch vielen anderen Leuten der marode Laden künstlich am Leben erhalten.

Ich bin also nicht abgeneigt, das Ganze eskalieren zu lassen. Ob eine Anzeige wegen Betrug was bringt? Es war der Firma ja schon seit Monaten bekannt, dass sie nicht im Traum daran denken, die Reise durchzuführen.

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